Depotübertrag ohne Verkaufsgebühren durchführen

Depot­über­trag ohne Ver­kaufs­ge­büh­ren durch­füh­ren

Ein Depot­wech­sel muss kein Ver­kauf sein. Wer einen Depot­über­trag ohne Ver­kaufs­ge­büh­ren durch­füh­ren möch­te, über­trägt ETFs, Akti­en oder Fonds direkt vom bis­he­ri­gen zum neu­en Bro­ker. Die Wert­pa­pie­re blei­ben dabei grund­sätz­lich im Bestand. So ver­mei­den Sie unnö­ti­ge Han­dels­kos­ten — und in vie­len Fäl­len auch eine sofor­ti­ge Steu­er­be­las­tung auf bereits erziel­te Kurs­ge­win­ne.

Der ent­schei­den­de Punkt: Bean­tra­gen Sie einen ech­ten Wert­pa­pier­über­trag und kei­nen Ver­kauf mit anschlie­ßen­dem Neu­kauf. Vor dem Wech­sel lohnt sich den­noch ein genau­er Blick auf über­trag­ba­re Wert­pa­pie­re, mög­li­che Son­der­kos­ten und die steu­er­li­chen Anschaf­fungs­da­ten. Ein güns­ti­ges Depot ist nur dann wirk­lich güns­tig, wenn der Wech­sel sau­ber abge­wi­ckelt wird.

Wann ein Depot­über­trag sinn­voll ist

Ein Depot­wech­sel kommt vor allem infra­ge, wenn Ihr bis­he­ri­ger Anbie­ter dau­er­haft hohe Order­ge­büh­ren ver­langt, kei­ne pas­sen­den ETF-Spar­plä­ne bie­tet oder Ver­wah­rent­gel­te erhebt. Auch ein bes­se­res Han­dels­an­ge­bot, nied­ri­ge­re Kos­ten für Aus­lands­bör­sen oder eine über­sicht­li­che­re App kön­nen Grün­de sein.

Sie müs­sen des­halb nicht Ihr gesam­tes Depot auf­lö­sen. Ein Teil­über­trag ein­zel­ner Posi­tio­nen ist mög­lich. Das ist prak­tisch, wenn Sie etwa lang­fris­ti­ge ETFs zu einem neu­en Bro­ker brin­gen, ein­zel­ne nicht han­del­ba­re Fonds aber zunächst beim alten Insti­tut belas­sen möch­ten.

Bei einem Über­trag inner­halb Deutsch­lands darf die abge­ben­de Bank für die Aus­bu­chung und Über­tra­gung von Wert­pa­pie­ren an ein ande­res deut­sches Insti­tut grund­sätz­lich kei­ne Gebüh­ren ver­lan­gen. Das schützt Ver­brau­cher vor Kos­ten für den rei­nen Depot­wech­sel. Den­noch soll­ten Sie das Preis- und Leis­tungs­ver­zeich­nis bei­der Anbie­ter prü­fen: Für Son­der­fäl­le kön­nen Kos­ten ent­ste­hen, etwa bei Wert­pa­pie­ren in Papier­form, aus­län­di­schen Lager­stel­len oder spe­zi­el­len Namens­ak­ti­en.

Depot­über­trag ohne Ver­kaufs­ge­büh­ren durch­füh­ren: So gehen Sie vor

Den Antrag stel­len Sie meist beim neu­en Bro­ker. Dort wäh­len Sie aus, ob das gesam­te Depot oder nur bestimm­te Wert­pa­pie­re über­tra­gen wer­den sol­len. Der neue Anbie­ter for­dert die Posi­tio­nen anschlie­ßend bei der bis­he­ri­gen Bank an. Sie müs­sen Wert­pa­pie­re also nor­ma­ler­wei­se nicht selbst ver­kau­fen oder erneut kau­fen.

Geben Sie Ihre Daten exakt so an, wie sie beim bis­he­ri­gen Depot hin­ter­legt sind. Dazu gehö­ren Name, Geburts­da­tum, Depot­num­mer und die Bank­ver­bin­dung bezie­hungs­wei­se Bank­leit­zahl des abge­ben­den Insti­tuts. Schon klei­ne Abwei­chun­gen kön­nen Rück­fra­gen und Ver­zö­ge­run­gen aus­lö­sen.

Bei einem Gemein­schafts­de­pot ist beson­de­re Sorg­falt nötig. Ein Über­trag ohne steu­er­li­che Fol­gen funk­tio­niert in der Regel nur, wenn die Depot­in­ha­ber beim alten und neu­en Depot iden­tisch sind. Über­tra­gen Sie Wert­pa­pie­re dage­gen auf das Ein­zel­de­pot einer ande­ren Per­son, kann das steu­er­lich als unent­gelt­li­che Über­tra­gung gel­ten. Dann kön­nen Schen­kung­steu­er­re­geln rele­vant wer­den und die Bank behan­delt den Vor­gang anders.

Wäh­len Sie außer­dem bewusst zwi­schen Gesamt- und Teil­über­trag. Ein Gesamt­über­trag mit Depot­auf­lö­sung kann sinn­voll sein, wenn Sie den bis­he­ri­gen Anbie­ter voll­stän­dig ver­las­sen. Prü­fen Sie aber vor­her, ob dort noch offe­ne Spar­plä­ne, Ver­rech­nungs­kon­ten, Frei­stel­lungs­auf­trä­ge oder nicht über­trag­ba­re Wert­pa­pie­re bestehen.

Die­se Anga­ben gehö­ren in den Über­tra­gungs­auf­trag

Für einen zügi­gen Ablauf benö­ti­gen Sie neben den per­sön­li­chen Daten vor allem die Depot­num­mer des alten Depots und die Wert­pa­pier­kenn­num­mern der Posi­tio­nen bei einem Teil­über­trag. Legen Sie fest, ob alle Stü­cke oder nur eine bestimm­te Anzahl über­tra­gen wer­den soll. Bei meh­re­ren Käu­fen der­sel­ben Aktie oder des­sel­ben ETF wer­den steu­er­lich häu­fig die zuerst ange­schaff­ten Stü­cke zuerst über­tra­gen. Das kann für Ihre Pla­nung rele­vant sein.

Wenn Sie das alte Depot schlie­ßen möch­ten, wider­ru­fen oder ändern Sie den dor­ti­gen Frei­stel­lungs­auf­trag nicht vor­schnell. Erst wenn der Über­trag abge­schlos­sen und alle steu­er­li­chen Daten kon­trol­liert sind, soll­ten Sie Auf­trä­ge und Kon­ten berei­ni­gen. Für das neue Depot kön­nen Sie anschlie­ßend einen pas­sen­den Frei­stel­lungs­auf­trag ein­rich­ten.

Was sich nicht immer über­tra­gen lässt

Der kos­ten­lo­se Über­trag schützt nicht davor, dass ein­zel­ne Depot­po­si­tio­nen tech­nisch oder orga­ni­sa­to­risch pro­ble­ma­tisch sind. Beson­ders häu­fig betrifft das Bruch­stü­cke aus ETF- oder Akti­en­spar­plä­nen. Gan­ze Antei­le kön­nen über­tra­gen wer­den, Bruch­stü­cke in der Regel nicht. Der Anbie­ter ver­kauft sie oft auto­ma­tisch ab und schreibt den Gegen­wert dem Ver­rech­nungs­kon­to gut. Auf mög­li­che Gewin­ne kön­nen dadurch Abgel­tung­s­teu­er, Soli­da­ri­täts­zu­schlag und gege­be­nen­falls Kir­chen­steu­er anfal­len.

Auch Wert­pa­pie­re, die der neue Bro­ker nicht anbie­tet oder nicht ver­wah­ren kann, blei­ben unter Umstän­den beim alten Anbie­ter. Das gilt bei­spiels­wei­se für bestimm­te aus­län­di­sche Akti­en, wenig gehan­del­te Fonds oder Pro­duk­te mit einer spe­zi­el­len Ver­wahr­art. Klä­ren Sie vor dem Auf­trag, ob jede ISIN im Ziel­de­pot geführt wer­den kann.

Bei Namens­ak­ti­en kann die Umschrei­bung im Akti­en­re­gis­ter zusätz­li­che Zeit bean­spru­chen. Das ist nicht auto­ma­tisch ein Grund gegen den Über­trag, soll­te aber bei einer bevor­ste­hen­den Haupt­ver­samm­lung berück­sich­tigt wer­den. Wer Stimm­rech­te oder Ein­la­dun­gen nut­zen möch­te, soll­te den Wech­sel nicht kurz vor dem rele­van­ten Stich­tag star­ten.

Steu­er­da­ten kon­trol­lie­ren, bevor Sie wie­der han­deln

Ein Depot­über­trag zwi­schen eige­nen Depots ist grund­sätz­lich kein Ver­kauf. Des­halb wird auf die über­tra­ge­nen gan­zen Wert­pa­pie­re nor­ma­ler­wei­se kei­ne Abgel­tung­s­teu­er fäl­lig. Ent­schei­dend ist jedoch, dass die Anschaf­fungs­da­ten kor­rekt mit­über­tra­gen wer­den. Dazu zäh­len Kauf­da­tum, Anschaf­fungs­kos­ten und gege­be­nen­falls bereits berück­sich­tig­te Teil­frei­stel­lun­gen bei Fonds.

Feh­len die­se Daten beim neu­en Bro­ker, kann er bei einem spä­te­ren Ver­kauf den steu­er­pflich­ti­gen Gewinn vor­sorg­lich zu hoch anset­zen. Das bedeu­tet nicht zwin­gend einen end­gül­ti­gen finan­zi­el­len Scha­den: Zu viel ein­be­hal­te­ne Kapi­tal­ertrag­steu­er kann über die Steu­er­erklä­rung kor­ri­giert wer­den. Ein­fa­cher ist es, die Daten früh­zei­tig zu prü­fen und feh­len­de Nach­wei­se direkt beim alten Insti­tut anzu­for­dern.

Kon­trol­lie­ren Sie nach Abschluss des Über­trags daher jede Posi­ti­on. Stim­men Stück­zahl, Ein­stands­kurs und Anschaf­fungs­da­tum? Sind Ver­lust­ver­rech­nungs­töp­fe über­tra­gen wor­den, falls Sie das bean­tragt haben? Ein Ver­lust­topf wird nicht auto­ma­tisch in jedem Fall mit­ge­nom­men. Las­sen Sie sich die Über­tra­gung oder einen ver­blei­ben­den Sal­do schrift­lich bestä­ti­gen.

Behal­ten Sie Abrech­nun­gen, Jah­res­steu­er­be­schei­ni­gun­gen und Kauf­be­le­ge auf. Sie hel­fen, wenn Daten nach­träg­lich geklärt wer­den müs­sen. Gera­de bei Wert­pa­pie­ren, die schon vie­le Jah­re im Depot lie­gen oder mehr­fach über­tra­gen wur­den, kann eine eige­ne Doku­men­ta­ti­on spä­te­re Rück­fra­gen deut­lich ver­kür­zen.

Dau­er und mög­li­che Risi­ken beim Wech­sel

Wie lan­ge ein Depot­über­trag dau­ert, hängt von den betei­lig­ten Ban­ken und den Wert­pa­pie­ren ab. Ein­fa­che Über­trä­ge inner­halb Deutsch­lands sind oft nach eini­gen Tagen bis weni­gen Wochen erle­digt. Bei aus­län­di­schen Wert­pa­pie­ren, Namens­ak­ti­en oder Rück­fra­gen zu Daten kann es län­ger dau­ern.

Wäh­rend des Über­trags kön­nen die betrof­fe­nen Posi­tio­nen zeit­wei­se nicht han­del­bar sein. Das ist der wich­tigs­te prak­ti­sche Nach­teil. Wenn Sie kurz­fris­tig ver­kau­fen oder auf star­ke Kurs­schwan­kun­gen reagie­ren möch­ten, soll­ten Sie den Auf­trag nicht in einer beson­ders ange­spann­ten Markt­pha­se ertei­len. Ein Depot­wech­sel spart Gebüh­ren, nimmt Ihnen aber für einen begrenz­ten Zeit­raum Fle­xi­bi­li­tät.

Offe­ne Wert­pa­pier­or­ders soll­ten Sie vor dem Antrag löschen. Auch Spar­plä­ne kön­nen wäh­rend des Pro­zes­ses abge­lehnt wer­den oder zu uner­wünsch­ten Zeit­punk­ten aus­ge­führt wer­den. Pau­sie­ren Sie sie bes­ser kurz und rich­ten Sie sie nach erfolg­rei­chem Über­trag beim neu­en Bro­ker wie­der ein.

Vor dem Antrag Kos­ten und Kon­di­tio­nen ver­glei­chen

Ein kos­ten­lo­ser Über­trag ist kein aus­rei­chen­der Grund für einen Wech­sel. Ver­glei­chen Sie vor­ab die lau­fen­den Bedin­gun­gen des Ziel­de­pots: Depot­füh­rungs­ge­bühr, Order­kos­ten, Bör­sen­plät­ze, Spar­plan­kon­di­tio­nen, Gebüh­ren für Divi­den­den­gut­schrif­ten bei Aus­lands­ak­ti­en und Kos­ten für einen spä­te­ren Depot­über­trag. Rele­vant ist außer­dem, ob die Wert­pa­pie­re, die Sie lang­fris­tig hal­ten wol­len, tat­säch­lich han­del­bar sind.

Wer regel­mä­ßig inves­tiert, soll­te beson­ders auf die Spar­plan­ge­büh­ren und die Aus­wahl kos­ten­los bespar­ba­rer ETFs ach­ten. Für Anle­ger mit Ein­zel­ak­ti­en kön­nen dage­gen Kos­ten an Aus­lands­bör­sen, Wäh­rungs­um­rech­nung und die Behand­lung aus­län­di­scher Quel­len­steu­er wich­ti­ger sein. Der güns­tigs­te Anbie­ter hängt daher von Ihrem Anla­ge­ver­hal­ten ab, nicht allein von einer ein­zel­nen Akti­ons­prä­mie.

Ein Depot­ver­gleich bei Finanz-Ver­gleich-24 hilft dabei, Kon­di­tio­nen nach­voll­zieh­bar gegen­über­zu­stel­len. Ent­schei­den Sie anschlie­ßend anhand der Kos­ten, des Ange­bots und der Funk­tio­nen, die Sie wirk­lich nut­zen.

Ein sau­ber vor­be­rei­te­ter Depot­über­trag schützt Ihr Geld vor unnö­ti­gen Ver­kaufs­ge­büh­ren und ver­hin­dert vie­le ver­meid­ba­re Steu­er­pro­ble­me. Neh­men Sie sich vor dem Antrag ein paar Minu­ten für die Bestands- und Daten­prü­fung — dann kann der Wech­sel vor allem das sein, was er sein soll: ein kos­ten­güns­ti­ger Schritt zu einem pas­sen­de­ren Depot.