Restschuldversicherung sinnvoll? Darauf kommt es an

Rest­schuld­ver­si­che­rung sinn­voll? Dar­auf kommt es an

Ein Raten­kre­dit ist oft schnell abge­schlos­sen. Die Rest­schuld­ver­si­che­rung steht dann häu­fig direkt als Zusatz­op­ti­on im Antrag. Ob eine Rest­schuld­ver­si­che­rung sinn­voll ist, ent­schei­det sich aber nicht an einem ein­zel­nen Häk­chen. Maß­geb­lich sind Ihre finan­zi­el­le Reser­ve, Ihr Ein­kom­men, bestehen­de Ver­si­che­run­gen und vor allem die tat­säch­li­chen Kos­ten des Schut­zes.

Wer den Kre­dit auch bei Krank­heit, Arbeits­lo­sig­keit oder Tod der kre­dit­neh­men­den Per­son nicht pro­blem­los wei­ter­zah­len könn­te, soll­te das Risi­ko ernst neh­men. Eine Rest­schuld­ver­si­che­rung kann hel­fen — sie ist aber nicht auto­ma­tisch die güns­tigs­te oder pas­sends­te Lösung.

Wann ist eine Rest­schuld­ver­si­che­rung sinn­voll?

Eine Rest­schuld­ver­si­che­rung sichert je nach Ver­trag die noch offe­ne Kre­dit­sum­me oder die lau­fen­den Monats­ra­ten ab. Typi­sche Ver­si­che­rungs­fäl­le sind Tod, Arbeits­un­fä­hig­keit und unfrei­wil­li­ge Arbeits­lo­sig­keit. Tritt der ver­si­cher­te Fall ein, zahlt der Ver­si­che­rer unter den ver­ein­bar­ten Bedin­gun­gen an die Bank oder über­nimmt für eine begrenz­te Zeit die Raten.

Sinn­voll kann der Schutz vor allem bei hohen Kre­dit­be­trä­gen, lan­gen Lauf­zei­ten und einer knap­pen Haus­halts­rech­nung sein. Das gilt etwa, wenn eine Fami­lie auf zwei Ein­kom­men ange­wie­sen ist und der Weg­fall eines Gehalts die Kre­dit­ra­te sofort zum Pro­blem machen wür­de. Auch Selbst­stän­di­ge oder Allein­ver­die­nen­de prü­fen den Absi­che­rungs­be­darf häu­fig genau­er, weil ihr Ein­kom­men stär­ker schwan­ken kann oder weni­ger Ansprü­che aus der gesetz­li­chen Absi­che­rung bestehen.

Ent­schei­dend ist nicht nur die Kre­dit­hö­he. Ein Kre­dit über 15.000 Euro kann gut trag­bar sein, wenn aus­rei­chend Rück­la­gen vor­han­den sind. Ein klei­ne­rer Kre­dit kann dage­gen ris­kant wer­den, wenn die Rate das Bud­get bereits weit­ge­hend aus­schöpft. Rech­nen Sie des­halb zuerst aus, wie vie­le Mona­te Sie die Rate bei einem Ein­kom­mens­aus­fall aus Erspar­nis­sen zah­len könn­ten.

Was leis­tet die Ver­si­che­rung tat­säch­lich?

Der Name klingt umfas­send, die Leis­tun­gen unter­schei­den sich aber deut­lich. Man­che Tari­fe zah­len bei Tod die ver­blei­ben­de Rest­schuld. Ande­re schlie­ßen Arbeits­un­fä­hig­keit oder Arbeits­lo­sig­keit ein. Wie­der ande­re über­neh­men bei die­sen Risi­ken nur eine fest­ge­leg­te Anzahl monat­li­cher Raten und nicht den kom­plet­ten Kre­dit.

Arbeits­un­fä­hig­keit: Dau­er und Defi­ni­ti­on prü­fen

Bei Arbeits­un­fä­hig­keit greift der Schutz meist erst nach einer War­te- oder Karenz­zeit. Wer bei­spiels­wei­se nur weni­ge Wochen krank­ge­schrie­ben ist, erhält unter Umstän­den kei­ne Leis­tung. Außer­dem kann die Ver­si­che­rungs­dau­er begrenzt sein. Prü­fen Sie, ab wann gezahlt wird, wie lan­ge die Zah­lung läuft und ob die Ver­si­che­rung die gesam­te Rate oder nur einen Teil über­nimmt.

Vor­er­kran­kun­gen kön­nen eben­falls rele­vant sein. Je nach Ver­trag gel­ten Aus­schlüs­se, Gesund­heits­fra­gen oder Ein­schrän­kun­gen für Erkran­kun­gen, die bereits vor Ver­trags­be­ginn bestan­den. Gera­de bei bekann­ten gesund­heit­li­chen Belas­tun­gen soll­te man sich nicht auf die Pro­dukt­be­zeich­nung ver­las­sen, son­dern die Bedin­gun­gen genau lesen.

Arbeits­lo­sig­keit: Schutz mit engen Vor­aus­set­zun­gen

Die Absi­che­rung bei Arbeits­lo­sig­keit ist häu­fig an Bedin­gun­gen geknüpft. Meist muss die Arbeits­lo­sig­keit unfrei­wil­lig ein­tre­ten und ein sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ges Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis bestan­den haben. Bei einer eige­nen Kün­di­gung, einem Auf­he­bungs­ver­trag, einer Befris­tung oder in der Pro­be­zeit kann der Ver­si­che­rungs­schutz ein­ge­schränkt sein oder ent­fal­len.

Für Selbst­stän­di­ge ist die­ser Bau­stein daher oft wenig geeig­net. Auch Ange­stell­te soll­ten prü­fen, ob die Leis­tung erst nach meh­re­ren Mona­ten Ver­trags­lauf­zeit beginnt und wie vie­le Raten höchs­tens über­nom­men wer­den. Eine Leis­tung für sechs oder zwölf Mona­te kann ent­las­ten, löst aber kei­nen lang­fris­ti­gen Ein­kom­mens­aus­fall.

Die Kos­ten rich­tig mit dem Kre­dit ver­glei­chen

Der größ­te Nach­teil einer Rest­schuld­ver­si­che­rung sind häu­fig die Zusatz­kos­ten. Sie wer­den oft als Ein­mal­bei­trag berech­net und zusam­men mit dem Kre­dit finan­ziert. Dadurch zah­len Sie nicht nur die Ver­si­che­rungs­prä­mie, son­dern unter Umstän­den auch Kre­dit­zin­sen dar­auf. Das kann den Gesamt­be­trag spür­bar erhö­hen.

Ach­ten Sie des­halb nicht allein auf die monat­li­che Rate. Las­sen Sie sich den Net­to­kre­dit­be­trag, die Ver­si­che­rungs­prä­mie, den Soll­zins, den effek­ti­ven Jah­res­zins und den Gesamt­be­trag getrennt aus­wei­sen. Erst dann wird sicht­bar, was der Kre­dit ein­schließ­lich Absi­che­rung tat­säch­lich kos­tet.

Ein ein­fa­ches Bei­spiel: Beträgt der gewünsch­te Kre­dit 20.000 Euro und kos­tet die Ver­si­che­rung zusätz­lich 1.500 Euro, wer­den bei einer Mit­fi­nan­zie­rung mög­li­cher­wei­se 21.500 Euro ver­zinst. Die Rate wirkt auf den ers­ten Blick nur etwas höher. Über die gesam­te Lauf­zeit kann der Mehr­preis jedoch deut­lich über der ursprüng­li­chen Prä­mie lie­gen.

Fra­gen Sie außer­dem, ob die Ver­si­che­rung frei­wil­lig ist und ob der Kre­dit auch ohne die­sen Bau­stein zu den ange­bo­te­nen Kon­di­tio­nen mög­lich ist. Kre­dit und Ver­si­che­rung soll­ten Sie gedank­lich immer getrennt bewer­ten. Ein güns­ti­ger Kre­dit wird durch eine teu­re Rest­schuld­ver­si­che­rung schnell weni­ger attrak­tiv.

Wann ist eine Rest­schuld­ver­si­che­rung eher nicht sinn­voll?

Wenn Sie über aus­rei­chend hohe Rück­la­gen ver­fü­gen, eine güns­ti­ge Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung besit­zen oder bereits durch ande­re Poli­cen abge­si­chert sind, kann die Rest­schuld­ver­si­che­rung über­flüs­sig sein. Beson­ders bei klei­ne­ren Kre­di­ten mit kur­zer Lauf­zeit ste­hen die Kos­ten oft in kei­nem guten Ver­hält­nis zum mög­li­chen Nut­zen.

Auch bei einem sta­bi­len Haus­halts­über­schuss ist Zurück­hal­tung sinn­voll. Kön­nen Sie die Kre­dit­ra­te über meh­re­re Mona­te aus Erspar­tem zah­len, brau­chen Sie mög­li­cher­wei­se kei­ne zusätz­li­che Absi­che­rung für kurz­fris­ti­ge Ein­kom­mens­aus­fäl­le. Hier kann es wirt­schaft­li­cher sein, den Kre­dit­be­trag oder die Lauf­zeit so zu wäh­len, dass die Rate dau­er­haft Luft im Bud­get lässt.

Vor­sicht ist ange­bracht, wenn der Ver­trag vie­le Aus­schlüs­se ent­hält oder die Leis­tung nur in einem engen Zeit­raum greift. Eine Poli­ce, die bei den wahr­schein­lichs­ten per­sön­li­chen Risi­ken nicht leis­tet, schafft kei­ne ech­te Sicher­heit. Ver­glei­chen Sie daher nicht nur Prä­mi­en, son­dern auch War­te­zei­ten, Höchst­leis­tun­gen und Aus­schluss­grün­de.

Die­se Alter­na­ti­ven kön­nen bes­ser pas­sen

Eine Rest­schuld­ver­si­che­rung bün­delt meh­re­re Risi­ken, ist aber nicht immer die fle­xi­bels­te Lösung. Wel­che Alter­na­ti­ve bes­ser ist, hängt vom per­sön­li­chen Bedarf ab.

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung kann bei grö­ße­ren lang­fris­ti­gen Kre­di­ten sinn­vol­ler sein, ins­be­son­de­re wenn Ange­hö­ri­ge oder eine Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung abge­si­chert wer­den sol­len. Die Ver­si­che­rungs­sum­me kann frei gewählt wer­den und schützt nicht nur einen ein­zel­nen Kre­dit. Für den Fall län­ge­rer Krank­heit kann eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung je nach beruf­li­cher Situa­ti­on der pas­sen­de­re Schutz sein.

Bei Arbeits­lo­sig­keit erset­zen Rück­la­gen kei­ne Ver­si­che­rung voll­stän­dig, sie sind aber fle­xi­bel ein­setz­bar und an kei­ne Leis­tungs­be­din­gun­gen gebun­den. Wer bei­spiels­wei­se drei bis sechs Monats­aus­ga­ben als Not­gro­schen zurück­legt, kann eine vor­über­ge­hen­de finan­zi­el­le Lücke oft bes­ser über­brü­cken. Für vie­le Kre­dit­neh­men­de ist außer­dem eine nied­ri­ge­re Monats­ra­te durch län­ge­re Lauf­zeit oder ein klei­ne­rer Kre­dit­be­trag die wirk­sams­te Vor­sor­ge.

Rest­schuld­ver­si­che­rung vor dem Abschluss prü­fen

Tref­fen Sie die Ent­schei­dung nicht unter Zeit­druck im Kre­dit­an­trag. Ver­glei­chen Sie zunächst meh­re­re Kre­dit­an­ge­bo­te ohne Ver­si­che­rung. So erken­nen Sie, wel­che Kon­di­tio­nen der Kre­dit selbst bie­tet. Berech­nen Sie danach, wie stark sich der Schutz auf Rate, Gesamt­be­trag und effek­ti­ven Jah­res­zins aus­wirkt.

Lesen Sie bei einem kon­kre­ten Ange­bot beson­ders auf­merk­sam nach, wel­che Risi­ken ver­si­chert sind, wann der Schutz beginnt und wann er endet. Prü­fen Sie die maxi­ma­le Leis­tungs­dau­er bei Arbeits­un­fä­hig­keit und Arbeits­lo­sig­keit, die Rege­lun­gen zu bestehen­den Erkran­kun­gen sowie die Vor­aus­set­zun­gen bei Kün­di­gung oder Job­wech­sel. Wich­tig ist auch, ob und zu wel­chen Bedin­gun­gen sich der Ver­trag kün­di­gen lässt, falls Sie den Kre­dit vor­zei­tig ablö­sen oder die Ver­si­che­rung nicht mehr benö­ti­gen.

Eine sinn­vol­le Absi­che­rung muss zu Ihrer kon­kre­ten Lebens­la­ge pas­sen, nicht zu einem Stan­dard­pa­ket der Bank. Stel­len Sie beim Kre­dit­ver­gleich des­halb die Gesamt­kos­ten in den Vor­der­grund und ent­schei­den Sie erst danach, ob zusätz­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz den Mehr­preis wirk­lich recht­fer­tigt. So bleibt der Kre­dit plan­bar — und Sie zah­len nur für Leis­tun­gen, die Ihnen im Ernst­fall tat­säch­lich hel­fen.