Immobiliendarlehen Zinsbindung richtig wählen

Immo­bi­li­en­dar­le­hen Zins­bin­dung rich­tig wäh­len

Eine Zins­bin­dung von zehn, 15 oder 20 Jah­ren ver­än­dert nicht nur den Soll­zins. Sie ent­schei­det auch dar­über, wie plan­bar Ihre Monats­ra­te bleibt und wie groß das Risi­ko bei der Anschluss­fi­nan­zie­rung aus­fällt. Wer beim Immo­bi­li­en­dar­le­hen die Zins­bin­dung rich­tig wäh­len will, soll­te des­halb nicht allein auf den nied­rigs­ten Zins­satz schau­en. Ent­schei­dend sind Ihre finan­zi­el­le Belast­bar­keit, Ihre Til­gungs­ra­te und der Zeit­raum, in dem Sie in der Immo­bi­lie blei­ben möch­ten.

Was die Zins­bin­dung beim Immo­bi­li­en­dar­le­hen fest­legt

Die Zins­bin­dung ist der Zeit­raum, in dem die Bank Ihren Dar­le­hens­zins fest­schreibt. Wäh­rend die­ser Zeit blei­ben Soll­zins und monat­li­che Rate grund­sätz­lich unver­än­dert. Stei­gen die Bau­zin­sen am Markt, betrifft das Ihr bestehen­des Dar­le­hen zunächst nicht. Fal­len die Zin­sen, pro­fi­tie­ren Sie aller­dings eben­falls nicht auto­ma­tisch davon.

Nach Ablauf der Zins­bin­dung ist meist noch eine Rest­schuld offen. Dann benö­ti­gen Sie eine Anschluss­fi­nan­zie­rung — ent­we­der bei Ihrer bis­he­ri­gen Bank oder bei einem ande­ren Anbie­ter. Genau dort liegt der zen­tra­le Unter­schied zwi­schen kur­zen und lan­gen Zins­bin­dun­gen: Eine kur­ze Lauf­zeit ist häu­fig güns­ti­ger beim Start­zins, ver­la­gert aber mehr Zins­ri­si­ko in die Zukunft.

Die voll­stän­di­ge Lauf­zeit des Dar­le­hens ist nicht mit der Zins­bin­dung gleich­zu­set­zen. Bei einer anfäng­li­chen Til­gung von 2 Pro­zent kann ein Dar­le­hen trotz zehn­jäh­ri­ger Zins­bin­dung noch deut­lich län­ger als 30 Jah­re lau­fen. Für eine siche­re Pla­nung müs­sen bei­de Zeit­räu­me getrennt betrach­tet wer­den.

Kur­ze oder lan­ge Zins­bin­dung: Was passt zu Ihrer Pla­nung?

Eine all­ge­mein­gül­tig bes­te Zins­bin­dung gibt es nicht. Sie hängt von Ihrer per­sön­li­chen Situa­ti­on, dem Finan­zie­rungs­be­trag und Ihrer Risi­ko­be­reit­schaft ab. Als Ori­en­tie­rung eig­nen sich drei typi­sche Vari­an­ten.

5 bis 10 Jah­re: güns­ti­ger star­ten, frü­her neu ent­schei­den

Eine kur­ze Zins­bin­dung kann sinn­voll sein, wenn Sie das Dar­le­hen in abseh­ba­rer Zeit weit­ge­hend zurück­zah­len kön­nen. Das kommt etwa infra­ge, wenn eine grö­ße­re Aus­zah­lung aus einem Ver­kauf, einer Schen­kung oder einer fäl­li­gen Geld­an­la­ge rea­lis­tisch geplant ist. Auch wer die Immo­bi­lie wahr­schein­lich vor Ablauf der Frist ver­kauft, kann eine kür­ze­re Bin­dung prü­fen.

Der Vor­teil: Ban­ken berech­nen für kur­ze Lauf­zei­ten oft einen nied­ri­ge­ren Zins­satz. Der Nach­teil: Sie müs­sen frü­her über die Anschluss­fi­nan­zie­rung ver­han­deln. Haben sich die Markt­zin­sen bis dahin erhöht, kann die Rate deut­lich stei­gen — beson­ders bei hoher Rest­schuld.

15 Jah­re: ein häu­fi­ger Mit­tel­weg

Für vie­le Eigen­nut­zer ist eine Zins­bin­dung von 15 Jah­ren ein prak­ti­ka­bler Kom­pro­miss. Sie schafft lang­fris­ti­ge Kal­ku­la­ti­ons­si­cher­heit, ohne dass der Zins­auf­schlag gegen­über zehn Jah­ren zwin­gend sehr hoch sein muss. Ob der Auf­schlag fair ist, zeigt nur ein kon­kre­ter Ange­bots­ver­gleich.

Die­se Vari­an­te passt häu­fig zu Haus­hal­ten mit sta­bi­lem Ein­kom­men, die ihre Rate lang­fris­tig pla­nen möch­ten, aber bei einer spä­te­ren Anschluss­fi­nan­zie­rung noch fle­xi­bel blei­ben wol­len. Wich­tig ist, die Til­gung so anzu­set­zen, dass nach 15 Jah­ren kei­ne über­mä­ßig hohe Rest­schuld ver­bleibt.

20 Jah­re oder län­ger: maxi­ma­le Plan­bar­keit hat ihren Preis

Eine lan­ge Zins­bin­dung schützt beson­ders gut vor stei­gen­den Bau­zin­sen. Sie kann sinn­voll sein, wenn Ihr Bud­get knapp kal­ku­liert ist, Sie dau­er­haft selbst in der Immo­bi­lie woh­nen möch­ten oder eine höhe­re Rate in Zukunft schwer auf­fan­gen könn­ten. Fami­li­en mit lang­fris­tig plan­ba­ren Wohn­kos­ten wäh­len die­se Vari­an­te häu­fig bewusst.

Dafür zah­len Sie in vie­len Fäl­len einen höhe­ren Soll­zins. Ob sich das lohnt, hängt nicht von einer Zins­pro­gno­se allein ab. Ent­schei­dend ist, wel­chen Preis Sie für Sicher­heit zah­len und ob Sie die höhe­re Rate heu­te dau­er­haft tra­gen kön­nen.

Rest­schuld und Til­gung sind wich­ti­ger als die Lauf­zeit allein

Die Fra­ge nach der pas­sen­den Zins­bin­dung wird oft zu früh gestellt. Rech­nen Sie zuerst aus, wie hoch Ihre Rest­schuld am Ende der Soll­zins­bin­dung vor­aus­sicht­lich ist. Je klei­ner die­ser Betrag, des­to weni­ger abhän­gig sind Sie spä­ter vom Zins­ni­veau.

Ein Bei­spiel: Bei 300.000 Euro Dar­le­hen, 3,5 Pro­zent Soll­zins und 2 Pro­zent anfäng­li­cher Til­gung liegt die Jah­res­ra­te bei 16.500 Euro, also bei rund 1.375 Euro monat­lich. Nach zehn Jah­ren kann den­noch eine Rest­schuld von deut­lich über 200.000 Euro bestehen. Steigt der Zins bei der Anschluss­fi­nan­zie­rung spür­bar, wird die neue Rate schnell zur Belas­tung.

Erhö­hen Sie die anfäng­li­che Til­gung auf 3 oder 4 Pro­zent, sinkt die Rest­schuld wesent­lich schnel­ler. Das erfor­dert zwar eine höhe­re Monats­ra­te, redu­ziert aber das spä­te­re Zins­ri­si­ko. Des­halb ist eine höhe­re Til­gung oft wirk­sa­mer als die rei­ne Ver­län­ge­rung der Zins­bin­dung. Ide­al ist eine Kom­bi­na­ti­on aus trag­ba­rer Rate, aus­rei­chend hoher Til­gung und einer Lauf­zeit, die zu Ihrer Pla­nung passt.

So wäh­len Sie die Zins­bin­dung beim Immo­bi­li­en­dar­le­hen rich­tig

Gehen Sie nicht von einem ein­zi­gen Ange­bot aus. Las­sen Sie sich für die­sel­be Dar­le­hens­sum­me meh­re­re Vari­an­ten berech­nen, etwa mit zehn, 15 und 20 Jah­ren Zins­bin­dung. Ver­glei­chen Sie dabei nicht nur den Soll­zins, son­dern die Monats­ra­te, die Rest­schuld zum Ende der Bin­dung und den Effek­tiv­zins inklu­si­ve mög­li­cher Kos­ten.

Prü­fen Sie anschlie­ßend ehr­lich, wel­che Rate auch dann noch trag­bar wäre, wenn sich Ihr Haus­halt ver­än­dert. Eltern­zeit, Teil­zeit, ein Job­wech­sel oder stei­gen­de lau­fen­de Kos­ten soll­ten nicht sofort zu einer Finan­zie­rungs­lü­cke füh­ren. Rech­nen Sie daher mit einem finan­zi­el­len Puf­fer statt mit Ihrem maxi­mal mög­li­chen Monats­bud­get.

Bezie­hen Sie auch vor­han­de­nes Eigen­ka­pi­tal ein. Je nied­ri­ger der Belei­hungs­aus­lauf, des­to bes­ser kön­nen die Kon­di­tio­nen aus­fal­len. Wer bei­spiels­wei­se deut­lich mehr als die Kauf­ne­ben­kos­ten aus eige­ner Tasche zahlt, erhält oft bes­se­re Zin­sen als bei einer Finan­zie­rung mit sehr hohem Fremd­ka­pi­tal­an­teil.

Die­se Ver­trags­de­tails kön­nen den Unter­schied machen

Die Zins­bin­dung ist nur ein Bau­stein des Dar­le­hens­ver­trags. Ach­ten Sie zusätz­lich auf Rech­te, mit denen Sie Ihre Finan­zie­rung anpas­sen kön­nen. Beson­ders rele­vant sind jähr­li­che Son­der­til­gun­gen und die Mög­lich­keit, den Til­gungs­satz wäh­rend der Lauf­zeit zu ändern.

Son­der­til­gun­gen hel­fen, wenn spä­ter Geld frei wird — etwa durch Bonus­zah­lun­gen, Erb­schaf­ten oder den Ver­kauf einer ande­ren Anla­ge. Üblich sind bei­spiels­wei­se 5 Pro­zent der ursprüng­li­chen Dar­le­hens­sum­me pro Jahr, die genaue Rege­lung ist jedoch ver­trag­lich unter­schied­lich. Ohne Son­der­til­gungs­recht kann eine vor­zei­ti­ge Rück­zah­lung teu­er wer­den.

Ein Til­gungs­satz­wech­sel schafft Spiel­raum in bei­de Rich­tun­gen. Steigt Ihr Ein­kom­men, kön­nen Sie schnel­ler ent­schul­den. Wird es vor­über­ge­hend enger, lässt sich die Rate unter Umstän­den redu­zie­ren. Prü­fen Sie, wie oft ein Wech­sel mög­lich ist und wel­che Min­dest- und Höchst­til­gung gilt.

Nach zehn Jah­ren besteht für vie­le Dar­le­hen mit fes­tem Soll­zins ein gesetz­li­ches Kün­di­gungs­recht mit sechs­mo­na­ti­ger Frist. Das gilt unab­hän­gig davon, ob die ver­ein­bar­te Zins­bin­dung län­ger läuft. Eine lan­ge Bin­dung bedeu­tet daher nicht zwin­gend, dass Sie bis zum letz­ten Tag voll­stän­dig fest­ge­legt sind. Bei Ver­kauf oder Umschul­dung vor Ablauf ande­rer Fris­ten kann dage­gen eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung anfal­len.

Anschluss­fi­nan­zie­rung früh­zei­tig vor­be­rei­ten

War­ten Sie nicht bis zum Ende der Zins­bin­dung. Etwa drei bis fünf Jah­re vor­her lohnt es sich, Rest­schuld, Markt­zins­si­tua­ti­on und mög­li­che Ange­bo­te zu beob­ach­ten. Mit einem For­ward-Dar­le­hen kön­nen Sie sich künf­ti­ge Kon­di­tio­nen vor­zei­tig sichern. Dafür ver­langt die Bank meist einen Zins­auf­schlag, der gegen das Risi­ko stei­gen­der Zin­sen abge­wo­gen wer­den muss.

Wenn Ihre Rest­schuld klein genug ist, kann auch eine kür­ze­re Anschluss­fi­nan­zie­rung oder eine schnel­le­re Voll­til­gung sinn­voll wer­den. Ist sie dage­gen hoch, soll­ten Sie ver­schie­de­ne Anbie­ter und Model­le ver­glei­chen. Die Pro­lon­ga­ti­on bei der bis­he­ri­gen Bank ist bequem, aber nicht auto­ma­tisch das güns­tigs­te Ange­bot.

Nut­zen Sie für den Ver­gleich stets iden­ti­sche Eck­da­ten: Rest­schuld, gewünsch­te Rate, Til­gung, Dau­er der neu­en Zins­bin­dung und mög­li­che Son­der­til­gun­gen. Nur dann sind Ange­bo­te wirk­lich ver­gleich­bar.

Wel­che Zins­bin­dung ist für Sie sinn­voll?

Eine kur­ze Bin­dung passt eher bei hoher Til­gung, abseh­bar sin­ken­der Rest­schuld und aus­rei­chen­den Reser­ven. Eine län­ge­re Bin­dung eig­net sich eher, wenn Sie Wohn­kos­ten lang­fris­tig fest pla­nen möch­ten und ein Zins­an­stieg Ihre Haus­halts­rech­nung spür­bar belas­ten wür­de. Wer unsi­cher ist, soll­te nicht auf eine per­fek­te Zins­pro­gno­se set­zen, son­dern meh­re­re Sze­na­ri­en berech­nen.

Legen Sie vor dem Antrag Ihre per­sön­li­che Schmerz­gren­ze fest: Wel­che Monats­ra­te wäre auch bei einer spä­te­ren Anschluss­fi­nan­zie­rung noch bezahl­bar? Mit die­ser Zahl, einer rea­lis­ti­schen Til­gung und einem Ver­gleich meh­re­rer Lauf­zei­ten fin­den Sie eine Zins­bin­dung, die nicht nur heu­te güns­tig wirkt, son­dern zu Ihrem All­tag passt.