Altersvorsorge für Selbstständige planen

Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge pla­nen

Wer selbst­stän­dig arbei­tet, bekommt kei­ne auto­ma­ti­sche Arbeit­ge­ber-Ren­te und oft auch kei­ne ver­läss­li­che Ein­kom­mens­kur­ve. Genau des­halb soll­te die Alters­vor­sor­ge selbst­stän­dig nicht neben­bei lau­fen. Ent­schei­dend ist nicht, mög­lichst vie­le Ver­trä­ge abzu­schlie­ßen, son­dern früh einen plan­ba­ren monat­li­chen Betrag fest­zu­le­gen und die pas­sen­den Bau­stei­ne zu ver­glei­chen.

Ein gutes Vor­sor­ge­kon­zept muss auch schwä­che­re Mona­te, Inves­ti­tio­nen im Betrieb und mög­li­che Krank­heits­zei­ten aus­hal­ten. Wer nur spart, wenn am Jah­res­en­de etwas übrig bleibt, ver­schiebt das Pro­blem meist dau­er­haft. Bes­ser ist ein fes­ter Pro­zess: Ein­kom­men prü­fen, Ren­ten­lü­cke berech­nen, Rück­la­gen tren­nen und die Vor­sor­ge regel­mä­ßig anpas­sen.

War­um die Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge anders funk­tio­niert

Ange­stell­te erhal­ten im Ruhe­stand in der Regel Leis­tun­gen aus der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung, häu­fig ergänzt durch eine Betriebs­ren­te und pri­va­te Anla­gen. Selbst­stän­di­ge müs­sen die­se Bau­stei­ne über­wie­gend selbst auf­bau­en. Dafür haben sie mehr Gestal­tungs­spiel­raum, tra­gen aber auch das Risi­ko, ihre Absi­che­rung zu spät oder zu ein­sei­tig zu pla­nen.

Nicht alle Selbst­stän­di­gen sind von der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung befreit. Ver­si­che­rungs­pflicht kann bei­spiels­wei­se für bestimm­te Hand­werks­be­ru­fe, Lehr­kräf­te, Künst­ler und Publi­zis­ten, Pfle­ge­per­so­nen oder Selbst­stän­di­ge mit nur einem Auf­trag­ge­ber gel­ten. Wer in die­sen Grup­pen arbei­tet, soll­te die eige­ne Pflicht­ver­si­che­rung ver­bind­lich klä­ren. Frei­wil­li­ge Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung kön­nen eben­falls sinn­voll sein, etwa wenn eine lebens­lan­ge, plan­ba­re Basis­ren­te gewünscht ist. Sie erset­zen jedoch nicht auto­ma­tisch eine fle­xi­ble pri­va­te Geld­an­la­ge.

Die zen­tra­le Fra­ge lau­tet: Wel­ches Ein­kom­men soll im Alter monat­lich ver­füg­bar sein? Dabei reicht es nicht, den heu­ti­gen pri­va­ten Bedarf anzu­set­zen. Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge, Infla­ti­on, Mie­te oder Dar­le­hens­ra­ten und ein mög­li­cher Weg­fall von Betriebs­ein­nah­men gehö­ren in die Rech­nung.

Die Ren­ten­lü­cke rea­lis­tisch berech­nen

Als ers­te Ori­en­tie­rung neh­men Sie Ihre gewünsch­ten monat­li­chen Aus­ga­ben im Ruhe­stand und zie­hen erwar­te­te siche­re Ein­künf­te ab. Dazu kön­nen gesetz­li­che Ren­ten­an­sprü­che, berufs­stän­di­sche Ver­sor­gungs­wer­ke, bestehen­de pri­va­te Ren­ten oder Miet­ein­nah­men gehö­ren. Die Dif­fe­renz ist Ihre monat­li­che Ver­sor­gungs­lü­cke.

Ein Bei­spiel: Sie möch­ten im Ruhe­stand monat­lich 2.800 Euro net­to zur Ver­fü­gung haben. Aus bestehen­den Ansprü­chen erwar­ten Sie 1.000 Euro. Es feh­len damit 1.800 Euro pro Monat. Die­se Lücke muss nicht zwin­gend voll­stän­dig aus einem Ver­si­che­rungs­ver­trag kom­men. Sie kann aus einem Depot, einer Basis­ren­te, einer ver­mie­te­ten Immo­bi­lie oder einer Kom­bi­na­ti­on finan­ziert wer­den.

Wich­tig ist der Zeit­raum. Wer mit 67 auf­hört zu arbei­ten und bis 92 plant, benö­tigt Kapi­tal oder Ren­ten­zah­lun­gen für 25 Jah­re. Rech­nen Sie zusätz­lich mit einer Reser­ve für uner­war­te­te Aus­ga­ben. Ein Vor­sor­ge­rech­ner lie­fert dafür einen brauch­ba­ren Start­wert, ersetzt aber kei­ne Prü­fung der Annah­men. Beson­ders bei schwan­ken­den Ein­künf­ten soll­te die Rech­nung ein­mal pro Jahr aktua­li­siert wer­den.

Erst Liqui­di­täts­re­ser­ve, dann lang­fris­tig inves­tie­ren

Alters­vor­sor­ge ist lang­fris­tig gebun­de­nes Geld. Wer bei einem Auf­trags­ein­bruch Antei­le ver­kau­fen oder einen Ver­trag kün­di­gen muss, rea­li­siert mög­li­cher­wei­se Ver­lus­te und gefähr­det die Pla­nung. Vor dem lang­fris­ti­gen Spa­ren steht des­halb eine aus­rei­chend gro­ße Liqui­di­täts­re­ser­ve auf einem getrenn­ten Tages­geld­kon­to.

Wie hoch die­se Reser­ve sein soll­te, hängt vom Geschäfts­mo­dell ab. Frei­be­ruf­ler mit meh­re­ren regel­mä­ßi­gen Kun­den brau­chen oft weni­ger Puf­fer als Solo-Selbst­stän­di­ge mit weni­gen Groß­auf­trä­gen oder sai­so­na­len Umsät­zen. Häu­fig sind drei bis sechs pri­va­te Monats­aus­ga­ben ein sinn­vol­ler Anfang. Wer hohe betrieb­li­che Fix­kos­ten trägt, betrach­tet zusätz­lich die geschäft­li­che Reser­ve.

Erst wenn Steu­ern, Kran­ken­ver­si­che­rung, lau­fen­de Kos­ten und Not­gro­schen abge­si­chert sind, soll­te der übri­ge Betrag dau­er­haft in die Alters­vor­sor­ge flie­ßen. Das ver­hin­dert, dass ein lang­fris­ti­ger Spar­plan bei jedem finan­zi­el­len Eng­pass pau­siert wird.

Die­se Bau­stei­ne kom­men für Selbst­stän­di­ge infra­ge

Eine gute Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge besteht häu­fig aus meh­re­ren Tei­len. Wel­cher Mix passt, hängt von Ein­kom­men, Steu­er­last, Risi­ko­be­reit­schaft, Alter und gewünsch­ter Fle­xi­bi­li­tät ab.

Gesetz­li­che Ren­te und Ver­sor­gungs­wer­ke

Pflicht­bei­trä­ge oder frei­wil­li­ge Ein­zah­lun­gen kön­nen eine sta­bi­le lebens­lan­ge Ren­te schaf­fen. Das ist vor allem inter­es­sant für Men­schen, die Lang­le­big­keits­ri­si­ken absi­chern möch­ten und einen ver­läss­li­chen Grund­so­ckel bevor­zu­gen. Der Nach­teil: Das ein­ge­zahl­te Geld ist nicht kurz­fris­tig ver­füg­bar, und die Ren­di­te lässt sich nicht mit einem Depot gleich­set­zen.

Für Ange­hö­ri­ge frei­er Beru­fe kann ein berufs­stän­di­sches Ver­sor­gungs­werk die zen­tra­le Säu­le sein. Prü­fen Sie dabei regel­mä­ßig die pro­gnos­ti­zier­ten Leis­tun­gen und ob frei­wil­li­ge Zusatz­bei­trä­ge mög­lich und wirt­schaft­lich sinn­voll sind.

Basis­ren­te für hohe Steu­er­last

Die Basis­ren­te, oft Rürup-Ren­te genannt, rich­tet sich beson­ders an Selbst­stän­di­ge mit hohem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men. Bei­trä­ge kön­nen im Rah­men der jeweils gel­ten­den Höchst­be­trä­ge steu­er­lich berück­sich­tigt wer­den. Das kann die tat­säch­li­che Belas­tung spür­bar sen­ken.

Dafür ist das Kapi­tal bis zum Ren­ten­be­ginn grund­sätz­lich gebun­den. Eine Kapi­tal­aus­zah­lung ist nicht vor­ge­se­hen, die spä­te­re Leis­tung wird als lebens­lan­ge Ren­te aus­ge­zahlt und im Alter ver­steu­ert. Eine Basis­ren­te passt daher eher als lang­fris­ti­ge Pflicht­säu­le als als allei­ni­ge Lösung. Ver­glei­chen Sie Kos­ten, Fonds­aus­wahl, Garan­tien und die Fle­xi­bi­li­tät bei Bei­trags­pau­sen sorg­fäl­tig.

ETF-Depot für Fle­xi­bi­li­tät und Wachs­tum

Ein breit gestreu­tes ETF-Depot ist für vie­le Selbst­stän­di­ge ein wich­ti­ger Vor­sor­ge­bau­stein. Regel­mä­ßi­ge Spar­ra­ten las­sen sich meist ein­fach erhö­hen, sen­ken oder aus­set­zen. Zudem bleibt das Ver­mö­gen grund­sätz­lich ver­füg­bar, falls sich die Lebens- oder Unter­neh­mens­pla­nung ver­än­dert.

Die­se Fle­xi­bi­li­tät hat ihren Preis: Kur­se schwan­ken. Wer in weni­gen Jah­ren in Ren­te gehen möch­te, soll­te nicht den gesam­ten Betrag in Akti­en-ETFs hal­ten. Mit zuneh­men­dem Alter kann es sinn­voll sein, einen Teil des geplan­ten Ent­nah­me­ver­mö­gens in risi­ko­är­me­re Anla­gen umzu­schich­ten. Für lan­ge Anla­ge­zeit­räu­me kön­nen breit gestreu­te Akti­en-ETFs dage­gen eine inter­es­san­te Ren­di­te­chan­ce bie­ten.

Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung

Eine pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung kann lebens­lan­ge Zah­lun­gen sichern und damit das Risi­ko abfe­dern, sehr alt zu wer­den. Beson­ders fonds­ge­bun­de­ne Vari­an­ten ver­bin­den Kapi­tal­markt­an­la­gen mit einer spä­te­ren Ver­ren­tungs­op­ti­on. Ob das sinn­voll ist, ent­schei­det sich an den Ver­trags­kos­ten, den Garan­tien, dem Ren­ten­fak­tor und der gewünsch­ten Fle­xi­bi­li­tät.

Ein Ver­trag mit hoher Garan­tie kann Sicher­heit ver­mit­teln, lässt aber häu­fig weni­ger Ren­di­te­chan­cen. Wer bereits gesetz­li­che Ren­ten­an­sprü­che oder eine Basis­ren­te als lebens­lan­ge Ein­kom­mens­quel­le hat, braucht mög­li­cher­wei­se kei­nen wei­te­ren stark gebun­de­nen Ren­ten­ver­trag. Hier lohnt ein genau­er Tarif­ver­gleich mehr als ein Abschluss allein wegen eines Steu­er­vor­teils.

So legen Sie eine trag­fä­hi­ge Spar­ra­te fest

Bei unre­gel­mä­ßi­gen Ein­nah­men ist eine star­re monat­li­che Rate nicht immer die bes­te Wahl. Prak­tisch ist ein Zwei-Stu­fen-Modell: Über­wei­sen Sie monat­lich einen kon­ser­va­ti­ven Grund­be­trag und zah­len Sie nach guten Quar­ta­len oder Jah­res­ab­schlüs­sen zusätz­lich ein. So bleibt die Vor­sor­ge aktiv, ohne die Liqui­di­tät im All­tag zu belas­ten.

Tren­nen Sie auf dem Geschäfts­kon­to gedank­lich und mög­lichst tech­nisch drei Töp­fe: Steu­ern, pri­va­te und betrieb­li­che Rück­la­gen sowie Alters­vor­sor­ge. Wer Umsät­ze direkt als ver­füg­ba­res Ein­kom­men betrach­tet, unter­schätzt schnell die nöti­gen Abzü­ge. Ein auto­ma­ti­scher Dau­er­auf­trag kurz nach dem pri­va­ten Unter­neh­mer­lohn schafft hier mehr Ver­läss­lich­keit als gute Vor­sät­ze.

Steigt Ihr Gewinn dau­er­haft, erhö­hen Sie nicht nur den pri­va­ten Kon­sum. Ein Teil jedes zusätz­li­chen Euro kann in die Vor­sor­ge flie­ßen. Bei Ein­kom­mens­rück­gän­gen gilt umge­kehrt: Spar­ra­te redu­zie­ren ist meist bes­ser, als Rück­la­gen auf­zu­lö­sen oder einen Ver­trag vor­schnell zu kün­di­gen.

Häu­fi­ge Feh­ler bei der Vor­sor­ge ver­mei­den

Der häu­figs­te Feh­ler ist Auf­schie­ben. Auch klei­ne Raten kön­nen über vie­le Jah­re Wir­kung ent­fal­ten, wäh­rend ein spä­ter Start deut­lich höhe­re Ein­zah­lun­gen ver­langt. Eben­so pro­ble­ma­tisch ist die Kon­zen­tra­ti­on auf nur eine Anla­ge­form. Wer aus­schließ­lich auf die eige­ne Fir­ma, eine Immo­bi­lie oder einen ein­zel­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag setzt, trägt ein unnö­ti­ges Klum­pen­ri­si­ko.

Ver­wech­seln Sie außer­dem Umsatz nicht mit Vor­sor­ge­fä­hig­keit. Maß­geb­lich ist der nach­hal­tig ver­füg­ba­re Gewinn nach Steu­ern, Sozi­al­ab­ga­ben, Kre­dit­ra­ten und betrieb­li­chen Inves­ti­tio­nen. Prü­fen Sie auch bestehen­de Ver­trä­ge: Hohe Kos­ten, unpas­sen­de Garan­tien oder feh­len­de Anpas­sungs­mög­lich­kei­ten kön­nen die Alters­vor­sor­ge aus­brem­sen.

Pla­nen Sie Ihre Vor­sor­ge nicht auf Basis eines per­fek­ten Geschäfts­jah­res. Legen Sie heu­te eine rea­lis­ti­sche Grund­ra­te fest, bau­en Sie eine Reser­ve auf und ver­glei­chen Sie dann die Bau­stei­ne nach Kos­ten, Steu­ern, Risi­ko und Fle­xi­bi­li­tät. Eine Vor­sor­ge, die auch in ruhi­ge­ren Mona­ten wei­ter­läuft, ist für Selbst­stän­di­ge meist wert­vol­ler als ein ambi­tio­nier­ter Plan, der nach einem Jahr endet.