Studentenkonto ohne Schufa eröffnen - so geht's

Stu­den­ten­kon­to ohne Schufa eröff­nen — so geht’s

Die Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung ist vor­han­den, der Miet­ver­trag muss bezahlt wer­den — doch die Sor­ge vor einer SCHUFA-Abfra­ge bremst die Kon­to­er­öff­nung. Ein Stu­den­ten­kon­to ohne Schufa eröff­nen zu wol­len, ist beson­ders für inter­na­tio­na­le Stu­die­ren­de, jun­ge Men­schen ohne Boni­täts­his­to­rie oder Per­so­nen mit nega­ti­ven Ein­trä­gen rele­vant. Ent­schei­dend ist aller­dings, genau hin­zu­se­hen: Nicht jedes als schuf­afrei bewor­be­ne Kon­to bedeu­tet das­sel­be.

Was ein Stu­den­ten­kon­to ohne SCHUFA tat­säch­lich bedeu­tet

Ein klas­si­sches Stu­den­ten­kon­to ist meist ein Giro­kon­to mit Son­der­kon­di­tio­nen für imma­tri­ku­lier­te Per­so­nen. Häu­fig ent­fal­len die monat­li­che Kon­to­füh­rungs­ge­bühr und teil­wei­se Gebüh­ren für eine Debit­kar­te. Einen recht­lich eige­nen Kon­to­typ Stu­den­ten­kon­to gibt es jedoch nicht. Die Bank legt die Bedin­gun­gen selbst fest und kann für die Eröff­nung eine Boni­täts­prü­fung vor­se­hen.

Bei der Suche nach einem Stu­den­ten­kon­to ohne SCHUFA wer­den oft drei unter­schied­li­che Fäl­le ver­mischt. Ers­tens kann ein Anbie­ter auf eine SCHUFA-Abfra­ge ver­zich­ten. Zwei­tens kann er zwar Daten bei der SCHUFA abfra­gen, die Kon­to­er­öff­nung aber trotz feh­len­der Boni­täts­his­to­rie ermög­li­chen. Drit­tens kann ein nega­ti­ver Ein­trag bei einem rei­nen Gut­ha­ben­kon­to weni­ger rele­vant sein als bei einem Kon­to mit Dis­po­kre­dit.

Für Stu­die­ren­de ist vor allem der letz­te Punkt wich­tig. Ein Giro­kon­to auf Gut­ha­ben­ba­sis erlaubt nur Aus­ga­ben, wenn genü­gend Geld vor­han­den ist. Weil die Bank kei­nen Kre­dit­rah­men bereit­stellt, ist ihr Risi­ko gerin­ger. Ein Dis­po, eine ech­te Kre­dit­kar­te mit Kre­dit­li­mit oder ein Raten­kre­dit wer­den dage­gen in der Regel deut­lich stren­ger geprüft.

SCHUFA-Abfra­ge, SCHUFA-Mel­dung und Boni­tät: der Unter­schied

Vie­le Anträ­ge ent­hal­ten eine Ein­wil­li­gung zur SCHUFA-Abfra­ge. Dabei prüft die Bank unter ande­rem, ob rele­van­te Zah­lungs­aus­fäl­le oder bestehen­de Kon­to­ver­bin­dun­gen vor­lie­gen. Das ist nicht auto­ma­tisch ein Nach­teil und auch kein Zei­chen dafür, dass ein Antrag abge­lehnt wird.

Davon zu unter­schei­den ist die Mel­dung einer neu eröff­ne­ten Kon­to­ver­bin­dung. Ban­ken kön­nen Ver­trags­da­ten an Aus­kunftei­en über­mit­teln, sofern die Vor­aus­set­zun­gen dafür erfüllt sind. Wer aus­drück­lich ein Kon­to ohne jede SCHUFA-Berüh­rung sucht, soll­te daher vor dem Antrag sowohl die Abfra­ge als auch mög­li­che Daten­über­mitt­lun­gen in den Ver­trags­un­ter­la­gen prü­fen.

Eine feh­len­de SCHUFA-Aus­kunft ist nicht das­sel­be wie eine schlech­te SCHUFA. Wer gera­de aus dem Aus­land nach Deutsch­land kommt, hat oft noch kei­ne deut­sche Boni­täts­his­to­rie. Das kann man­che Direkt­ban­ken vor­sich­tig machen, obwohl kei­ne nega­ti­ven Zah­lungs­da­ten vor­lie­gen. In die­sem Fall hel­fen ein gül­ti­ger Aus­weis, eine Mel­de­adres­se und gege­be­nen­falls eine Stu­di­en­be­schei­ni­gung mehr als die Suche nach dem Begriff schuf­afrei.

Wann ein Gut­ha­ben­kon­to die pas­sen­de Lösung ist

Ein Gut­ha­ben­kon­to eig­net sich, wenn das Kon­to vor allem für Mie­te, Ein­käu­fe, BAföG, Gehalt aus einem Neben­job und Über­wei­sun­gen genutzt wird. Es funk­tio­niert grund­sätz­lich wie ein Giro­kon­to, bie­tet aber kei­nen Über­zie­hungs­rah­men. Dadurch las­sen sich neue Schul­den über den Dis­po ver­mei­den — ein prak­ti­scher Vor­teil bei einem knap­pen Monats­bud­get.

Der Ver­zicht auf einen Dis­po hat einen kla­ren Nach­teil: Eine Last­schrift kann plat­zen, wenn das Kon­to nicht aus­rei­chend gedeckt ist. Das kann Rück­last­schrift­kos­ten aus­lö­sen und etwa bei der Mie­te oder beim Mobil­funk­ver­trag unan­ge­nehm wer­den. Wer ein Gut­ha­ben­kon­to nutzt, soll­te des­halb regel­mä­ßi­ge Abbu­chun­gen im Blick behal­ten und einen klei­nen Puf­fer ein­pla­nen.

Auch bei Kar­ten lohnt sich der genaue Ver­gleich. Eine Debit­kar­te belas­tet Umsät­ze direkt vom Kon­to und passt gut zu einem Gut­ha­ben­mo­dell. Eine Kre­dit­kar­te mit monat­li­cher Sam­melab­rech­nung oder Kre­dit­li­mit kann dage­gen eine erneu­te Boni­täts­prü­fung erfor­dern. Für Rei­sen, Miet­wa­gen oder Hotel­kau­tio­nen ist eine Debit­kar­te nicht immer gleich gut geeig­net. Hier hängt die bes­te Kom­bi­na­ti­on vom per­sön­li­chen Bedarf ab.

Stu­den­ten­kon­to ohne Schufa eröff­nen: So ver­glei­chen Sie rich­tig

Nicht die Wer­be­aus­sa­ge allein ent­schei­det, son­dern die kon­kre­ten Kon­to­be­din­gun­gen. Prü­fen Sie zuerst, ob das Ange­bot wirk­lich für Stu­die­ren­de ver­füg­bar ist und wie lan­ge der Sta­tus nach­ge­wie­sen wer­den muss. Man­che Ban­ken ver­lan­gen die Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung jähr­lich, ande­re begren­zen die kos­ten­lo­sen Kon­di­tio­nen auf ein bestimm­tes Alter.

Ach­ten Sie beim Ver­gleich beson­ders auf die­se Punk­te:

  • monat­li­che Kon­to­füh­rungs­ge­bühr und mög­li­che Bedin­gun­gen für die Gebüh­ren­frei­heit
  • Art der Kar­te: Debit­kar­te, Pre­paid-Kar­te oder Kre­dit­kar­te mit Kre­dit­rah­men
  • Dis­po und Umgang mit einer feh­len­den oder nega­ti­ven SCHUFA-Aus­kunft
  • Gebüh­ren für Bar­geld­ab­he­bun­gen, Fremd­wäh­run­gen und Kar­ten­ein­satz im Aus­land
  • Kos­ten für Rück­last­schrif­ten, Ersatz­kar­ten und beleg­haf­te Über­wei­sun­gen

Gera­de kos­ten­lo­se Kon­ten kön­nen bei ein­zel­nen Leis­tun­gen teu­er wer­den. Wer nur in Deutsch­land kon­takt­los bezahlt und gele­gent­lich Bar­geld abhebt, setzt ande­re Prio­ri­tä­ten als jemand, der ein Aus­lands­se­mes­ter plant. Für das Aus­lands­se­mes­ter sind Abhe­bun­gen und Zah­lun­gen in Fremd­wäh­rung oft wich­ti­ger als ein mög­li­cher Dis­po.

Ver­glei­chen Sie außer­dem die Min­dest­an­for­de­run­gen. Man­che Ange­bo­te set­zen einen monat­li­chen Geld­ein­gang vor­aus. Das muss kein regel­mä­ßi­ges Gehalt sein, kann aber bei einem Stu­di­um ohne Neben­job den­noch pro­ble­ma­tisch sein. Ande­re Kon­ten sind dau­er­haft kos­ten­los, bie­ten dafür weni­ger Zusatz­leis­tun­gen.

Der Antrag: Die­se Unter­la­gen wer­den meist benö­tigt

Die Kon­to­er­öff­nung erfolgt bei vie­len Anbie­tern online per Video­ident, eID-Funk­ti­on des Per­so­nal­aus­wei­ses oder Post­ident. Berei­ten Sie den Aus­weis oder Rei­se­pass, die aktu­el­le Anschrift und die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer vor. Für ein Stu­den­ten­kon­to kommt in vie­len Fäl­len die Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung hin­zu.

Inter­na­tio­na­le Stu­die­ren­de benö­ti­gen je nach Anbie­ter zusätz­lich einen Auf­ent­halts­ti­tel oder eine Mel­de­be­schei­ni­gung. Die Anfor­de­run­gen unter­schei­den sich deut­lich. Wer noch kei­ne deut­sche Adres­se nach­wei­sen kann, soll­te nicht meh­re­re Anträ­ge auf Ver­dacht stel­len, son­dern zuerst die Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen des jewei­li­gen Insti­tuts prü­fen.

Geben Sie im Antrag alle Daten kor­rekt an. Unstim­mig­kei­ten bei Name, Adres­se oder Geburts­da­tum kön­nen die Iden­ti­fi­zie­rung ver­zö­gern oder zur Ableh­nung füh­ren. Meh­re­re Kon­to­an­trä­ge inner­halb kur­zer Zeit sind eben­falls kei­ne gute Stra­te­gie. Bes­ser ist es, Kon­di­tio­nen und Anfor­de­run­gen vor­ab gezielt zu ver­glei­chen und dann einen pas­sen­den Anbie­ter aus­zu­wäh­len.

Das Basis­kon­to als Alter­na­ti­ve bei Ableh­nung

Wird ein gewöhn­li­ches Giro- oder Stu­den­ten­kon­to abge­lehnt, kann ein Basis­kon­to eine wich­ti­ge Alter­na­ti­ve sein. Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher mit recht­mä­ßi­gem Auf­ent­halt in der EU haben grund­sätz­lich Anspruch auf ein Basis­kon­to, sofern kein gesetz­li­cher Ableh­nungs­grund vor­liegt. Dazu kann bei­spiels­wei­se gehö­ren, dass bereits ein nutz­ba­res Zah­lungs­kon­to in Deutsch­land besteht.

Das Basis­kon­to ermög­licht übli­che Zah­lungs­funk­tio­nen wie Ein­zah­lun­gen, Über­wei­sun­gen, Last­schrif­ten, Kar­ten­zah­lun­gen und Bar­geld­ab­he­bun­gen. Ein Dis­po gehört in der Regel nicht dazu. Genau des­halb kann es für Per­so­nen mit Boni­täts­pro­ble­men oder ohne SCHUFA-His­to­rie bes­ser erreich­bar sein als ein Kon­to mit Kre­dit­funk­ti­on.

Kos­ten­los muss ein Basis­kon­to nicht sein. Die Gebüh­ren müs­sen ange­mes­sen sein, kön­nen aber über denen eines bewor­be­nen Stu­den­ten­kon­tos lie­gen. Ver­glei­chen Sie daher das Preis- und Leis­tungs­ver­zeich­nis genau. Wenn die Bank einen Antrag ablehnt, soll­te sie die Ent­schei­dung nach­voll­zieh­bar mit­tei­len. Das hilft dabei, die nächs­te Opti­on gezielt zu prü­fen.

Vor­sicht bei Ver­spre­chen rund um schuf­afreie Kon­ten

Ange­bo­te mit Aus­sa­gen wie garan­tiert ohne Prü­fung oder Kon­to für jeden ver­die­nen beson­de­re Auf­merk­sam­keit. Auch ein Anbie­ter, der kei­ne SCHUFA-Abfra­ge durch­führt, muss die Iden­ti­tät prü­fen und gesetz­li­che Vor­ga­ben zur Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on erfül­len. Ein Kon­to ohne Iden­ti­täts­prü­fung ist kein seriö­ses Finanz­pro­dukt.

Prü­fen Sie auch, ob es sich um ein voll­wer­ti­ges Giro­kon­to bei einer Bank oder um ein E‑Geld-Kon­to han­delt. E‑Geld-Kon­ten kön­nen für Zah­lun­gen prak­tisch sein, unter­schei­den sich aber bei Funk­tio­nen, Ein­la­gen­si­che­rung und Bar­geld­ver­sor­gung. Wer Mie­te per Last­schrift zah­len, BAföG emp­fan­gen oder regel­mä­ßig Bar­geld abhe­ben möch­te, braucht ein Kon­to, das die­se Funk­tio­nen zuver­läs­sig abdeckt.

Vor­kos­ten für eine angeb­li­che Garan­tie, unkla­re Preis­an­ga­ben oder die Auf­for­de­rung, sen­si­ble Zugangs­da­ten wei­ter­zu­ge­ben, sind Warn­si­gna­le. Ein seriö­ser Ver­gleich macht Gebüh­ren, Kar­ten­art, Ein­schrän­kun­gen und Vor­aus­set­zun­gen trans­pa­rent, bevor Sie einen Antrag abschi­cken.

Ein pas­sen­des Kon­to muss nicht mit einem gro­ßen Kre­dit­rah­men wer­ben. Für vie­le Stu­die­ren­de ist ein güns­ti­ges Gut­ha­ben­kon­to mit ver­läss­li­cher Kar­te, guten Abhe­be­mög­lich­kei­ten und kla­ren Gebüh­ren die sinn­vol­le­re Grund­la­ge. Ver­glei­chen Sie die­se Kri­te­ri­en nach Ihrem All­tag — dann bleibt das Kon­to ein Werk­zeug für Ihr Stu­di­um statt ein zusätz­li­cher Kos­ten­fak­tor.