Beispiel Notarkosten Hauskauf einfach erklärt

Bei­spiel Notar­kos­ten Haus­kauf ein­fach erklärt

Wer ein Haus kauft, schaut meist zuerst auf Kauf­preis, Eigen­ka­pi­tal und Monats­ra­te. Das ist nach­voll­zieh­bar — aber ein Bei­spiel Notar­kos­ten Haus­kauf zeigt schnell, dass die Kauf­ne­ben­kos­ten meh­re­re tau­send Euro aus­ma­chen kön­nen. Gera­de wenn die Finan­zie­rung knapp kal­ku­liert ist, ent­schei­det die­ser Pos­ten mit dar­über, ob der Kauf rea­lis­tisch bleibt.

Die gute Nach­richt: Notar­kos­ten sind in Deutsch­land nicht frei ver­han­del­bar. Sie rich­ten sich grund­sätz­lich nach gesetz­li­chen Gebüh­ren. Das macht sie plan­ba­rer als vie­le ande­re Aus­ga­ben rund um den Immo­bi­li­en­kauf. Trotz­dem lohnt es sich, genau hin­zu­se­hen. Denn nicht jede Rech­nung ist gleich hoch, und neben dem Notar fal­len fast immer auch Grund­buch­kos­ten an.

Bei­spiel Notar­kos­ten Haus­kauf: Womit müs­sen Käu­fer rech­nen?

Wenn von Notar­kos­ten gespro­chen wird, sind in der Pra­xis oft zwei Blö­cke gemeint: die Gebüh­ren des Notars und die Gebüh­ren des Grund­buch­amts. Bei­des gehört fast immer zusam­men, weil der Notar den Kauf­ver­trag beur­kun­det, die Eigen­tums­um­schrei­bung vor­be­rei­tet und ver­schie­de­ne Anträ­ge beim Grund­buch­amt ver­an­lasst.

Als gro­be Ori­en­tie­rung gilt: Für Notar und Grund­buch zusam­men soll­ten Käu­fer meist etwa 1,5 bis 2,0 Pro­zent des Kauf­prei­ses ein­pla­nen. Der genaue Wert hängt vom Ein­zel­fall ab. Wer nur eine Stan­dard­ab­wick­lung ohne zusätz­li­che Ver­ein­ba­run­gen hat, lan­det oft näher am unte­ren Bereich. Sobald wei­te­re Ein­trä­ge, Löschun­gen oder Beson­der­hei­ten dazu­kom­men, kann es etwas teu­rer wer­den.

Ein ein­fa­ches Rechen­bei­spiel hilft. Bei einem Kauf­preis von 350.000 Euro lie­gen die Kos­ten für Notar und Grund­buch häu­fig ins­ge­samt zwi­schen rund 5.250 und 7.000 Euro. Das ist kein klei­ner Neben­pos­ten, son­dern ein Betrag, der in der Finan­zie­rungs­pla­nung von Anfang an mit­ge­rech­net wer­den soll­te.

So set­zen sich die Kos­ten zusam­men

Der Notar über­nimmt beim Haus­kauf nicht nur das Unter­schrei­ben am Tisch. Er erstellt oder prüft den Kauf­ver­trag, beur­kun­det ihn, infor­miert die Betei­lig­ten über den Inhalt, küm­mert sich um Fäl­lig­keits­vor­aus­set­zun­gen und bean­tragt wich­ti­ge Ein­trä­ge. Dazu zählt vor allem die Auf­las­sungs­vor­mer­kung. Sie sichert den Käu­fer ab, damit die Immo­bi­lie nicht zwi­schen­zeit­lich noch an jemand ande­ren ver­kauft oder belas­tet wird.

Zusätz­lich folgt spä­ter die Eigen­tums­um­schrei­bung im Grund­buch. Auch dafür ent­ste­hen Gebüh­ren. Wenn zur Finan­zie­rung eine Grund­schuld ein­ge­tra­gen wird, kommt ein wei­te­rer Kos­ten­block hin­zu. Das betrifft die meis­ten Käu­fer, weil ein Immo­bi­li­en­kre­dit in der Regel über eine Grund­schuld abge­si­chert wird.

Wich­tig ist daher die Unter­schei­dung: Wer nach Notar­kos­ten sucht, meint oft unbe­wusst das gesam­te Paket. Streng genom­men gehö­ren aber Notar­ge­büh­ren, Grund­buch­ge­büh­ren und häu­fig auch Kos­ten für die Grund­schuld zusam­men in die­sel­be Kal­ku­la­ti­on.

Rechen­bei­spiel für einen Haus­kauf mit 300.000 Euro

Neh­men wir einen klas­si­schen Fall: Ein Ein­fa­mi­li­en­haus kos­tet 300.000 Euro, der Kauf wird über ein Bank­dar­le­hen mit Grund­schuld­ein­trag finan­ziert. Dann kön­nen sich die Kauf­ne­ben­kos­ten für Notar und Grund­buch unge­fähr so bewe­gen.

Für die Beur­kun­dung des Kauf­ver­trags, den Voll­zug, Betreu­ungs­leis­tun­gen und die not­wen­di­gen Erklä­run­gen beim Notar fällt häu­fig ein Betrag im Bereich von rund 2.000 bis 2.500 Euro an. Die Gebüh­ren des Grund­buch­amts für Auf­las­sungs­vor­mer­kung, Eigen­tums­um­schrei­bung und wei­te­re Ein­trä­ge lie­gen oft bei etwa 1.000 bis 1.500 Euro. Für die Ein­tra­gung der Grund­schuld kom­men noch­mals grob 800 bis 1.200 Euro hin­zu, ver­teilt auf Notar und Grund­buch­amt.

In Sum­me liegt man damit schnell bei etwa 3.800 bis 5.200 Euro. Das ist ein rea­lis­ti­scher Rah­men, kei­ne ver­bind­li­che End­ab­rech­nung. Je nach Gestal­tung des Ver­trags und Umfang der Tätig­keit kann die tat­säch­li­che Rech­nung abwei­chen.

Bei­spiel Notar­kos­ten Haus­kauf bei 500.000 Euro

Steigt der Kauf­preis, stei­gen auch die Gebüh­ren. Das liegt dar­an, dass sich vie­le Posi­tio­nen am soge­nann­ten Geschäfts­wert ori­en­tie­ren. Bei einem Haus­kauf für 500.000 Euro lan­det man für Notar und Grund­buch zusam­men häu­fig in einem Bereich von etwa 7.500 bis 10.000 Euro. Kommt eine hohe Grund­schuld hin­zu, kann der Betrag noch etwas dar­über lie­gen.

Gera­de in Bal­lungs­räu­men wird die­ser Punkt oft unter­schätzt. Käu­fer kon­zen­trie­ren sich auf die monat­li­che Kre­dit­ra­te und über­se­hen, dass allein der Kauf­ne­ben­kos­ten­block schnell einen mitt­le­ren vier­stel­li­gen Betrag bin­det. Wer dafür kein zusätz­li­ches Eigen­ka­pi­tal ein­ge­plant hat, muss ent­we­der nach­fi­nan­zie­ren oder an ande­rer Stel­le Abstri­che machen.

War­um die Rech­nung im Ein­zel­fall höher oder nied­ri­ger aus­fal­len kann

Nicht jeder Haus­kauf läuft nach Stan­dard­sche­ma. Genau des­halb ist jedes Bei­spiel Notar­kos­ten Haus­kauf nur eine Ori­en­tie­rung. Meh­re­re Fak­to­ren beein­flus­sen die tat­säch­li­che Höhe.

Ein wesent­li­cher Punkt ist die Finan­zie­rung. Wird kei­ne Grund­schuld ein­ge­tra­gen, weil der Kauf kom­plett aus Eigen­mit­teln bezahlt wird, sin­ken die Kos­ten. Umge­kehrt stei­gen sie, wenn eine hohe Grund­schuld bestellt wird oder zusätz­li­che Erklä­run­gen not­wen­dig sind.

Auch bestehen­de Belas­tun­gen im Grund­buch spie­len eine Rol­le. Müs­sen alte Grund­schul­den des Ver­käu­fers gelöscht wer­den, ent­ste­hen wei­te­re Gebüh­ren. Häu­fig trägt der Ver­käu­fer die­se Kos­ten, aber das soll­te im Ver­trag sau­ber gere­gelt sein.

Kom­ple­xer wird es bei Son­der­fäl­len wie Erb­bau­recht, Woh­nungs­recht, Nieß­brauch, Teil­flä­chen­käu­fen oder meh­re­ren Käu­fern mit indi­vi­du­el­len Rege­lun­gen. Dann steigt nicht unbe­dingt alles dras­tisch, aber der Auf­wand kann grö­ßer sein als beim ein­fa­chen Stan­dard­kauf.

Wel­che Kos­ten Käu­fer zusätz­lich ein­pla­nen soll­ten

Notar und Grund­buch sind nur ein Teil der Neben­kos­ten. In der Pra­xis kom­men meist noch die Grund­er­werb­steu­er und even­tu­ell eine Mak­ler­pro­vi­si­on dazu. Zusam­men kön­nen die gesam­ten Kauf­ne­ben­kos­ten je nach Bun­des­land und Fall­kon­stel­la­ti­on deut­lich über 10 Pro­zent des Kauf­prei­ses lie­gen.

Für die Finan­zie­rungs­pla­nung ist das ent­schei­dend. Wer nur den Objekt­preis betrach­tet, rech­net zu knapp. Ein Haus für 400.000 Euro kos­tet eben nicht auto­ma­tisch 400.000 Euro, son­dern mit Neben­kos­ten oft spür­bar mehr. Genau des­halb ist es sinn­voll, Kauf­preis, Notar­kos­ten, Grund­buch, Steu­er und gege­be­nen­falls Mak­ler in einer Gesamt­rech­nung zu erfas­sen, bevor Ange­bo­te ver­gli­chen wer­den.

Kann man bei Notar­kos­ten spa­ren?

Direkt ver­han­deln lässt sich die Gebühr meist nicht, weil sie gesetz­lich gere­gelt ist. Spa­ren funk­tio­niert des­halb eher indi­rekt. Der wich­tigs­te Hebel ist eine sau­be­re Pla­nung. Wenn Unter­la­gen voll­stän­dig vor­lie­gen und Stan­dard­ab­läu­fe mög­lich sind, ent­ste­hen sel­te­ner Zusatz­kos­ten durch nach­träg­li­che Ände­run­gen oder unnö­ti­gen Mehr­auf­wand.

Wer mit Eigen­ka­pi­tal kauft und kei­ne Grund­schuld braucht, spart eben­falls einen Teil der Kos­ten. Das ist aller­dings kein Spar­tipp im enge­ren Sinn, son­dern hängt von der Finan­zie­rungs­si­tua­ti­on ab.

Wich­ti­ger ist, ver­steck­te Fehl­kal­ku­la­tio­nen zu ver­mei­den. Vie­le Käu­fer unter­schät­zen nicht nur die Höhe der Notar­kos­ten, son­dern ver­ges­sen auch, dass die­se in der Regel nicht ein­fach in vol­ler Höhe über einen güns­ti­gen Immo­bi­li­en­kre­dit mit­ge­tra­gen wer­den. Ban­ken finan­zie­ren Neben­kos­ten oft nur ein­ge­schränkt oder zu schlech­te­ren Kon­di­tio­nen. Des­halb soll­te die­ser Betrag mög­lichst aus Eigen­mit­teln ver­füg­bar sein.

Wann die Rech­nung fäl­lig wird

Die Notar­rech­nung kommt meist zeit­nah nach der Beur­kun­dung bezie­hungs­wei­se nach ein­zel­nen Ver­fah­rens­schrit­ten. Die Grund­buch­kos­ten wer­den oft sepa­rat erho­ben. Käu­fer soll­ten also nicht davon aus­ge­hen, dass sämt­li­che Neben­kos­ten erst ganz am Ende des Kauf­pro­zes­ses auf­tau­chen.

Prak­tisch heißt das: Liqui­di­tät bereit­hal­ten. Wer sein gesam­tes ver­füg­ba­res Geld in Eigen­ka­pi­tal für den Kauf­preis steckt und die Neben­kos­ten nur grob über­schlägt, kann in einen unnö­ti­gen Eng­pass gera­ten. Ein Puf­fer ist des­halb sinn­voll — nicht nur für Notar und Grund­buch, son­dern auch für Umzug, Reno­vie­rung und ers­te Anschaf­fun­gen.

So kal­ku­lie­ren Sie rea­lis­tisch

Für eine ers­te Ein­schät­zung reicht eine ein­fa­che Faust­for­mel. Rech­nen Sie beim Haus­kauf mit etwa 1,5 bis 2,0 Pro­zent des Kauf­prei­ses für Notar und Grund­buch. Wenn eine Finan­zie­rung mit Grund­schuld vor­ge­se­hen ist, pla­nen Sie den obe­ren Bereich ein. Bei einem Kauf­preis von 250.000 Euro sind das also grob 3.750 bis 5.000 Euro, bei 400.000 Euro eher 6.000 bis 8.000 Euro.

Danach lohnt sich der zwei­te Schritt: die Gesamt­kos­ten des Kaufs berech­nen. Erst wenn Kauf­preis, Neben­kos­ten und Finan­zie­rung zusam­men­pas­sen, lässt sich seri­ös beur­tei­len, wel­che Immo­bi­lie wirk­lich im Bud­get liegt. Genau hier set­zen digi­ta­le Rech­ner und Ver­gleichs­an­ge­bo­te an, wie sie etwa Finanz-Ver­gleich-24 für ver­schie­de­ne Finan­zie­rungs­fra­gen bereit­stellt: nicht theo­re­tisch bera­ten, son­dern kon­kre­te Zah­len schnel­ler ver­gleich­bar machen.

Was aus dem Bei­spiel für Ihre Ent­schei­dung folgt

Ein Haus­kauf schei­tert sel­ten an einer ein­zel­nen Notar­rech­nung. Er wird aber schnell unnö­tig teu­er, wenn Neben­kos­ten zu spät oder zu opti­mis­tisch kal­ku­liert wer­den. Das eigent­li­che Risi­ko liegt also weni­ger in über­ra­schend hohen Notar­ge­büh­ren als in einer zu engen Gesamt­pla­nung.

Wenn Sie den Kauf­preis einer Immo­bi­lie sehen, rech­nen Sie die Notar- und Grund­buch­kos­ten gedank­lich sofort dazu. Dann prü­fen Sie, ob auch Steu­er, mög­li­che Mak­ler­kos­ten und ein Liqui­di­täts­puf­fer abge­deckt sind. Wer so vor­geht, ver­gleicht Ange­bo­te rea­lis­ti­scher und trifft die bes­se­re Finan­zie­rungs­ent­schei­dung — bevor aus einem guten Haus ein zu teu­rer Kauf wird.