Zinsen auf dem Tagesgeld, Dividenden im Depot oder Erträge aus einem ETF-Sparplan: Ohne passenden Auftrag behält die Bank auf Kapitalerträge automatisch Steuern ein. Wer einen Freistellungsauftrag bei Banken einrichten möchte, kann den Sparer-Pauschbetrag direkt nutzen und vermeidet unnötige Abzüge. Der Aufwand ist gering — entscheidend ist, den verfügbaren Freibetrag korrekt auf Bank, Broker und mögliche Gemeinschaftskonten zu verteilen.
Was ein Freistellungsauftrag bewirkt
Banken, Direktbanken und Wertpapierbroker führen auf Kapitalerträge grundsätzlich Kapitalertragsteuer ab. Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das betrifft unter anderem Guthabenzinsen, Dividenden, Ausschüttungen von Fonds und realisierte Kursgewinne.
Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil dieser Erträge vor dem Steuerabzug. Für Einzelpersonen beträgt er 1.000 Euro pro Kalenderjahr, für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner 2.000 Euro. Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Ein Freistellungsauftrag teilt der Bank mit, welchen Anteil sie davon direkt berücksichtigen soll.
Ohne Auftrag ist das Geld nicht zwingend verloren. Zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer kann über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. Praktischer ist es aber, den Freibetrag vorher einzurichten: Die Erträge werden dann sofort ohne Steuerabzug gutgeschrieben. Das verbessert die Liquidität und erspart je nach Situation eine Steuererklärung allein wegen kleiner Kapitalerträge.
Freistellungsauftrag bei Banken einrichten: So gehen Sie vor
Bei den meisten Anbietern lässt sich der Auftrag im Onlinebanking, in der Banking-App oder im Depotzugang hinterlegen. Suchen Sie nach Bereichen wie „Steuern“, „Steuerdaten“, „Freistellungsauftrag“ oder „Service“. Dort geben Sie den Betrag ein, den diese Bank vom persönlichen Sparer-Pauschbetrag nutzen darf.
Für die Einrichtung benötigen Sie in der Regel Ihre Steueridentifikationsnummer. Die elfstellige IdNr. erhalten Sie vom Bundeszentralamt für Steuern und finden sie beispielsweise auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder einer Lohnsteuerbescheinigung. Die Bank darf einen Freistellungsauftrag nur mit gültiger Steuer-ID berücksichtigen.
Prüfen Sie anschließend die Bestätigung im Onlinepostfach oder per E‑Mail. Wichtig ist nicht nur, dass ein Auftrag angelegt wurde, sondern auch der freigestellte Betrag. Gerade bei mehreren Konten wird schnell ein zu hoher oder falsch verteilter Wert eingetragen.
Ein Freistellungsauftrag gilt normalerweise unbefristet, bis Sie ihn ändern oder widerrufen. Trotzdem lohnt sich eine Kontrolle mindestens einmal jährlich — etwa nach einem Depotwechsel, der Eröffnung eines neuen Tagesgeldkontos oder bei deutlich veränderten Zinserträgen.
Den Betrag auf mehrere Banken verteilen
Der Freibetrag darf auf beliebig viele Banken und Broker aufgeteilt werden. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf jedoch den persönlichen Höchstbetrag nicht überschreiten. Wer alleinstehend ist, darf also insgesamt maximal 1.000 Euro freistellen lassen — nicht 1.000 Euro bei jeder einzelnen Bank.
Ein einfaches Beispiel: Auf dem Tagesgeldkonto erwarten Sie rund 300 Euro Zinsen. Im Wertpapierdepot rechnen Sie mit 700 Euro Dividenden und realisierten Gewinnen. Dann können Sie 300 Euro bei der Tagesgeldbank und 700 Euro beim Broker hinterlegen. Damit ist der Pauschbetrag vollständig und passend verteilt.
In der Praxis lassen sich Erträge nicht immer exakt vorhersagen. Bei schwankenden Dividenden oder geplanten Wertpapierverkäufen ist eine großzügigere Zuteilung an den Broker sinnvoll. Bleibt dort ein Teil ungenutzt, entsteht daraus kein Nachteil. Andersherum kann ein zu niedriger Betrag dazu führen, dass die Bank bereits während des Jahres Steuern abzieht.
Wer nur ein Tagesgeldkonto oder nur ein Depot nutzt, trägt den kompletten Betrag einfach bei diesem einen Anbieter ein. Das ist die übersichtlichste Lösung.
Typische Fälle, bei denen Sie aktiv werden sollten
Ein Freistellungsauftrag ist keine einmalige Formalität für die Kontoeröffnung. Bestimmte Veränderungen machen eine Anpassung sinnvoll. Dazu zählen vor allem ein neues Depot, ein Bankenwechsel, steigende Zinsen oder ein größerer Wertpapierverkauf.
Auch bei der Auflösung eines Kontos sollten Sie den Auftrag im Blick behalten. Widerrufen Sie ihn beim alten Anbieter oder setzen Sie den Betrag auf null. Erst danach können Sie den frei gewordenen Anteil ohne Risiko bei einer anderen Bank verwenden.
Bei Gemeinschaftskonten gelten besondere Regeln. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllen und nicht dauerhaft getrennt leben, können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über bis zu 2.000 Euro erteilen. Beide Steuer-IDs müssen dafür angegeben werden. Für nicht verheiratete Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos ist ein gemeinsamer Auftrag in dieser Form nicht vorgesehen. Hier sollte jeder seinen eigenen Sparer-Pauschbetrag über eigene Anlagen oder eine passende Zuordnung nutzen.
Für Kinder kann ebenfalls ein eigener Freistellungsauftrag relevant sein, etwa bei einem Junior-Depot oder Sparkonto. Das Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag. Die gesetzlichen Vertreter richten den Auftrag bei der Bank ein. Bei höheren Kapitaleinkünften und insgesamt niedrigem Einkommen kann zusätzlich eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung infrage kommen. Sie ist etwas anderes als ein Freistellungsauftrag und wird vom Finanzamt ausgestellt.
Was passiert bei einem zu hohen oder fehlenden Auftrag?
Ein zu hoch erteilter Freistellungsauftrag ist problematisch, wenn die Summe bei allen Instituten über 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro liegt. Banken melden die genutzten Freistellungsbeträge an die Finanzverwaltung. Eine Überschreitung kann steuerliche Rückfragen und Nachzahlungen auslösen. Verteilen Sie deshalb nicht vorsorglich den vollen Betrag an mehrere Anbieter.
Fehlt der Auftrag oder ist er zu niedrig, führt die Bank auf den übersteigenden Ertrag Steuer ab. Sie erhalten dann weniger ausgezahlt, obwohl Ihr Sparer-Pauschbetrag bei einer anderen Bank möglicherweise noch ungenutzt ist. Häufig lässt sich der Auftrag noch während des laufenden Kalenderjahres erhöhen. Ob die Bank bereits abgeführte Steuer im selben Jahr korrigieren kann, hängt vom Zeitpunkt und den internen Abläufen ab.
Ist das Kalenderjahr abgeschlossen, ist die Einkommensteuererklärung meist der sichere Weg. Die Steuerbescheinigungen aller Banken enthalten die abgeführten Kapitalertragsteuern. Über die Anlage KAP können Sie zu viel gezahlte Beträge prüfen und gegebenenfalls erstatten lassen. Das gilt auch, wenn Ihre persönliche Steuerbelastung unter dem pauschalen Abzug liegt.
So verteilen Sie Ihren Freibetrag sinnvoll
Entscheidend sind nicht Kontostände, sondern die erwarteten Kapitalerträge. Ein großes Girokonto ohne nennenswerte Verzinsung braucht keinen hohen Freistellungsbetrag. Ein gut verzinstes Tagesgeldkonto oder ein Depot mit regelmäßigen Ausschüttungen dagegen schon.
Beginnen Sie mit einer kurzen Bestandsaufnahme: Bei welchen Banken und Brokern erhalten Sie Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge? Schätzen Sie anschließend die Erträge für das Jahr. Bei Festgeld ist das leicht, weil Zinssatz und Laufzeit feststehen. Beim Tagesgeld können Sie mit dem aktuellen Zinssatz und dem durchschnittlichen Guthaben rechnen. Im Depot helfen die Dividenden des Vorjahres, geplante Verkäufe und die Ertragsübersicht des Brokers als Orientierung.
Sie müssen den Betrag nicht auf den Euro genau planen. Wenn Sie beispielsweise bei einem Broker voraussichtlich 850 Euro Ertrag erzielen und auf einem Tagesgeldkonto rund 120 Euro, könnten Sie 880 Euro beim Broker und 120 Euro bei der Bank hinterlegen. Der kleine Puffer berücksichtigt schwankende Ausschüttungen. Haben Sie keinen verlässlichen Überblick, ist es oft sinnvoll, einen größeren Anteil dort einzuplanen, wo die höchsten Erträge entstehen.
Freistellungsauftrag und Steuerbescheinigung prüfen
Zum Jahresende oder zu Beginn des Folgejahres stellen Banken eine Jahressteuerbescheinigung bereit. Darin sehen Sie, welche Erträge angefallen sind, wie viel vom Freistellungsauftrag verbraucht wurde und welche Steuern die Bank einbehalten hat. Diese Unterlagen sollten Sie aufbewahren — besonders bei mehreren Depots und Konten.
Eine Prüfung lohnt sich auch dann, wenn keine Steuererklärung geplant ist. Vielleicht blieb bei einer Bank ein hoher Freibetrag ungenutzt, während ein anderer Anbieter Steuer abgeführt hat. Für das kommende Jahr können Sie die Verteilung dann deutlich besser einstellen.
Wer seine Konten, Tagesgeldangebote und Depots regelmäßig vergleicht, sollte den Freistellungsauftrag bei jedem Wechsel direkt mit auf die persönliche Checkliste setzen. So bleibt der Sparer-Pauschbetrag dort hinterlegt, wo er tatsächlich arbeitet — bei den Erträgen, die Sie voraussichtlich erzielen.