Forward-Darlehen sichern: So planen Sie richtig

For­ward-Dar­le­hen sichern: So pla­nen Sie rich­tig

Die Zins­bin­dung Ihrer Bau­fi­nan­zie­rung endet erst in drei Jah­ren, doch die aktu­el­len Bau­zin­sen wir­ken attrak­tiv? Dann kann es sinn­voll sein, jetzt ein For­ward-Dar­le­hen zu sichern. Sie ver­ein­ba­ren damit die Kon­di­tio­nen für Ihre spä­te­re Anschluss­fi­nan­zie­rung früh­zei­tig — und schaf­fen Pla­nungs­si­cher­heit für die Zeit nach Ablauf Ihres bestehen­den Dar­le­hens.

Ein For­ward-Dar­le­hen ist aller­dings kei­ne auto­ma­ti­sche Spar­op­ti­on. Sie zah­len für die lan­ge Vor­lauf­zeit meist einen Zins­auf­schlag. Ob sich der Abschluss rech­net, hängt daher vor allem von Ihrer Rest­schuld, dem Ende der Zins­bin­dung, Ihrer finan­zi­el­len Pla­nung und der Ent­wick­lung am Zins­markt ab.

Was ein For­ward-Dar­le­hen kon­kret leis­tet

Ein For­ward-Dar­le­hen ist eine Anschluss­fi­nan­zie­rung, die Sie heu­te abschlie­ßen, aber erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt abru­fen. Es rich­tet sich an Immo­bi­li­en­be­sit­zer, deren bestehen­de Zins­bin­dung noch läuft. Der neue Kre­dit löst das alte Dar­le­hen ab, sobald des­sen Soll­zins­bin­dung endet.

Der ent­schei­den­de Vor­teil: Der Soll­zins für die spä­te­re Finan­zie­rung wird bereits beim Ver­trags­ab­schluss fest­ge­schrie­ben. Stei­gen die Bau­zin­sen bis zum Ablauf Ihrer aktu­el­len Finan­zie­rung, bleibt Ihr ver­ein­bar­ter Zins­satz davon unbe­rührt. So las­sen sich Rate, Zins­kos­ten und ver­blei­ben­de Lauf­zeit lang­fris­tig kal­ku­lie­ren.

Typisch sind Vor­lauf­zei­ten von sechs Mona­ten bis zu fünf Jah­ren. Man­che Ban­ken bie­ten auch län­ge­re Zeit­räu­me an. Je wei­ter der Abruf in der Zukunft liegt, des­to höher fällt in der Regel der For­ward-Auf­schlag aus. Die­ser Auf­schlag wird auf den aktu­el­len Soll­zins gerech­net und ist über die neue Zins­bin­dung fest ver­ein­bart.

Wich­tig: Ein unter­schrie­be­ner Ver­trag ist ver­bind­lich. Sinkt das Zins­ni­veau spä­ter, kön­nen Sie nicht ein­fach zu einem güns­ti­ge­ren Ange­bot wech­seln. Auch wenn Sie die Finan­zie­rung dann doch nicht benö­ti­gen, etwa durch einen Immo­bi­li­en­ver­kauf oder eine uner­war­tet hohe Til­gung, kön­nen Kos­ten ent­ste­hen.

Wann Sie ein For­ward-Dar­le­hen sichern soll­ten

Ein For­ward-Dar­le­hen passt vor allem dann, wenn Sie Sicher­heit höher gewich­ten als die Chan­ce auf künf­tig nied­ri­ge­re Zin­sen. Je grö­ßer Ihre Rest­schuld ist, des­to stär­ker wir­ken sich schon klei­ne Zins­un­ter­schie­de auf die monat­li­che Rate und die Gesamt­kos­ten aus.

Beson­ders rele­vant ist die Opti­on, wenn Ihre Soll­zins­bin­dung in den kom­men­den 12 bis 60 Mona­ten endet und Sie Ihre Immo­bi­lie lang­fris­tig behal­ten möch­ten. Auch Haus­hal­te mit wenig Spiel­raum im monat­li­chen Bud­get pro­fi­tie­ren häu­fig von einer früh fest­ge­leg­ten Rate. Stei­gen­de Zin­sen zum Ablauf der Bin­dung las­sen sich dann nicht zur Belas­tungs­pro­be machen.

Ein Bei­spiel: Ihre Rest­schuld beträgt in drei Jah­ren vor­aus­sicht­lich 180.000 Euro. Ohne For­ward-Ver­ein­ba­rung müss­ten Sie dann die Anschluss­fi­nan­zie­rung zu den dann gel­ten­den Kon­di­tio­nen abschlie­ßen. Mit einem heu­te ver­ein­bar­ten Zins­satz ken­nen Sie bereits jetzt die Grund­la­ge für die künf­ti­ge Rate. Das schafft Klar­heit, kos­tet aber mög­li­cher­wei­se einen Auf­schlag gegen­über einer sofort ver­füg­ba­ren Finan­zie­rung.

Die Ent­schei­dung ist des­halb kei­ne rei­ne Zins­pro­gno­se. Nie­mand kann zuver­läs­sig sagen, wo Bau­zin­sen in zwei oder vier Jah­ren ste­hen. Ent­schei­dend ist, ob Sie das Risi­ko stei­gen­der Finan­zie­rungs­kos­ten tra­gen kön­nen und wol­len.

Den rich­ti­gen Zeit­punkt für die Anschluss­fi­nan­zie­rung prü­fen

Begin­nen Sie nicht erst weni­ge Wochen vor Ende der Zins­bin­dung. Eine ers­te Prü­fung lohnt sich häu­fig, sobald die ver­blei­ben­de Lauf­zeit unter fünf Jah­re fällt. So bleibt genü­gend Zeit, die eige­ne Rest­schuld zu berech­nen, Ange­bo­te ein­zu­ho­len und ver­schie­de­ne Sze­na­ri­en durch­zu­spie­len.

Schau­en Sie zunächst in Ihren Dar­le­hens­ver­trag. Rele­vant sind der Zeit­punkt des Zins­bin­dungs­en­des, die aktu­el­le Rest­schuld, der Til­gungs­satz und mög­li­che Son­der­til­gun­gen. Prü­fen Sie außer­dem, ob Sie nach zehn Jah­ren ein gesetz­li­ches Son­der­kün­di­gungs­recht haben. Nach § 489 BGB kön­nen Dar­le­hens­neh­mer einen Immo­bi­li­en­kre­dit mit gebun­de­nem Soll­zins in vie­len Fäl­len zehn Jah­re nach voll­stän­di­ger Aus­zah­lung mit sechs Mona­ten Frist kün­di­gen. Das kann Ihre Pla­nung ver­än­dern, wenn die ver­trag­li­che Zins­bin­dung deut­lich län­ger läuft.

Pla­nen Sie in den nächs­ten Jah­ren einen Ver­kauf, eine Schen­kung oder grö­ße­re Umbau­ten, ist Vor­sicht ange­bracht. Ein For­ward-Dar­le­hen soll­te zu Ihrer Immo­bi­li­en­stra­te­gie pas­sen. Wer fle­xi­bel blei­ben muss, soll­te die Bin­dungs­wir­kung beson­ders genau bewer­ten.

For­ward-Auf­schlag und Kos­ten rich­tig ein­ord­nen

Der For­ward-Auf­schlag ist der Preis für die Zins­si­cher­heit. Ban­ken kal­ku­lie­ren damit das Risi­ko, dass das Markt­zins­ni­veau bis zur Aus­zah­lung steigt. Häu­fig wird der Auf­schlag monat­lich für die For­ward-Peri­ode berech­net. Die genaue Höhe unter­schei­det sich je nach Bank, Lauf­zeit, Belei­hungs­aus­lauf, Dar­le­hens­sum­me und Boni­tät.

Ein nied­ri­ger bewor­be­ner Soll­zins allein reicht daher nicht für den Ver­gleich. Ent­schei­dend ist der effek­ti­ve Jah­res­zins inklu­si­ve For­ward-Auf­schlag. Ver­glei­chen Sie außer­dem die Soll­zins­bin­dung, die anfäng­li­che Til­gung, die Höhe mög­li­cher Son­der­til­gun­gen und die Bedin­gun­gen bei einem vor­zei­ti­gen Ver­kauf.

Ein hoher Til­gungs­satz kann trotz etwas höhe­rem Soll­zins sinn­voll sein, weil Sie die Rest­schuld schnel­ler redu­zie­ren. Umge­kehrt hilft ein güns­ti­ger Zins­satz wenig, wenn die Rate so knapp kal­ku­liert ist, dass not­wen­di­ge Rück­la­gen für Repa­ra­tu­ren, Moder­ni­sie­rung oder Ein­kom­mens­aus­fäl­le feh­len.

Ach­ten Sie auch auf bereit­stel­lungs­zins­freie Zei­ten. Bei klas­si­schen Bau­fi­nan­zie­run­gen spie­len sie oft eine grö­ße­re Rol­le, wenn ein Dar­le­hen schritt­wei­se abge­ru­fen wird. Beim For­ward-Dar­le­hen steht dage­gen der spä­te­re Ablö­se­ter­min im Mit­tel­punkt. Den­noch soll­ten Sie sich schrift­lich bestä­ti­gen las­sen, wann und unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen die Bank aus­zahlt.

So ver­glei­chen Sie For­ward-Dar­le­hen sinn­voll

Ver­glei­chen Sie nicht nur mit Ihrer bis­he­ri­gen Bank. Die­se kennt zwar Ihre Finan­zie­rung und kann die Ablö­sung oft unkom­pli­ziert umset­zen, ist aber nicht auto­ma­tisch der güns­tigs­te Anbie­ter. Holen Sie meh­re­re Kon­di­tio­nen auf der­sel­ben Daten­grund­la­ge ein, damit die Ergeb­nis­se ver­gleich­bar blei­ben.

Für einen aus­sa­ge­kräf­ti­gen Ver­gleich benö­ti­gen Sie die vor­aus­sicht­li­che Rest­schuld zum Ende der Soll­zins­bin­dung, den gewünsch­ten Start­ter­min, die gewünsch­te neue Zins­bin­dung und Ihre monat­lich trag­ba­re Rate. Geben Sie auch den aktu­el­len Immo­bi­li­en­wert rea­lis­tisch an. Ein nied­ri­ge­rer Belei­hungs­aus­lauf kann die Kon­di­tio­nen ver­bes­sern, wenn Ihre Immo­bi­lie im Wert gestie­gen ist oder Sie bereits viel getilgt haben.

Prü­fen Sie bei jedem Ange­bot ins­be­son­de­re die­se Punk­te:

  • Soll­zins und effek­ti­ver Jah­res­zins ein­schließ­lich des For­ward-Auf­schlags
  • Dau­er der For­ward-Peri­ode und ver­bind­li­cher Aus­zah­lungs­ter­min
  • Zins­bin­dung, anfäng­li­che Til­gung und mög­li­che Raten­hö­he
  • Son­der­til­gungs­rech­te sowie Optio­nen zur Til­gungs­satz­än­de­rung
  • Kos­ten und Rege­lun­gen bei Ver­kauf, Umschul­dung oder Nicht­ab­nah­me

Bei Finanz-Ver­gleich-24 kön­nen Sie Ange­bo­te zur Anschluss­fi­nan­zie­rung anhand Ihrer Eck­da­ten ver­glei­chen. Berech­nen Sie dabei nicht nur die Monats­ra­te, son­dern betrach­ten Sie auch die Rest­schuld am Ende der neu­en Zins­bin­dung. Das zeigt, wie viel Finan­zie­rung nach Ablauf des nächs­ten Zins­zeit­raums noch offen bleibt.

Die­se Feh­ler kön­nen teu­er wer­den

Der häu­figs­te Feh­ler ist ein Abschluss aus rei­ner Zins­angst. Wer ein For­ward-Dar­le­hen sehr früh bin­det, bezahlt unter Umstän­den über Jah­re einen Auf­schlag, obwohl eine kür­ze­re Vor­lauf­zeit aus­ge­reicht hät­te. Es ist sinn­voll, meh­re­re Zeit­punk­te zu berech­nen: einen Ver­trags­ab­schluss jetzt, einen Abschluss in zwölf Mona­ten und eine Finan­zie­rung erst zum Ende der Zins­bin­dung. Das lie­fert kei­ne siche­re Zins­pro­gno­se, aber eine kla­re Ent­schei­dungs­grund­la­ge.

Eben­falls pro­ble­ma­tisch ist eine zu opti­mis­ti­sche Rest­schuld. Berück­sich­ti­gen Sie ver­ein­bar­te Son­der­til­gun­gen nur, wenn Sie die­se finan­zi­ell wirk­lich leis­ten kön­nen. Andern­falls ist das neue Dar­le­hen mög­li­cher­wei­se zu nied­rig ange­setzt und es ent­steht kurz vor der Ablö­sung zusätz­li­cher Finan­zie­rungs­be­darf.

Unter­schät­zen Sie außer­dem nicht die Ver­trags­bin­dung. Ein For­ward-Dar­le­hen ist kein unver­bind­li­ches Zins­re­ser­vie­rungs­an­ge­bot. Bei Nicht­ab­nah­me kann die Bank Scha­dens­er­satz ver­lan­gen. Lesen Sie die Bedin­gun­gen des­halb sorg­fäl­tig und klä­ren Sie offe­ne Fra­gen vor der Unter­schrift.

Wenn das Ende Ihrer Zins­bin­dung näher rückt, ist Abwar­ten sel­ten die bes­te Stra­te­gie. Berech­nen Sie Ihre Rest­schuld, ver­glei­chen Sie meh­re­re Anschluss­fi­nan­zie­run­gen und ent­schei­den Sie anhand Ihrer finan­zi­el­len Belast­bar­keit. Ein pas­sen­des For­ward-Dar­le­hen kann Ihnen nicht den güns­tigs­ten Zins der Zukunft garan­tie­ren — aber eine Rate, mit der Sie ver­läss­lich pla­nen kön­nen.