Autoversicherung online wechseln in 5 Schritten

Auto­ver­si­che­rung online wech­seln in 5 Schrit­ten

Ein güns­ti­ger Bei­trag ist ein guter Anlass, die Auto­ver­si­che­rung online wech­seln zu wol­len. Ent­schei­dend ist aber nicht allein die Zahl am Ende des Ange­bots. Wer Haft­pflicht, Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko ver­gleicht, soll­te auch Selbst­be­tei­li­gung, Werk­statt­bin­dung und die Scha­den­re­gu­lie­rung prü­fen. So spa­ren Sie nicht nur beim Preis, son­dern wäh­len einen Schutz, der im Ernst­fall zu Ihrem Fahr­zeug und Ihrem All­tag passt.

Auto­ver­si­che­rung online wech­seln: Wann ist der rich­ti­ge Zeit­punkt?

Für vie­le Kfz-Ver­si­che­run­gen gilt eine Kün­di­gungs­frist von einem Monat zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res. Läuft Ihr Ver­trag wie häu­fig bis zum 31. Dezem­ber, muss die Kün­di­gung in der Regel spä­tes­tens am 30. Novem­ber beim Ver­si­che­rer ein­ge­hen. Prü­fen Sie den­noch immer Ihre Ver­trags­un­ter­la­gen: Nicht jeder Ver­trag beginnt am 1. Janu­ar, und damit kann auch ein ande­rer Kün­di­gungs­ter­min gel­ten.

Neben der regu­lä­ren Kün­di­gung gibt es Situa­tio­nen mit Son­der­kün­di­gungs­recht. Erhöht Ihr Ver­si­che­rer den Bei­trag, ohne dass sich der Leis­tungs­um­fang ver­bes­sert, kön­nen Sie meist inner­halb eines Monats nach Zugang der Mit­tei­lung kün­di­gen. Das gilt auch, wenn der Bei­trag etwa wegen einer neu­en Typ- oder Regio­nal­klas­se steigt. Nach einem regu­lier­ten Scha­den kann eben­falls ein Son­der­kün­di­gungs­recht bestehen. Hier kommt es auf den kon­kre­ten Vor­gang und die Infor­ma­tio­nen des Ver­si­che­rers an.

War­ten Sie nicht bis zum letz­ten Tag. Ange­bo­te las­sen sich zwar schnell berech­nen, für die Prü­fung von Daten, den Antrag und eine mög­li­che Kün­di­gung soll­ten Sie aber aus­rei­chend Zeit ein­pla­nen. Beson­ders zum Jah­res­en­de sind Fris­ten der Punkt, an dem ein guter Wech­sel unnö­tig schei­tert.

Die­se Daten brau­chen Sie für den Tarif­ver­gleich

Ein Onlin­ever­gleich funk­tio­niert am bes­ten, wenn die Anga­ben voll­stän­dig und aktu­ell sind. Hal­ten Sie Fahr­zeug­schein oder Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I bereit. Wich­tig sind vor allem Her­stel­ler­schlüs­sel­num­mer und Typ­schlüs­sel­num­mer, die jähr­li­che Fahr­leis­tung, der Zulas­sungs­be­zirk sowie die Fra­ge, wer das Auto fährt und wo es nachts abge­stellt wird.

Auch Ihre Scha­den­frei­heits­klas­se beein­flusst den Bei­trag deut­lich. Sie fin­den sie in der letz­ten Bei­trags­rech­nung oder in Ihrer Ver­trags­über­sicht. Bei einem Ver­si­che­rungs­wech­sel wird die Scha­den­frei­heits­klas­se grund­sätz­lich bestä­tigt und an den neu­en Anbie­ter über­mit­telt. Geben Sie sie trotz­dem sorg­fäl­tig an, damit die Berech­nung rea­lis­tisch bleibt.

Zusätz­li­che Anga­ben kön­nen den Preis ver­än­dern: etwa eine jähr­li­che statt monat­li­che Zahl­wei­se, eine frei­wil­lig höhe­re Selbst­be­tei­li­gung oder eine ein­ge­schränk­te Fah­rer­grup­pe. Sol­che Ein­stel­lun­gen sind sinn­voll, wenn sie zu Ihrer tat­säch­li­chen Nut­zung pas­sen. Wer regel­mä­ßig das Fahr­zeug mit dem Part­ner oder den erwach­se­nen Kin­dern teilt, soll­te den Fah­rer­kreis nicht künst­lich klein rech­nen. Im Scha­den­fall kön­nen sonst Nach­zah­lun­gen oder Pro­ble­me ent­ste­hen.

So ver­glei­chen Sie Tari­fe rich­tig

Der nied­rigs­te Bei­trag ist nur dann ein guter Tarif, wenn die Leis­tun­gen ver­gleich­bar sind. Legen Sie daher zunächst fest, wel­chen Schutz Sie benö­ti­gen. Die Kfz-Haft­pflicht ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und zahlt Schä­den, die Sie ande­ren zufü­gen. Teil­kas­ko ergänzt sie bei­spiels­wei­se bei Dieb­stahl, Glas­bruch, Wild­un­fäl­len, Sturm oder Hagel. Voll­kas­ko kann sich bei neue­ren, hoch­wer­ti­gen oder finan­zier­ten Fahr­zeu­gen loh­nen, weil sie auch selbst ver­ur­sach­te Unfall­schä­den und häu­fig Van­da­lis­mus abdeckt.

Ach­ten Sie im Ver­gleich nicht nur auf die Über­schrift „Voll­kas­ko“ oder „Teil­kas­ko“. Prü­fen Sie die Details. Bei der Selbst­be­tei­li­gung senkt ein höhe­rer Eigen­an­teil meist den Bei­trag, erhöht aber Ihre Kos­ten im Scha­den­fall. Eine Werk­statt­bin­dung spart eben­falls häu­fig Geld. Dafür legt der Ver­si­che­rer im Kas­ko­scha­den fest, wel­che Part­ner­werk­statt das Fahr­zeug repa­riert. Wer eine bestimm­te Mar­ken­werk­statt nut­zen möch­te oder ein geleas­tes Auto fährt, soll­te die­se Bedin­gung vor­her abglei­chen.

Wei­te­re Tarif­merk­ma­le, die sich unter­schei­den kön­nen, sind der Schutz bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit, Leis­tun­gen bei Mar­der­bis­sen ein­schließ­lich Fol­ge­schä­den, Neu­preis- oder Kauf­preis­ent­schä­di­gung und die Höhe der Deckungs­sum­me. Bei älte­ren Fahr­zeu­gen kann ein schlan­ker Tarif sinn­voll sein. Bei einem neu­en Elek­tro­au­to, einem Lea­sing­wa­gen oder einem Fahr­zeug mit hohem Rest­wert ist ein umfang­rei­che­rer Schutz oft die ver­nünf­ti­ge­re Rech­nung.

Ein Ver­gleichs­rech­ner lie­fert eine schnel­le Vor­auswahl. Bei Finanz-Ver­gleich-24 kön­nen Sie Kon­di­tio­nen anhand Ihrer Daten gegen­über­stel­len und pas­sen­de Anbie­ter fin­den. Vor dem Abschluss soll­ten Sie die Tarif­de­tails und die Anga­ben im Antrag noch ein­mal kon­trol­lie­ren. Ein güns­ti­ger Bei­trag ersetzt kei­ne Leis­tung, die Sie spä­ter brau­chen.

So wech­seln Sie Ihre Auto­ver­si­che­rung online

1. Bestehen­den Ver­trag prü­fen

Sehen Sie in Ihre aktu­el­le Poli­ce: Wann endet das Ver­si­che­rungs­jahr, wel­che Kün­di­gungs­frist gilt und wel­cher Schutz ist ver­ein­bart? Notie­ren Sie auch Ihre Ver­si­che­rungs­schein­num­mer, die aktu­el­le Scha­den­frei­heits­klas­se und den zuletzt gezahl­ten Jah­res­bei­trag. Damit ver­glei­chen Sie nicht nur Wer­be­prei­se, son­dern Ihren tat­säch­li­chen Ver­trag.

2. Pas­sen­den Tarif berech­nen

Geben Sie die Fahr­zeug- und Nut­zungs­da­ten kor­rekt ein und wäh­len Sie Haft­pflicht, Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko pas­send zu Ihrem Bedarf. Spie­len Sie bei Bedarf ver­schie­de­ne Selbst­be­tei­li­gun­gen und Zahl­wei­sen durch. Ein Jah­res­bei­trag ist häu­fig güns­ti­ger als monat­li­che Raten, soll­te aber finan­zi­ell gut plan­bar sein.

3. Antrag vor der Kün­di­gung absi­chern

Kün­di­gen Sie die bis­he­ri­ge Ver­si­che­rung nicht vor­schnell. Stel­len Sie zunächst den Antrag beim neu­en Ver­si­che­rer und ach­ten Sie dar­auf, dass der Ver­si­che­rungs­schutz zum gewünsch­ten Ter­min zustan­de kommt. Je nach Anbie­ter kön­nen Sie die Kün­di­gung selbst über­neh­men oder einen Kün­di­gungs­ser­vice nut­zen. Ver­las­sen Sie sich bei Frist­sa­chen erst dann dar­auf, wenn Sie eine kla­re Bestä­ti­gung haben.

4. Kün­di­gung nach­weis­bar ver­sen­den

Wenn Sie selbst kün­di­gen, geben Sie Ver­si­che­rungs­num­mer, Kenn­zei­chen und den gewünsch­ten Kün­di­gungs­ter­min an. Bewah­ren Sie einen Ver­sand- oder Zugangs­be­leg auf. Bei einer Son­der­kün­di­gung nen­nen Sie zusätz­lich den Anlass, zum Bei­spiel die Bei­trags­er­hö­hung, und beach­ten die ein­mo­na­ti­ge Frist.

5. Neue Unter­la­gen prü­fen

Nach der Annah­me erhal­ten Sie die Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung und spä­ter die Ver­trags­un­ter­la­gen. Kon­trol­lie­ren Sie Kenn­zei­chen, Fahr­zeug­da­ten, Fah­rer­kreis, Kilo­me­ter­leis­tung, Selbst­be­tei­li­gung und Beginn des Schut­zes. Bei Abwei­chun­gen soll­ten Sie den neu­en Ver­si­che­rer sofort kon­tak­tie­ren.

Die­se Spar­fal­len soll­ten Sie ver­mei­den

Ein Tarif kann güns­tig wir­ken, weil wich­ti­ge Bau­stei­ne feh­len oder Annah­men zu opti­mis­tisch gesetzt wur­den. Beson­ders die Kilo­me­ter­leis­tung wird oft unter­schätzt. Fah­ren Sie deut­lich mehr als ver­ein­bart, kann der Ver­si­che­rer den Bei­trag nach­be­rech­nen. Glei­ches gilt, wenn zusätz­li­che Per­so­nen regel­mä­ßig fah­ren, obwohl sie im Ver­trag nicht genannt sind.

Auch ein Schutz­brief ist nicht in jedem Fall auto­ma­tisch sinn­voll. Wer bereits über einen Auto­mo­bil­club, eine Kre­dit­kar­te oder einen Her­stel­ler­ver­trag ver­gleich­ba­re Pan­nen­hil­fe hat, zahlt mög­li­cher­wei­se dop­pelt. Umge­kehrt kann ein Schutz­brief sehr prak­tisch sein, wenn Sie häu­fig län­ge­re Stre­cken fah­ren und kei­ne ande­re Absi­che­rung besteht. Ver­glei­chen Sie daher nicht nur die Ein­zel­prei­se, son­dern vor­han­de­ne Leis­tun­gen.

Bei Lea­sing- und finan­zier­ten Fahr­zeu­gen dür­fen Vor­ga­ben des Lea­sing­ge­bers oder der Bank nicht über­se­hen wer­den. Häu­fig wird Voll­kas­ko ver­langt, teil­wei­se gel­ten Anfor­de­run­gen an Selbst­be­tei­li­gung oder Repa­ra­tur­we­ge. Ein preis­wer­ter Tarif, der die­se Bedin­gun­gen nicht erfüllt, kann spä­ter teu­er wer­den.

Häu­fi­ge Fra­gen zum Online­wech­sel

Kann ich die Auto­ver­si­che­rung jeder­zeit wech­seln?

Meist ist ein Wech­sel zum Ablauf des Ver­si­che­rungs­jah­res mög­lich. Zusätz­lich kann ein Son­der­kün­di­gungs­recht bestehen, etwa nach einer Bei­trags­er­hö­hung oder einem Scha­den­fall. Maß­geb­lich sind Ihre Ver­trags­be­din­gun­gen und die jewei­li­ge Frist.

Ver­lie­re ich beim Wech­sel mei­ne Scha­den­frei­heits­klas­se?

Nein. Die Scha­den­frei­heits­klas­se wird beim Ver­si­che­rungs­wech­sel grund­sätz­lich über­nom­men, sofern die Anga­ben bestä­tigt wer­den. Ach­ten Sie dar­auf, die Klas­se im Antrag kor­rekt ein­zu­tra­gen und gege­be­nen­falls Unter­la­gen bereit­zu­hal­ten.

Muss ich mein Auto nach dem Ver­si­che­rungs­wech­sel ummel­den?

Nein, bei einem rei­nen Ver­si­che­rungs­wech­sel bleibt das Fahr­zeug zuge­las­sen. Eine neue elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung benö­ti­gen Sie vor allem bei einer Neu­zu­las­sung, Ummel­dung oder Wie­der­zu­las­sung.

Neh­men Sie sich vor dem Abschluss weni­ge Minu­ten mehr für die Leis­tungs­de­tails. Ein sau­ber vor­be­rei­te­ter Wech­sel spart Bei­trag, ver­mei­det Frist­pro­ble­me und sorgt dafür, dass Ihr Auto auch nach dem Ver­si­che­rungs­wech­sel pas­send abge­si­chert bleibt.