Rentenlücken-Rechner 2026: Versorgungslücke & nötige Sparrate berechnen
↗ Finanz­rech­ner · Alters­vor­sor­ge

Ren­ten­lü­cken-Rech­ner: Wie groß ist Ihre Ver­sor­gungs­lü­cke wirk­lich?

Geben Sie Ihre gewünsch­te Ren­te, die erwar­te­te gesetz­li­che Ren­te sowie Ihr Alter und Ihre Vor­sor­ge-Ren­di­te ein. Der Rech­ner zeigt Ihre monat­li­che Ren­ten­lü­cke, den dar­aus resul­tie­ren­den Kapi­tal­be­darf bei Ren­ten­ein­tritt und die monat­li­che Spar­ra­te, die nötig ist, um die­se Lücke zu schlie­ßen.

⚙️ Ihre Anga­ben

Alle Beträ­ge in heu­ti­ger Kauf­kraft, sofern nicht anders ange­ge­ben.

Alter & Ren­ten­be­ginn
Gro­be Ori­en­tie­rung: durch­schnitt­li­che Lebens­er­war­tung ab Ren­ten­ein­tritt.
Wunschren­te & gesetz­li­che Ren­te
Eine Schät­zung fin­det sich in Ihrer jähr­li­chen Ren­ten­in­for­ma­ti­on der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung.
Vor­sor­ge­ver­mö­gen & Ren­di­te
In der Aus­zah­lungs­pha­se wird meist kon­ser­va­ti­ver ange­legt als in der Anspar­pha­se.
Infla­ti­on bis zum Ren­ten­ein­tritt berück­sich­ti­gen
passt die Ren­ten­lü­cke auf die Kauf­kraft im Ren­ten­ein­tritts­jahr an

💶 Ihre Ren­ten­lü­cke

Alle Wer­te aktua­li­sie­ren sich sofort.

Monat­li­che Ren­ten­lü­cke heu­te
Ren­ten­lü­cke bei Ren­ten­ein­tritt (nomi­nal)
Kapi­tal­be­darf bei Ren­ten­ein­tritt
Vor­han­de­nes Ver­mö­gen (zukünf­ti­ger Wert)
Ver­blei­ben­de Kapi­tal­lü­cke
Nöti­ge monat­li­che Spar­ra­te

📊 Kapi­tal­be­darf im Über­blick

Wie viel des benö­tig­ten Kapi­tals bereits gedeckt ist – und wie viel noch fehlt.

01Was ist eine Ren­ten­lü­cke?

Die Ren­ten­lü­cke (auch Ver­sor­gungs­lü­cke genannt) ist die Dif­fe­renz zwi­schen der Ren­te, die Sie sich zum Erhalt Ihres Lebens­stan­dards wün­schen, und der Ren­te, die Sie tat­säch­lich aus der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung erhal­ten wer­den. Da das gesetz­li­che Ren­ten­ni­veau im Ver­hält­nis zum letz­ten Ein­kom­men ten­den­zi­ell sinkt, ent­steht bei den meis­ten Erwerbs­tä­ti­gen eine spür­ba­re Lücke, die durch pri­va­te oder betrieb­li­che Vor­sor­ge geschlos­sen wer­den muss.

02Wie der Rech­ner die Ren­ten­lü­cke ermit­telt

Die Berech­nung erfolgt in drei Schrit­ten:

  • 1. Monat­li­che Lücke heu­te: Wunschren­te minus erwar­te­te gesetz­li­che Ren­te, jeweils in heu­ti­ger Kauf­kraft.
  • 2. Kapi­tal­be­darf bei Ren­ten­ein­tritt: Bar­wert aller monat­li­chen Lücken-Zah­lun­gen über die Ren­ten­be­zugs­dau­er, unter Berück­sich­ti­gung der Ren­di­te in der Aus­zah­lungs­pha­se.
  • 3. Nöti­ge Spar­ra­te: Die monat­li­che Spar­ra­te wäh­rend der Anspar­pha­se, die – zusam­men mit vor­han­de­nem Ver­mö­gen und des­sen Ver­zin­sung – exakt den Kapi­tal­be­darf bei Ren­ten­ein­tritt erreicht.
Kapi­tal­be­darf = Lückemtl. × [(1 − (1 + i)−n) / i]
i = Monats­ren­di­te in der Ren­ten­pha­se · n = Anzahl Mona­te im Ruhe­stand

03Bei­spiel: So wirkt sich frü­her Beginn aus

Beginn im Alter vonAnspar­jah­re bis 67Nöti­ge monat­li­che Spar­ra­te*
30 Jah­ren37 Jah­renied­rig
45 Jah­ren22 Jah­remit­tel
55 Jah­ren12 Jah­redeut­lich höher

*Bei iden­ti­scher Ren­ten­lü­cke und Ren­di­te. Tes­ten Sie Ihr eige­nes Alter oben, um die kon­kre­te Spar­ra­te zu sehen.

Der Effekt ist erheb­lich: Je spä­ter mit dem Schlie­ßen der Ren­ten­lü­cke begon­nen wird, des­to weni­ger Jah­re ste­hen dem Zin­ses­zins­ef­fekt zur Ver­fü­gung – die monat­lich nöti­ge Spar­ra­te steigt dadurch über­pro­por­tio­nal an.

Pra­xis­tipp: Die jähr­li­che Ren­ten­in­for­ma­ti­on der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung (ab 27 Jah­ren auto­ma­tisch per Post) ent­hält eine Schät­zung Ihrer vor­aus­sicht­li­chen gesetz­li­chen Ren­te. Nut­zen Sie die­sen Wert als Grund­la­ge für das Feld „Erwar­te­te gesetz­li­che Ren­te” statt einer rei­nen Schät­zung.

04Wei­ter­füh­ren­de Rech­ner und Arti­kel

Häu­fi­ge Fra­gen zum Ren­ten­lü­cken-Rech­ner

Die Ren­ten­lü­cke ist die Dif­fe­renz zwi­schen der gewünsch­ten monat­li­chen Ren­te im Ruhe­stand und der tat­säch­lich zu erwar­ten­den gesetz­li­chen Ren­te. Reicht die gesetz­li­che Ren­te nicht aus, um den gewohn­ten Lebens­stan­dard zu hal­ten, muss die­se Lücke über pri­va­te oder betrieb­li­che Vor­sor­ge geschlos­sen wer­den.

Als gro­be Faust­re­gel wird oft von einer Ver­sor­gungs­lü­cke von etwa 20 bis 30 % des letz­ten Net­to­ein­kom­mens aus­ge­gan­gen. Die indi­vi­du­el­le Höhe hängt stark vom per­sön­li­chen Ver­si­che­rungs­ver­lauf ab und soll­te anhand der eige­nen Ren­ten­in­for­ma­ti­on berech­net wer­den.

Der Kapi­tal­be­darf ent­spricht dem Bar­wert aller monat­li­chen Ren­ten­lü­cken-Zah­lun­gen über die erwar­te­te Ren­ten­be­zugs­dau­er, unter Berück­sich­ti­gung einer ange­nom­me­nen Ren­di­te wäh­rend der Aus­zah­lungs­pha­se. Je län­ger die Ren­ten­be­zugs­dau­er und je nied­ri­ger die Ren­di­te in der Ent­nah­me­pha­se, des­to höher der nöti­ge Kapi­tal­be­darf.

Je frü­her mit dem Spa­ren begon­nen wird, des­to stär­ker wirkt der Zin­ses­zins­ef­fekt und des­to nied­ri­ger fällt die monat­lich nöti­ge Spar­ra­te aus. Ein guter Zeit­punkt für eine ers­te Ein­schät­zung der eige­nen Ren­ten­lü­cke ist bereits der Berufs­ein­stieg.

Die­ser Ren­ten­lü­cken-Rech­ner dient der unver­bind­li­chen Ver­an­schau­li­chung und ersetzt kei­ne indi­vi­du­el­le Ren­ten- oder Finanz­be­ra­tung. Er basiert auf ver­ein­fach­ten Annah­men (kon­stan­te Ren­di­te in An- und Ren­ten­pha­se, kon­stan­te Infla­ti­on, kei­ne Berück­sich­ti­gung von Steu­ern, Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen auf Vor­sor­ge­pro­duk­te oder indi­vi­du­el­len Ren­ten­an­pas­sun­gen). Die tat­säch­li­che Ent­wick­lung von Ren­di­ten, Infla­ti­on und der gesetz­li­chen Ren­te kann erheb­lich abwei­chen. Nut­zen Sie für eine ver­bind­li­che Pla­nung Ihre offi­zi­el­le Ren­ten­in­for­ma­ti­on sowie eine unab­hän­gi­ge Finanz- oder Ren­ten­be­ra­tung.