Kaufen-oder-Mieten-Rechner 2026: Immobilienkauf vs. Miete im Vermögensvergleich
↗ Finanz­rech­ner · Immo­bi­lie

Kau­fen oder Mie­ten? Der Ver­mö­gens­ver­gleich für Ihre Zah­len

Geben Sie Kauf­preis, Eigen­ka­pi­tal, Finan­zie­rungs­kon­di­tio­nen sowie die ver­gleich­ba­re Mie­te und Anla­ge­ren­di­te ein. Der Rech­ner ver­gleicht das Ver­mö­gen eines Käu­fers (Immo­bi­li­en­wert minus Rest­schuld) mit dem Ver­mö­gen eines Mie­ters, der Eigen­ka­pi­tal und monat­li­che Erspar­nis statt­des­sen inves­tiert.

⚙️ Ihre Anga­ben

Alle Pro­zent­wer­te pro Jahr, sofern nicht anders ange­ge­ben.

Immo­bi­lie & Finan­zie­rung
Grund­er­werb­steu­er, Notar, Grund­buch, ggf. Mak­ler – je nach Bun­des­land 8–12 %.
Aktu­el­le Kon­di­tio­nen ver­schie­de­ner Anbie­ter fin­den Sie in unse­rem Bau­fi­nan­zie­rungs­ver­gleich.
Mie­te & Geld­an­la­ge
Ren­di­te, mit der Eigen­ka­pi­tal und monat­li­che Erspar­nis beim Mie­ten ange­legt wer­den.
Zeit­raum

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Nach 20 Jah­ren bes­ser dran
Monat­li­che Kos­ten Kauf (Jahr 1)
Monat­li­che Mie­te (Jahr 1)
Ver­mö­gen Käu­fer (Immo­bi­lie − Rest­schuld)
davon Rest­schuld
Ver­mö­gen Mie­ter (Invest­ment­port­fo­lio)

📈 Ver­mö­gens­ver­lauf: Käu­fer vs. Mie­ter

Immo­bi­li­en­ver­mö­gen (abzüg­lich Rest­schuld) vs. Invest­ment­port­fo­lio des Mie­ters über die Zeit.

01Wie der Ver­gleich zwi­schen Kau­fen und Mie­ten funk­tio­niert

Ein rei­ner Ver­gleich der monat­li­chen Kos­ten greift zu kurz: Eine Kre­dit­ra­te ist oft nied­ri­ger als eine ver­gleich­ba­re Mie­te, dafür bin­det der Kauf Eigen­ka­pi­tal, das sonst inves­tiert wer­den könn­te, und es fal­len Kauf­ne­ben­kos­ten sowie Instand­hal­tungs­kos­ten an. Die­ser Rech­ner nutzt des­halb die in der Finanz­pla­nung übli­che Oppor­tu­ni­täts­kos­ten-Metho­de: Der Mie­ter inves­tiert das Eigen­ka­pi­tal, das er nicht als Anzah­lung nutzt, sowie jeden Monat die Dif­fe­renz zwi­schen Miet­kos­ten und den (höhe­ren oder nied­ri­ge­ren) Kos­ten des Käu­fers. Am Ende wer­den zwei Ver­mö­gens­wer­te ver­gli­chen: das Immo­bi­li­en­ver­mö­gen des Käu­fers (Immo­bi­li­en­wert minus Rest­schuld) und das Invest­ment­ver­mö­gen des Mie­ters.

02Kauf­ne­ben­kos­ten: der oft unter­schätz­te ers­te Nach­teil

Kauf­ne­ben­kos­ten (Grund­er­werb­steu­er, Notar, Grund­buch, ggf. Mak­ler­pro­vi­si­on) lie­gen in Deutsch­land je nach Bun­des­land meist zwi­schen 8 und 12 % des Kauf­prei­ses. Die­se Kos­ten flie­ßen nicht in den Immo­bi­li­en­wert ein und sind bei einem spä­te­ren Ver­kauf fak­tisch ver­lo­ren – bei 450.000 € Kauf­preis und 10 % Neben­kos­ten sind das 45.000 €, die von Beginn an nicht mehr für die eige­ne Ver­mö­gens­bil­dung zur Ver­fü­gung ste­hen.

03Die Til­gungs­me­cha­nik beim Annui­tä­ten­dar­le­hen

Monat­li­che Rate = Dar­le­hens­sum­me × (Zins + anfäng­li­che Til­gung) / 100 / 12
Die Rate bleibt bei einem klas­si­schen Annui­tä­ten­dar­le­hen über die Zins­bin­dung kon­stant; der Zins­an­teil sinkt, der Til­gungs­an­teil steigt mit der Zeit.

Wich­tig für die Ein­ord­nung: Die­ser Rech­ner nimmt ver­ein­fa­chend an, dass der Soll­zins über die gesam­te gewähl­te Lauf­zeit kon­stant bleibt. In der Pra­xis läuft die Zins­bin­dung meist nach 10, 15 oder 20 Jah­ren aus, danach muss zu dann aktu­el­len Markt­kon­di­tio­nen (die höher oder nied­ri­ger sein kön­nen) eine Anschluss­fi­nan­zie­rung für die Rest­schuld ver­ein­bart wer­den. Einen Über­blick über aktu­el­le Kon­di­tio­nen ver­schie­de­ner Anbie­ter fin­den Sie in unse­rem Bau­fi­nan­zie­rungs­ver­gleich.

04Wel­che Fak­to­ren den Ver­gleich in wel­che Rich­tung kip­pen

Fak­tor steigtWir­kung auf Kau­fenWir­kung auf Mie­ten
Finan­zie­rungs­zinsungüns­ti­gerrela­tiv güns­ti­ger
Erwar­te­te Wert­stei­ge­rung der Immo­bi­liegüns­ti­gerrela­tiv ungüns­ti­ger
Anla­ge­ren­di­te am Kapi­tal­marktrela­tiv ungüns­ti­gergüns­ti­ger
Kauf­ne­ben­kos­tenungüns­ti­gerrela­tiv güns­ti­ger
Miet­stei­ge­rungrela­tiv güns­ti­gerungüns­ti­ger

Tes­ten Sie im Rech­ner oben gezielt ein­zel­ne Wer­te, um zu sehen, wie sen­si­bel das Ergeb­nis auf Ände­run­gen reagiert – gera­de der Finan­zie­rungs­zins und die ange­nom­me­ne Wert­stei­ge­rung haben oft einen über­ra­schend gro­ßen Hebel.

Was der Rech­ner nicht abbil­det: Emo­tio­na­le und prak­ti­sche Aspek­te wie Pla­nungs­si­cher­heit, Gestal­tungs­frei­heit oder Orts­ge­bun­den­heit beim Kauf, eben­so wenig wie Ver­kaufs­kos­ten am Ende des Betrach­tungs­zeit­raums, eine mög­li­che Anschluss­fi­nan­zie­rung zu ande­ren Zin­sen, steu­er­li­che Effek­te oder För­der­mit­tel. Die­se Fak­to­ren soll­ten in eine rea­le Ent­schei­dung zusätz­lich ein­flie­ßen.

05Wei­ter­füh­ren­de Rech­ner und Arti­kel

Häu­fi­ge Fra­gen zum Kau­fen-oder-Mie­ten-Rech­ner

Das hängt vom Zusam­men­spiel meh­re­rer Fak­to­ren ab: je nied­ri­ger der Kauf­preis im Ver­hält­nis zur Jah­res­mie­te, je nied­ri­ger der Finan­zie­rungs­zins, je höher die erwar­te­te Wert­stei­ge­rung und je län­ger der Betrach­tungs­zeit­raum, des­to eher lohnt sich der Kauf. Es gibt kei­ne pau­scha­le Ant­wort – tes­ten Sie Ihre eige­nen Zah­len oben im Rech­ner.

In Deutsch­land meist zwi­schen 8 und 12 % des Kauf­prei­ses, zusam­men­ge­setzt aus Grund­er­werb­steu­er (3,5–6,5 % je nach Bun­des­land), Notar- und Grund­buch­kos­ten (ca. 1,5–2 %) sowie ggf. Mak­ler­pro­vi­si­on. Die­se Kos­ten flie­ßen nicht in den Immo­bi­li­en­wert ein.

Sie ver­gleicht nicht nur die rei­nen Wohn­kos­ten, son­dern auch, was mit dem Kapi­tal alter­na­tiv pas­sie­ren wür­de. Inves­tiert der Mie­ter das nicht gebun­de­ne Eigen­ka­pi­tal sowie die monat­li­che Kos­ten­dif­fe­renz am Kapi­tal­markt, ent­steht ein Ver­mö­gen, das dem Immo­bi­li­en­ver­mö­gen des Käu­fers gegen­über­ge­stellt wer­den kann.

Ja, wenn die Ren­di­te der inves­tier­ten Dif­fe­renz und des Eigen­ka­pi­tals höher aus­fällt als die Wert­stei­ge­rung der Immo­bi­lie zuzüg­lich ein­ge­spar­ter Finan­zie­rungs­kos­ten. Beson­ders bei hohen Kauf­prei­sen im Ver­hält­nis zur Mie­te oder hohen Zin­sen kann das Ergeb­nis zuguns­ten des Mie­tens aus­fal­len.

Die­ser Kau­fen-oder-Mie­ten-Rech­ner dient der unver­bind­li­chen Ver­an­schau­li­chung und stellt kei­ne Finanz- oder Anla­ge­be­ra­tung dar. Er nimmt ver­ein­fa­chend einen über die gesam­te Lauf­zeit kon­stan­ten Finan­zie­rungs­zins an (kei­ne Berück­sich­ti­gung einer Anschluss­fi­nan­zie­rung nach Ablauf der Zins­bin­dung), eine kon­stan­te Wert­stei­ge­rung der Immo­bi­lie sowie eine kon­stan­te Anla­ge­ren­di­te. Ver­kaufs­kos­ten, Steu­ern, För­der­mit­tel sowie nicht-finan­zi­el­le Aspek­te wie Wohn­si­cher­heit oder Gestal­tungs­frei­heit wer­den nicht berück­sich­tigt. Für eine ver­bind­li­che Finan­zie­rungs- oder Kauf­ent­schei­dung wen­den Sie sich an eine unab­hän­gi­ge Finanz­be­ra­tung bzw. einen Finan­zie­rungs­be­ra­ter.