Festgeld vorzeitig kündigen - welche Optionen gibt es?

Fest­geld vor­zei­tig kün­di­gen — wel­che Optio­nen gibt es?

Das Geld ist fest ange­legt, aber plötz­lich steht eine uner­war­te­te Rech­nung an: eine Auto­re­pa­ra­tur, eine Nach­zah­lung oder ein finan­zi­el­ler Eng­pass. Wer sein Fest­geld vor­zei­tig kün­di­gen möch­te, stellt schnell fest: Anders als Tages­geld ist der Zugriff wäh­rend der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit meist nicht vor­ge­se­hen. Trotz­dem lohnt es sich, die eige­nen Ver­trags­un­ter­la­gen genau zu prü­fen und gezielt das Gespräch mit der Bank zu suchen.

Kann ich Fest­geld vor­zei­tig kün­di­gen?

In der Regel nein. Fest­geld wird für einen fes­ten Zeit­raum ange­legt — etwa sechs Mona­te, ein Jahr oder meh­re­re Jah­re. Die Bank plant mit dem ange­leg­ten Geld für die­se Dau­er. Im Gegen­zug erhal­ten Spa­rer gewöhn­lich einen fes­ten Zins­satz, der sich wäh­rend der Lauf­zeit nicht ver­än­dert.

Eine ordent­li­che Kün­di­gung vor dem ver­ein­bar­ten Fäl­lig­keits­ter­min ist des­halb bei den meis­ten Fest­geld­kon­ten aus­ge­schlos­sen. Maß­geb­lich sind immer die Bedin­gun­gen Ihrer Bank und die Ver­ein­ba­run­gen im Kon­to­er­öff­nungs­an­trag. Dort steht, ob eine vor­zei­ti­ge Ver­fü­gung grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen ist oder ob die Bank eine Aus­nah­me zulas­sen kann.

Recht­lich kann bei einem wich­ti­gen Grund eine außer­or­dent­li­che Kün­di­gung in Betracht kom­men. Die Hür­den dafür sind jedoch hoch. Ein blo­ßer Geld­be­darf reicht übli­cher­wei­se nicht aus. Ob ein wich­ti­ger Grund vor­liegt, hängt vom Ein­zel­fall ab und soll­te bei Unsi­cher­heit recht­lich geprüft wer­den.

Wel­che Mög­lich­kei­ten bie­tet die Bank?

Auch wenn kein fes­ter Anspruch auf eine vor­zei­ti­ge Aus­zah­lung besteht, kön­nen Ban­ken im Ein­zel­fall kulant han­deln. Fra­gen Sie schrift­lich oder tele­fo­nisch nach, ob eine Auf­lö­sung, Teil­aus­zah­lung oder Umbu­chung des Fest­gel­des mög­lich ist. Ver­las­sen Sie sich dabei nicht auf all­ge­mei­ne Aus­sa­gen: Ent­schei­dend ist, wel­che Lösung die Bank Ihnen kon­kret und zu wel­chen Kon­di­tio­nen anbie­tet.

Man­che Insti­tu­te stim­men einer vor­zei­ti­gen Kün­di­gung nur zu, wenn Sie auf sämt­li­che bis­lang auf­ge­lau­fe­nen Zin­sen ver­zich­ten. Ande­re berech­nen einen Zins­ab­schlag oder zah­len ledig­lich einen deut­lich nied­ri­ge­ren Zins­satz aus. Es kann auch vor­kom­men, dass die Bank eine Bear­bei­tungs­ge­bühr ver­langt. Bei län­ger lau­fen­den Anla­gen und hohen Beträ­gen kön­nen die­se Ein­bu­ßen spür­bar sein.

Eine Teil­aus­zah­lung ist eben­falls kei­ne Selbst­ver­ständ­lich­keit. Vie­le Fest­geld­ver­trä­ge sehen nur die voll­stän­di­ge Aus­zah­lung zum Lauf­zeit­ende vor. Wenn die Bank einer Teil­ver­fü­gung zustimmt, kann sie den Ver­trag anschlie­ßend anpas­sen oder die ver­blei­ben­de Sum­me zu ande­ren Kon­di­tio­nen wei­ter­füh­ren.

Fest­geld vor­zei­tig kün­di­gen: So gehen Sie vor

Han­deln Sie struk­tu­riert, statt vor­schnell eine Kün­di­gung zu ver­sen­den. Prü­fen Sie zuerst den Ver­trag, ins­be­son­de­re Lauf­zeit, Kün­di­gungs­re­ge­lun­gen, Zins­gut­schrift und auto­ma­ti­sche Ver­län­ge­rung. Bei man­chen Ange­bo­ten ver­län­gert sich das Fest­geld nach Fäl­lig­keit auto­ma­tisch, wenn Sie nicht inner­halb einer bestimm­ten Frist wider­spre­chen.

Kon­tak­tie­ren Sie anschlie­ßend die Bank und schil­dern Sie Ihren kon­kre­ten Wunsch: voll­stän­di­ge Auf­lö­sung, Teil­be­trag oder Aus­zah­lung zu einem bestimm­ten Ter­min. Fra­gen Sie aus­drück­lich nach den finan­zi­el­len Fol­gen. Las­sen Sie sich schrift­lich bestä­ti­gen, wie viel Kapi­tal und wie vie­le Zin­sen tat­säch­lich aus­ge­zahlt wer­den. Erst mit die­sen Anga­ben kön­nen Sie ent­schei­den, ob sich die vor­zei­ti­ge Auf­lö­sung lohnt.

Wenn die Bank zustimmt, beach­ten Sie die gefor­der­te Form. Häu­fig reicht eine Nach­richt im Online­ban­king nicht aus. Eini­ge Ban­ken ver­lan­gen ein unter­schrie­be­nes Schrei­ben, ande­re stel­len ein For­mu­lar bereit. Nen­nen Sie Kon­to­num­mer oder Refe­renz­num­mer, den gewünsch­ten Aus­zah­lungs­zeit­punkt und das Refe­renz­kon­to.

Bewah­ren Sie die Ant­wort der Bank sowie den Auf­trag zur Kün­di­gung auf. Das ist beson­ders sinn­voll, wenn Kon­di­tio­nen, Fris­ten oder der Aus­zah­lungs­be­trag spä­ter nicht mit Ihren Erwar­tun­gen über­ein­stim­men.

Mit die­sen Kos­ten und Zins­ver­lus­ten müs­sen Sie rech­nen

Die größ­te Fol­ge einer vor­zei­ti­gen Auf­lö­sung ist meist der Ver­lust von Zins­er­trä­gen. Bei Fest­geld ist der ver­ein­bar­te Zins an die Ein­hal­tung der Lauf­zeit gekop­pelt. Wird das Geld vor­her aus­ge­zahlt, kann die Bank die Ver­zin­sung rück­wir­kend redu­zie­ren oder bereits gut­ge­schrie­be­ne Zin­sen teil­wei­se ver­rech­nen.

Ein ein­fa­ches Bei­spiel: Sie haben 20.000 Euro für zwei Jah­re ange­legt. Nach zehn Mona­ten benö­ti­gen Sie das Geld. Stimmt die Bank einer Auf­lö­sung nur gegen Zins­ver­zicht zu, erhal­ten Sie mög­li­cher­wei­se zwar Ihr ein­ge­zahl­tes Kapi­tal zurück, aber kei­ne Zin­sen für die bis­he­ri­ge Lauf­zeit. Bei einem guten Fest­geld­zins kann das meh­re­re hun­dert Euro kos­ten.

Ver­glei­chen Sie die­sen Ver­lust mit den Kos­ten Ihrer Alter­na­ti­ve. Brau­chen Sie das Geld nur kurz­zei­tig, kann ein klei­ner Raten­kre­dit oder ein Kre­dit­rah­men in ein­zel­nen Fäl­len wirt­schaft­lich güns­ti­ger sein als der voll­stän­di­ge Ver­zicht auf Fest­geld­zin­sen. Das gilt nicht pau­schal: Kre­dit­zin­sen, Lauf­zeit, mög­li­che Son­der­til­gun­gen und Ihre monat­li­che Belas­tung müs­sen in die Rech­nung ein­flie­ßen.

Bes­se­re Alter­na­ti­ven bei kurz­fris­ti­gem Geld­be­darf

Bevor Sie das Fest­geld auf­lö­sen, prü­fen Sie, ob der Bedarf wirk­lich die gesam­te Anla­ge­sum­me betrifft. Viel­leicht reicht eine ande­re, güns­ti­ge­re Finan­zie­rung für einen über­schau­ba­ren Zeit­raum. Ver­füg­ba­res Gut­ha­ben auf Tages­geld- oder Giro­kon­to soll­te dabei grund­sätz­lich zuerst betrach­tet wer­den, sofern es als Not­re­ser­ve vor­ge­se­hen ist.

Ein Dis­po­kre­dit ist zwar schnell ver­füg­bar, aber häu­fig teu­er und daher meist nur für weni­ge Tage oder Wochen sinn­voll. Ein Raten­kre­dit kann bei einem kla­ren, grö­ße­ren Finan­zie­rungs­be­darf kal­ku­lier­ba­rer sein. Ver­glei­chen Sie nicht allein die Monats­ra­te, son­dern den effek­ti­ven Jah­res­zins und den Gesamt­be­trag aller Raten.

Haben Sie Wert­pa­pie­re, soll­te ein Ver­kauf eben­falls nicht auto­ma­tisch die ers­te Lösung sein. Kurs­schwan­kun­gen, steu­er­li­che Fol­gen und Ihre lang­fris­ti­ge Anla­ge­stra­te­gie spie­len hier mit hin­ein. Je nach Situa­ti­on kann es sinn­vol­ler sein, den Fest­geld­ver­trag bis zur Fäl­lig­keit wei­ter­lau­fen zu las­sen und eine kurz­fris­ti­ge Finan­zie­rung nach der Aus­zah­lung zügig abzu­lö­sen.

Son­der­fäl­le: Insol­venz, Todes­fall und auto­ma­ti­sche Ver­län­ge­rung

Bei einer Insol­venz der Bank greift für gesetz­lich geschütz­te Ein­la­gen in Deutsch­land grund­sätz­lich die Ein­la­gen­si­che­rung bis zu den gel­ten­den Gren­zen. Das bedeu­tet jedoch nicht, dass Sie Fest­geld aus frei­en Stü­cken sofort kün­di­gen kön­nen. Die Ein­la­gen­si­che­rung schützt vor dem Aus­fall der Bank, nicht vor einer feh­len­den Liqui­di­täts­re­ser­ve wäh­rend der Lauf­zeit.

Im Todes­fall gehen Ansprü­che aus dem Fest­geld­kon­to auf die Erben über. Die Bank benö­tigt dann in der Regel Nach­wei­se wie Ster­be­ur­kun­de und Erb­nach­weis. Ob das Kon­to vor­zei­tig auf­ge­löst wer­den kann, rich­tet sich auch hier nach Ver­trag und Bank­pra­xis.

Beson­de­re Auf­merk­sam­keit ver­dient die auto­ma­ti­sche Ver­län­ge­rung. Notie­ren Sie sich das Fäl­lig­keits­da­tum früh­zei­tig und prü­fen Sie, ob eine Kün­di­gung oder Wei­sung erfor­der­lich ist. Wer die Frist ver­passt, bin­det sein Geld unter Umstän­den erneut — mög­li­cher­wei­se zu einem Zins, der nicht mehr kon­kur­renz­fä­hig ist.

Für die nächs­te Fest­geld­an­la­ge bes­ser pla­nen

Fest­geld eig­net sich für Geld, das Sie bis zum Ende der Lauf­zeit vor­aus­sicht­lich nicht benö­ti­gen. Legen Sie daher nicht Ihre gesam­te Reser­ve fest an. Eine liqui­de Rück­la­ge auf Tages­geld hilft, uner­war­te­te Aus­ga­ben abzu­fan­gen, ohne dass Sie einen Fest­geld­ver­trag antas­ten müs­sen.

Sinn­voll kann auch eine Staf­fe­lung sein: Statt einen gro­ßen Betrag für meh­re­re Jah­re fest­zu­le­gen, ver­tei­len Sie Ihr Geld auf unter­schied­li­che Lauf­zei­ten. So wird regel­mä­ßig ein Teil fäl­lig, wäh­rend ande­re Beträ­ge wei­ter ver­zinst wer­den. Vor einem neu­en Abschluss soll­ten Sie Zins­satz, Lauf­zeit, Min­dest­an­la­ge, Zins­aus­zah­lung und Ver­län­ge­rungs­be­din­gun­gen direkt mit­ein­an­der ver­glei­chen.

Wenn Sie Fest­geld vor­zei­tig kün­di­gen müs­sen, zählt vor allem eine nüch­ter­ne Rech­nung: Holen Sie das kon­kre­te Ange­bot Ihrer Bank ein, bezif­fern Sie den Zins­ver­lust und ver­glei­chen Sie ihn mit rea­lis­ti­schen Alter­na­ti­ven. So lösen Sie einen kurz­fris­ti­gen Eng­pass, ohne unnö­tig viel Ren­di­te zu ver­schen­ken.