Wie funktioniert ein Forward-Darlehen genau?

Wie funk­tio­niert ein For­ward-Dar­le­hen genau?

Wer in zwei oder drei Jah­ren eine Anschluss­fi­nan­zie­rung braucht, kennt das Risi­ko: Die Zin­sen könn­ten bis dahin deut­lich höher lie­gen. Genau hier setzt die Fra­ge an: Wie funk­tio­niert ein For­ward-Dar­le­hen? Mit die­sem Bau­stein sichern Sie sich schon heu­te einen Soll­zins für ein Dar­le­hen, das erst spä­ter aus­ge­zahlt wird. Das schafft Pla­nungs­si­cher­heit, bin­det Sie aber auch früh­zei­tig an eine Bank und einen Ver­trag.

Für Eigen­tü­mer ist ein For­ward-Dar­le­hen vor allem dann inter­es­sant, wenn das Ende der aktu­el­len Zins­bin­dung abseh­bar ist. Ob es tat­säch­lich die pas­sen­de Lösung ist, hängt nicht nur von der erwar­te­ten Zins­ent­wick­lung ab. Ent­schei­dend sind auch Rest­schuld, Vor­lauf­zeit, Kon­di­tio­nen und Ihre per­sön­li­che Pla­nung.

Wie funk­tio­niert ein For­ward-Dar­le­hen bei der Anschluss­fi­nan­zie­rung?

Ein For­ward-Dar­le­hen ist eine Form der Anschluss­fi­nan­zie­rung. Sie schlie­ßen den Kre­dit­ver­trag heu­te ab, obwohl Ihre bestehen­de Bau­fi­nan­zie­rung noch wei­ter­läuft. Die Aus­zah­lung des neu­en Dar­le­hens erfolgt erst zu einem fest ver­ein­bar­ten Ter­min in der Zukunft — typi­scher­wei­se dann, wenn die Zins­bin­dung Ihres aktu­el­len Kre­dits endet.

Die Bank garan­tiert Ihnen dafür bereits beim Abschluss einen fes­ten Soll­zins. Die­ser gilt für die ver­ein­bar­te Dar­le­hens­sum­me und Zins­bin­dungs­dau­er. Sie wis­sen damit früh­zei­tig, wie hoch der Zins­satz Ihrer künf­ti­gen Finan­zie­rung aus­fällt. Häu­fig lässt sich ein For­ward-Dar­le­hen zwölf bis 60 Mona­te vor Ablauf der bis­he­ri­gen Zins­bin­dung ver­ein­ba­ren. Je nach Bank sind teil­wei­se auch län­ge­re Vor­lauf­zei­ten mög­lich.

Ein Bei­spiel: Ihre Zins­bin­dung endet in drei Jah­ren, danach bleibt eine Rest­schuld von 180.000 Euro. Heu­te schlie­ßen Sie ein For­ward-Dar­le­hen für die­se Sum­me mit zehn Jah­ren Zins­bin­dung ab. Nach drei Jah­ren löst die neue Finan­zie­rung die Rest­schuld bei Ihrer bis­he­ri­gen Bank ab. Ab die­sem Zeit­punkt zah­len Sie die neue monat­li­che Rate an den neu­en Dar­le­hens­ge­ber.

Wich­tig: Bis zur Aus­zah­lung zah­len Sie Ihren bestehen­den Kre­dit unver­än­dert wei­ter. Das For­ward-Dar­le­hen ersetzt ihn nicht sofort. Es reser­viert ledig­lich die Kon­di­tio­nen für die Anschluss­fi­nan­zie­rung.

Der For­ward-Auf­schlag: War­um die Zins­si­che­rung Geld kos­tet

Die Bank über­nimmt bei einem For­ward-Dar­le­hen ein Zins­ri­si­ko. Sinkt das all­ge­mei­ne Zins­ni­veau bis zur Aus­zah­lung, muss sie Ihnen trotz­dem den heu­te ver­ein­bar­ten Satz gewäh­ren. Für die­se Sicher­heit berech­nen vie­le Ban­ken einen For­ward-Auf­schlag.

Die­ser Auf­schlag erhöht den Soll­zins meist um einen bestimm­ten Pro­zent­satz pro Monat Vor­lauf­zeit. Die kon­kre­te Höhe ist nicht ein­heit­lich. Sie rich­tet sich unter ande­rem nach Bank, Markt­um­feld, Dau­er der For­ward-Pha­se, Dar­le­hens­hö­he und Zins­bin­dung. Man­che Anbie­ter gewäh­ren eine for­ward­freie Zeit. Das bedeu­tet: Für die ers­ten Mona­te zwi­schen Ver­trags­ab­schluss und Aus­zah­lung fällt kein oder ein gerin­ge­rer Auf­schlag an.

Ein nied­ri­ger nomi­na­ler Zins allein reicht des­halb nicht für den Ver­gleich. Prü­fen Sie immer, ab wann der Auf­schlag berech­net wird, wie hoch er aus­fällt und wel­cher gebun­de­ne Soll­zins am Ende tat­säch­lich im Ver­trag steht. Auch der effek­ti­ve Jah­res­zins kann hel­fen, Kos­ten­be­stand­tei­le bes­ser ein­zu­ord­nen. Bei einer Anschluss­fi­nan­zie­rung sind jedoch vor allem Soll­zins, Monats­ra­te, Til­gung und ver­blei­ben­de Rest­schuld ent­schei­dend.

Wann kann sich ein For­ward-Dar­le­hen loh­nen?

Ein For­ward-Dar­le­hen kann sinn­voll sein, wenn Sie stei­gen­de Bau­zin­sen für wahr­schein­lich hal­ten und Ihre künf­ti­ge Belas­tung früh ver­läss­lich kal­ku­lie­ren möch­ten. Das gilt beson­ders bei einer hohen Rest­schuld. Schon ein klei­ner Zins­un­ter­schied kann über vie­le Jah­re meh­re­re Tau­send Euro aus­ma­chen.

Auch bei einer engen Haus­halts­rech­nung kann Sicher­heit wert­voll sein. Wenn eine deut­lich höhe­re Rate spä­ter Ihr Bud­get stark belas­ten wür­de, kann ein heu­te ver­ein­bar­ter Zins mehr Pla­nungs­si­cher­heit schaf­fen. Sie ken­nen dann die Grö­ßen­ord­nung Ihrer Anschluss­ra­te, bevor die alte Finan­zie­rung aus­läuft.

Es ist aber kei­ne Wet­te, die immer auf­geht. Fal­len die Zin­sen bis zum Aus­zah­lungs­ter­min, zah­len Sie mög­li­cher­wei­se mehr als mit einer spä­ter abge­schlos­se­nen Anschluss­fi­nan­zie­rung. Der Preis für die Zins­si­cher­heit ist also nicht nur der For­ward-Auf­schlag, son­dern auch der Ver­zicht auf güns­ti­ge­re Kon­di­tio­nen, die sich künf­tig erge­ben könn­ten.

Ein For­ward-Dar­le­hen passt daher eher zu Kre­dit­neh­mern, die Kal­ku­lier­bar­keit höher gewich­ten als maxi­ma­le Fle­xi­bi­li­tät. Wer mög­li­che Zins­sen­kun­gen abwar­ten möch­te und aus­rei­chen­de finan­zi­el­le Reser­ven hat, kann auch spä­ter Ange­bo­te für eine Pro­lon­ga­ti­on oder Umschul­dung ein­ho­len.

For­ward-Dar­le­hen, Pro­lon­ga­ti­on oder Umschul­dung?

Bei Ablauf der Zins­bin­dung haben Sie grund­sätz­lich meh­re­re Mög­lich­kei­ten. Bei einer Pro­lon­ga­ti­on ver­län­gern Sie die Finan­zie­rung bei Ihrer bis­he­ri­gen Bank. Das geht oft schnell und ohne gro­ßen Auf­wand. Aller­dings soll­ten Sie das Ange­bot nicht unge­prüft anneh­men, denn die Kon­di­tio­nen müs­sen nicht auto­ma­tisch markt­ge­recht sein.

Bei einer Umschul­dung wech­seln Sie für die Anschluss­fi­nan­zie­rung zu einer ande­ren Bank. Das kann bes­se­re Zin­sen oder pas­sen­de­re Til­gungs­op­tio­nen ermög­li­chen. Dafür sind meist neue Unter­la­gen, eine erneu­te Boni­täts­prü­fung und die Grund­schuld­über­tra­gung oder ‑abtre­tung zu orga­ni­sie­ren.

Das For­ward-Dar­le­hen kann eben­falls bei Ihrer bis­he­ri­gen oder bei einer neu­en Bank abge­schlos­sen wer­den. Es ver­bin­det die Umschul­dung oder Ver­län­ge­rung mit einer früh­zei­ti­gen Zins­si­che­rung. Der orga­ni­sa­to­ri­sche Auf­wand ent­steht also nicht erst kurz vor Ende der Zins­bin­dung, son­dern wird frü­her plan­bar.

Für einen aus­sa­ge­kräf­ti­gen Ver­gleich soll­ten Sie nicht nur Ange­bo­te der­sel­ben Bank gegen­über­stel­len. Geben Sie bei meh­re­ren Anbie­tern die­sel­ben Eck­da­ten an: aktu­el­le Rest­schuld, gewünsch­te Dar­le­hens­sum­me, Zeit­punkt der Ablö­sung, gewünsch­te Soll­zins­bin­dung, anfäng­li­che Til­gung und Son­der­til­gungs­wunsch. So ver­glei­chen Sie Kon­di­tio­nen auf einer ähn­li­chen Grund­la­ge.

Die­se Daten brau­chen Sie für den Ver­gleich

Bevor Sie ein For­ward-Dar­le­hen berech­nen oder Ange­bo­te anfra­gen, soll­ten Sie Ihren aktu­el­len Kre­dit­ver­trag zur Hand neh­men. Beson­ders wich­tig sind das Ende der Zins­bin­dung, die vor­aus­sicht­li­che Rest­schuld zu die­sem Datum, der aktu­el­le Til­gungs­plan und mög­li­che Son­der­til­gun­gen.

Ach­ten Sie außer­dem auf die gewünsch­te Til­gung. Eine nied­ri­ge Rate wirkt auf den ers­ten Blick ange­nehm, führt aber zu einer lang­sa­me­ren Ent­schul­dung und einer höhe­ren Rest­schuld nach Ablauf der nächs­ten Zins­bin­dung. Prü­fen Sie des­halb, ob Sie eine höhe­re anfäng­li­che Til­gung dau­er­haft tra­gen kön­nen. Häu­fig sind Til­gungs­satz­wech­sel wäh­rend der Lauf­zeit eben­falls ein wich­ti­ges Ver­trags­merk­mal.

Bei einem kon­kre­ten Ange­bot zäh­len nicht nur Zins­satz und Rate. Schau­en Sie auch auf Son­der­til­gungs­rech­te, die Mög­lich­keit von Til­gungs­an­pas­sun­gen, Bereit­stel­lungs­be­din­gun­gen und die genaue Dau­er der For­ward-Pha­se. Bei einem Wech­sel der Bank kön­nen zusätz­lich Kos­ten rund um die Grund­schuld anfal­len. Die­se Punk­te gehö­ren in jede rea­lis­ti­sche Gesamt­rech­nung.

Wel­che Risi­ken müs­sen Sie ken­nen?

Der Ver­trag für ein For­ward-Dar­le­hen ist grund­sätz­lich ver­bind­lich. Sobald Sie ihn unter­schrie­ben haben, kön­nen Sie nicht ein­fach aus­stei­gen, weil die Zin­sen spä­ter gefal­len sind oder ein ande­rer Anbie­ter attrak­ti­ver wirkt. Wird das Dar­le­hen zum ver­ein­bar­ten Ter­min nicht benö­tigt, kann die Bank unter Umstän­den einen finan­zi­el­len Aus­gleich ver­lan­gen.

Das Risi­ko steigt, wenn sich Ihre Lebens­pla­nung noch ändern kann. Ein geplan­ter Immo­bi­li­en­ver­kauf, eine mög­li­che grö­ße­re Erb­schaft, eine unsi­che­re beruf­li­che Situa­ti­on oder eine erwar­te­te Ablö­sung durch Eigen­ka­pi­tal kön­nen gegen einen sehr frü­hen Ver­trags­ab­schluss spre­chen. In sol­chen Fäl­len ist Fle­xi­bi­li­tät oft mehr wert als ein fest­ge­schrie­be­ner Zins.

Auch die Dar­le­hens­sum­me soll­te mög­lichst rea­lis­tisch gewählt wer­den. Ist sie zu nied­rig, brau­chen Sie spä­ter even­tu­ell eine zusätz­li­che Finan­zie­rung zu dann gel­ten­den Kon­di­tio­nen. Ist sie deut­lich zu hoch, kann das eben­falls Pro­ble­me ver­ur­sa­chen. Stim­men Sie die Sum­me des­halb anhand des Til­gungs­plans und mög­li­cher Son­der­zah­lun­gen sorg­fäl­tig ab.

Häu­fi­ge Fra­gen zum For­ward-Dar­le­hen

Wie früh kann ich ein For­ward-Dar­le­hen abschlie­ßen?

Vie­le Ban­ken bie­ten Vor­lauf­zei­ten zwi­schen zwölf und 60 Mona­ten an. Je län­ger die Zeit bis zur Aus­zah­lung, des­to eher steigt nor­ma­ler­wei­se der Zins durch den For­ward-Auf­schlag. Ein frü­her Abschluss ist daher nicht auto­ma­tisch bes­ser.

Wird das For­ward-Dar­le­hen sofort aus­ge­zahlt?

Nein. Die Aus­zah­lung erfolgt erst zum ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Ter­min. Bis dahin läuft Ihre bis­he­ri­ge Bau­fi­nan­zie­rung nor­mal wei­ter. Zin­sen und Til­gung für das neue Dar­le­hen begin­nen erst nach des­sen Aus­zah­lung.

Kann ich ein For­ward-Dar­le­hen wider­ru­fen oder kün­di­gen?

Nach Abschluss besteht zunächst das gesetz­li­che Wider­rufs­recht. Danach ist eine Kün­di­gung vor Aus­zah­lung meist nicht frei mög­lich. Die genau­en Fol­gen ste­hen im Ver­trag. Lesen Sie die Rege­lun­gen zu Nicht­ab­nah­me, Kün­di­gung und mög­li­chen Ent­schä­di­gun­gen beson­ders genau.

Lohnt sich ein For­ward-Dar­le­hen bei fal­len­den Zin­sen?

Rück­bli­ckend meis­tens nicht, weil Sie an den höhe­ren, frü­her ver­ein­bar­ten Zins gebun­den sind. Vor Abschluss lässt sich die Zins­ent­wick­lung jedoch nicht sicher vor­her­sa­gen. Die Ent­schei­dung ist des­halb eine Fra­ge Ihrer Risi­ko­be­reit­schaft und nicht nur einer Markt­pro­gno­se.

Ein For­ward-Dar­le­hen ist kein Pro­dukt für den schnells­ten Abschluss, son­dern für eine sau­ber vor­be­rei­te­te Ent­schei­dung. Berech­nen Sie Ihre Rest­schuld, ver­glei­chen Sie meh­re­re Ange­bo­te mit iden­ti­schen Vor­ga­ben und prü­fen Sie, wie viel Pla­nungs­si­cher­heit Ihnen der ver­ein­bar­te Zins­satz tat­säch­lich wert ist.