Autokredit Sondertilgung richtig nutzen

Auto­kre­dit Son­der­til­gung rich­tig nut­zen

Eine uner­war­te­te Bonus­zah­lung, eine Steu­er­rück­erstat­tung oder ein gut gefüll­tes Spar­kon­to kann die Finan­zie­rung des Autos deut­lich güns­ti­ger machen. Wer die Auto­kre­dit Son­der­til­gung rich­tig nut­zen will, soll­te den Betrag aber nicht ein­fach unge­prüft über­wei­sen. Ent­schei­dend sind die Rege­lun­gen im Ver­trag, eine mög­li­che Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung und die Fra­ge, ob das Geld an ande­rer Stel­le drin­gen­der gebraucht wird.

Eine Son­der­til­gung senkt die ver­blei­ben­de Kre­dit­schuld. Dadurch fal­len künf­tig weni­ger Zin­sen an. Je frü­her Sie wäh­rend der Lauf­zeit zusätz­lich zah­len, des­to grö­ßer ist meist die Erspar­nis. Trotz­dem ist nicht jede vor­zei­ti­ge Zah­lung auto­ma­tisch kos­ten­los oder wirt­schaft­lich sinn­voll.

Was eine Son­der­til­gung beim Auto­kre­dit bewirkt

Bei einem klas­si­schen Raten­kre­dit besteht jede Monats­ra­te aus Zins und Til­gung. Zu Beginn der Lauf­zeit ist der Zins­an­teil höher, weil die Rest­schuld noch groß ist. Eine Son­der­til­gung redu­ziert genau die­se Rest­schuld zusätz­lich. Die Bank berech­net die Zin­sen anschlie­ßend nur noch auf den nied­ri­ge­ren offe­nen Betrag.

Je nach Kre­dit­ver­trag gibt es zwei Mög­lich­kei­ten: Die monat­li­che Rate bleibt gleich und die Lauf­zeit ver­kürzt sich. Oder die Lauf­zeit bleibt bestehen, wäh­rend die Rate sinkt. Häu­fig ist die Lauf­zeit­ver­kür­zung finan­zi­ell vor­teil­haf­ter, weil der Kre­dit schnel­ler endet und ins­ge­samt weni­ger Zin­sen ent­ste­hen. Ob Sie wäh­len kön­nen, steht in den Ver­trags­be­din­gun­gen oder ergibt sich aus der Abrech­nung der Bank.

Ein Bei­spiel: Für ein Fahr­zeug lau­fen noch 12.000 Euro Kre­dit mit 6 Pro­zent effek­ti­vem Jah­res­zins und 36 Mona­ten Rest­lauf­zeit. Zah­len Sie früh­zei­tig 3.000 Euro zusätz­lich ein, wer­den künf­tig nur noch 9.000 Euro ver­zinst. Die kon­kre­te Erspar­nis hängt vom Til­gungs­plan, dem Zeit­punkt der Zah­lung und der Anpas­sung von Rate oder Lauf­zeit ab. Eine belast­ba­re Zahl lie­fert die Bank erst mit einer neu­en Berech­nung.

Auto­kre­dit Son­der­til­gung rich­tig nut­zen: Ver­trag zuerst prü­fen

Nicht jeder Auto­kre­dit erlaubt kos­ten­lo­se Son­der­til­gun­gen. Man­che Ban­ken räu­men jähr­lich einen fes­ten Pro­zent­satz der ursprüng­li­chen Kre­dit­sum­me ein, etwa 5 oder 10 Pro­zent. Ande­re erlau­ben jeder­zeit belie­bi­ge Teil­zah­lun­gen ohne Gebühr. Wie­der ande­re berech­nen für die­ses fle­xi­ble Recht einen etwas höhe­ren Soll­zins.

Schau­en Sie in Ihren Unter­la­gen ins­be­son­de­re auf Begrif­fe wie „Son­der­til­gungs­recht“, „außer­plan­mä­ßi­ge Til­gung“, „vor­zei­ti­ge Rück­zah­lung“ und „Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung“. Rele­vant sind vier Fra­gen:

  • Ist eine Son­der­til­gung grund­sätz­lich erlaubt?
  • Gibt es einen jähr­li­chen Höchst­be­trag oder einen Min­dest­be­trag?
  • Muss die Zah­lung vor­ab ange­kün­digt wer­den?
  • Ver­kürzt sich die Lauf­zeit oder redu­ziert die Bank die Rate?

Bei vie­len Ver­brau­cher­dar­le­hen kön­nen Sie den Kre­dit auch ohne ver­ein­bar­tes Son­der­til­gungs­recht ganz oder teil­wei­se vor­zei­tig zurück­zah­len. Die Bank darf dann aller­dings grund­sätz­lich eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung ver­lan­gen. Bei Kre­di­ten mit fes­ter Ver­zin­sung ist sie gesetz­lich meist auf 1 Pro­zent des vor­zei­tig zurück­ge­zahl­ten Betrags begrenzt, bei einer Rest­lauf­zeit von höchs­tens einem Jahr auf 0,5 Pro­zent. Sie darf zudem nicht höher sein als die Zin­sen, die der Bank bis zum regu­lä­ren Ver­trags­en­de ent­ge­hen wür­den.

Die­se Ober­gren­zen bedeu­ten nicht, dass jede Bank auto­ma­tisch genau die­sen Betrag berech­net. Bei kos­ten­los ver­ein­bar­ter Son­der­til­gung fällt regel­mä­ßig kei­ne Ent­schä­di­gung an. Prü­fen Sie des­halb den kon­kre­ten Ver­trag und for­dern Sie bei grö­ße­ren Zah­lun­gen eine schrift­li­che Auf­stel­lung an.

Nicht mit der kom­plet­ten Ablö­sung ver­wech­seln

Eine Son­der­til­gung ist eine zusätz­li­che Teil­zah­lung. Die Finan­zie­rung läuft anschlie­ßend wei­ter. Bei einer voll­stän­di­gen Ablö­sung beglei­chen Sie die gesam­te Rest­schuld auf ein­mal und been­den den Ver­trag. Dafür brau­chen Sie von der Bank einen aktu­el­len Ablö­se­be­trag zu einem fes­ten Stich­tag.

Die­ser Betrag kann von der Rest­schuld im letz­ten Til­gungs­plan abwei­chen. Denn bis zum Ablö­se­tag fal­len noch Zin­sen an, und gege­be­nen­falls kommt eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung hin­zu. Über­wei­sen Sie daher nicht ein­fach einen geschätz­ten Betrag. Bit­ten Sie die Bank um eine ver­bind­li­che Ablö­se­rech­nung.

Wann sich die zusätz­li­che Zah­lung lohnt

Die Grund­re­gel ist ein­fach: Eine Son­der­til­gung bringt eine siche­re Erspar­nis in Höhe der künf­tig nicht mehr anfal­len­den Kre­dit­zin­sen. Bei einem Auto­kre­dit mit 7 Pro­zent Zins ist das attrak­ti­ver als Geld unver­zinst auf dem Giro­kon­to lie­gen zu las­sen. Bei einem sehr güns­ti­gen Kre­dit kann die Ent­schei­dung anders aus­fal­len.

Behal­ten Sie zuerst eine aus­rei­chend gro­ße Liqui­di­täts­re­ser­ve. Wer sein gesam­tes Erspar­tes in den Auto­kre­dit steckt und kurz dar­auf eine Auto­re­pa­ra­tur, eine Nach­zah­lung oder einen Job­wech­sel finan­zie­ren muss, kann auf einen teu­ren Dis­po­kre­dit ange­wie­sen sein. Die Zins­er­spar­nis der Son­der­til­gung wird dadurch schnell auf­ge­zehrt.

Prü­fen Sie außer­dem, ob Sie noch ande­re Schul­den mit höhe­ren Zin­sen haben. Kre­dit­kar­ten­rück­stän­de oder ein dau­er­haft genutz­ter Dis­po­kre­dit sind oft teu­rer als eine Auto­fi­nan­zie­rung. In die­sem Fall kann es sinn­vol­ler sein, zunächst die kost­spie­li­ge­re Ver­bind­lich­keit abzu­bau­en.

Geld lang­fris­tig anzu­le­gen statt zu til­gen, ist kei­ne rei­ne Zins­rech­nung. Eine Son­der­til­gung lie­fert eine siche­re Ren­di­te in Höhe des ein­ge­spar­ten Kre­dit­zin­ses. Erträ­ge aus Wert­pa­pie­ren sind dage­gen nicht garan­tiert, kön­nen schwan­ken und unter­lie­gen gege­be­nen­falls Steu­ern. Wer Sicher­heit und einen schnell schul­den­frei­en Haus­halt prio­ri­siert, ent­schei­det sich häu­fig für die Til­gung. Wer lang­fris­tig inves­tiert, genü­gend Reser­ven hat und einen sehr nied­ri­gen Kre­dit­zins zahlt, kann anders abwä­gen.

Der rich­ti­ge Zeit­punkt macht den Unter­schied

Bei einem Annui­tä­ten­dar­le­hen wirkt eine Son­der­til­gung früh in der Lauf­zeit am stärks­ten. Die Rest­schuld ist dann noch hoch, und über vie­le Mona­te oder Jah­re wer­den weni­ger Zin­sen berech­net. Kurz vor dem Ende des Kre­dits spart die­sel­be Zah­lung zwar eben­falls Zin­sen, aber deut­lich weni­ger.

Das heißt nicht, dass Sie jeden ver­füg­ba­ren Euro sofort ein­zah­len soll­ten. Vie­le Ver­trä­ge las­sen kos­ten­lo­se Son­der­til­gun­gen nur ein­mal pro Jahr zu oder set­zen einen Stich­tag. Pla­nen Sie des­halb mit Ihrem Haus­halts­bud­get: Ste­hen in den nächs­ten Mona­ten Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge, Urlaub, Umzug oder War­tungs­kos­ten fürs Fahr­zeug an? Dann kann es sinn­voll sein, einen Teil des Gel­des zurück­zu­hal­ten und nur den wirk­lich frei­en Betrag zu til­gen.

Bei einer Drei-Wege-Finan­zie­rung oder Bal­lon­fi­nan­zie­rung ver­dient die Schluss­ra­te beson­de­re Auf­merk­sam­keit. Die monat­li­chen Raten sind hier oft nied­rig, am Ende bleibt aber eine hohe Schluss­zah­lung. Son­der­til­gun­gen kön­nen die lau­fen­de Rest­schuld redu­zie­ren. Ob sie unmit­tel­bar die Höhe der Schluss­ra­te sen­ken oder nur den Zah­lungs­plan ver­än­dern, ist ver­trag­lich gere­gelt. Las­sen Sie sich die Wir­kung vor­ab bestä­ti­gen, statt von einer auto­ma­ti­schen Anrech­nung aus­zu­ge­hen.

So gehen Sie bei der Son­der­til­gung prak­tisch vor

Ermit­teln Sie zunächst Rest­schuld, Soll­zins, Rest­lauf­zeit und die ver­trag­lich erlaub­te Son­der­til­gung. Die­se Daten fin­den Sie im Til­gungs­plan, im Kre­dit­ver­trag oder im Online­ban­king. Anschlie­ßend legen Sie fest, wel­cher Betrag nach Abzug Ihrer Not­fall­re­ser­ve tat­säch­lich ver­füg­bar ist.

Kon­tak­tie­ren Sie dann die Bank oder nut­zen Sie, falls vor­han­den, die Funk­ti­on im Kun­den­por­tal. Fra­gen Sie nach dem mög­li­chen Ter­min, der Zah­lungs­re­fe­renz und den Fol­gen für Rate und Lauf­zeit. Gera­de bei zweck­ge­bun­de­nen Auto­kre­di­ten ist eine ein­deu­ti­ge Zuord­nung wich­tig. Über­wei­sen Sie erst, wenn klar ist, dass der Betrag als Son­der­til­gung und nicht als blo­ße Vor­aus­zah­lung künf­ti­ger Monats­ra­ten ver­bucht wird.

Nach der Buchung soll­ten Sie einen aktua­li­sier­ten Til­gungs­plan anfor­dern oder her­un­ter­la­den. Kon­trol­lie­ren Sie, ob die Rest­schuld kor­rekt gesun­ken ist und ob die ver­ein­bar­te Anpas­sung umge­setzt wur­de. Bewah­ren Sie die Bestä­ti­gung auf. Das ist hilf­reich, falls Sie das Fahr­zeug spä­ter ver­kau­fen oder den Kre­dit voll­stän­dig ablö­sen möch­ten.

Beim Fahr­zeug­ver­kauf den Kre­dit mit­den­ken

Bei vie­len Auto­kre­di­ten dient das finan­zier­te Fahr­zeug als Sicher­heit. Häu­fig behält die Bank die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil II, umgangs­sprach­lich den Fahr­zeug­brief, bis der Kre­dit voll­stän­dig zurück­ge­zahlt ist. Ein Ver­kauf ist dann nicht so unkom­pli­ziert wie bei einem schul­den­frei­en Auto.

Möch­ten Sie das Fahr­zeug vor Ende der Lauf­zeit ver­kau­fen, brau­chen Sie meist eine Ablö­se­rech­nung und eine Abstim­mung mit der Bank. Der Ver­kaufs­er­lös kann zur voll­stän­di­gen Rück­zah­lung ver­wen­det wer­den. Reicht er nicht aus, bleibt die Dif­fe­renz als Schuld bestehen. Eine frü­he­re Son­der­til­gung kann die Lücke ver­rin­gern, ersetzt aber nicht die Prü­fung des tat­säch­li­chen Ablö­se­be­trags.

Kre­dit­kon­di­tio­nen vor der Unter­schrift ver­glei­chen

Die bes­te Son­der­til­gung ist die, die bereits beim Abschluss fle­xi­bel und kos­ten­frei ver­ein­bart wur­de. Ver­glei­chen Sie beim Auto­kre­dit daher nicht nur Monats­ra­te und effek­ti­ven Jah­res­zins. Ach­ten Sie auch auf kos­ten­lo­se jähr­li­che Son­der­til­gun­gen, voll­stän­di­ge vor­zei­ti­ge Ablös­bar­keit, mög­li­che Gebüh­ren und die Behand­lung einer hohen Schluss­ra­te.

Ein nied­ri­ger Zins­satz bleibt wich­tig. Wenn zwei Ange­bo­te ähn­lich teu­er sind, kann ein Ver­trag mit fle­xi­bler Son­der­til­gungs­op­ti­on jedoch bes­ser zu Ihrer Lebens­si­tua­ti­on pas­sen. Ein­kom­men, Bonus­zah­lun­gen und pri­va­te Aus­ga­ben ändern sich schnel­ler als ein Kre­dit­ver­trag.

Eine Son­der­til­gung ist beson­ders sinn­voll, wenn sie Zin­sen spart, Ihre Reser­ve nicht gefähr­det und ohne uner­war­te­te Kos­ten mög­lich ist. Neh­men Sie sich vor der Über­wei­sung weni­ge Minu­ten für Ver­trag, Til­gungs­plan und Ablö­se­rech­nung — dann wird aus zusätz­li­chem Geld eine nach­voll­zieh­bar güns­ti­ge­re Auto­fi­nan­zie­rung.