Welche Versicherung brauchen Selbstständige?

Wel­che Ver­si­che­rung brau­chen Selbst­stän­di­ge?

Ein Scha­den beim Kun­den, eine län­ge­re Krank­heit oder ein Daten­ver­lust kann für Selbst­stän­di­ge schnell teu­er wer­den. Wel­che Ver­si­che­rung brau­chen Selbst­stän­di­ge? Eine pau­scha­le Ant­wort gibt es nicht. Ent­schei­dend sind Tätig­keit, Umsatz, vor­han­de­ne Rück­la­gen, Ver­trags­ri­si­ken und die Fra­ge, ob Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt wer­den. Wer gezielt absi­chert, zahlt nicht für jeden denk­ba­ren Fall — schützt aber die Risi­ken, die den Betrieb oder die eige­ne Exis­tenz gefähr­den.

Wel­che Ver­si­che­rung brau­chen Selbst­stän­di­ge wirk­lich?

Der sinn­volls­te Start ist nicht der Abschluss mög­lichst vie­ler Poli­cen, son­dern eine Risi­ko­prü­fung. Stel­len Sie sich drei Fra­gen: Für wel­che Schä­den haf­ten Sie per­sön­lich? Was pas­siert, wenn Sie nicht arbei­ten kön­nen? Und wel­che Kos­ten lau­fen wei­ter, wenn der Betrieb still­steht?

Für vie­le Selbst­stän­di­ge sind eine Kran­ken­ver­si­che­rung, eine pas­sen­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung und eine Absi­che­rung der Arbeits­kraft die wich­tigs­ten Bau­stei­ne. Je nach Beruf kom­men Berufs- oder Betriebs­haft­pflicht, Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht, Rechts­schutz, Inhalts­ver­si­che­rung oder Cyber­ver­si­che­rung hin­zu. Pflicht­ver­si­che­run­gen gel­ten nur für bestimm­te Beru­fe und Situa­tio­nen, kön­nen dort aber unver­zicht­bar sein.

Die güns­tigs­te Poli­ce ist nicht auto­ma­tisch die bes­te. Ein Tarif muss zur tat­säch­li­chen Tätig­keit pas­sen. Wer bei­spiels­wei­se als IT-Free­lan­cer Daten­schutz­ri­si­ken absi­chern will, braucht ande­re Leis­tun­gen als eine mobi­le Foto­gra­fin, ein Hand­werks­be­trieb oder eine psy­cho­lo­gi­sche Pra­xis.

Kran­ken­ver­si­che­rung: Pflicht, aber mit Wahl­mög­lich­kei­ten

In Deutsch­land muss jede selbst­stän­di­ge Per­son kran­ken- und pfle­ge­ver­si­chert sein. Frei­wil­lig gesetz­lich Ver­si­cher­te zah­len ihre Bei­trä­ge grund­sätz­lich nach dem Ein­kom­men, wobei Min­dest­bei­trä­ge gel­ten kön­nen. Wer gut ver­dient oder früh in die Selbst­stän­dig­keit star­tet, prüft häu­fig auch die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung.

Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung kann sinn­voll sein, wenn Fami­li­en­ver­si­che­rung, ein­kom­mens­ab­hän­gi­ge Bei­trä­ge und plan­ba­re Leis­tun­gen im Vor­der­grund ste­hen. In der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung hän­gen Bei­trag und Leis­tung unter ande­rem von Alter, Gesund­heits­zu­stand und gewähl­tem Tarif ab. Sie kann für Allein­ste­hen­de mit hohem Ein­kom­men attrak­tiv sein, ver­langt aber eine lang­fris­ti­ge Ent­schei­dung. Bei­trä­ge stei­gen nicht ein­fach mit dem Ein­kom­men, kön­nen sich jedoch im Zeit­ver­lauf ver­än­dern. Für Kin­der und Part­ner fal­len in der Regel eige­ne Bei­trä­ge an.

Ver­glei­chen Sie nicht nur den aktu­el­len Monats­bei­trag. Rele­vant sind auch Selbst­be­tei­li­gung, Kran­ken­ta­ge­geld, Leis­tun­gen bei Psy­cho­the­ra­pie, Hilfs­mit­teln und sta­tio­nä­rer Behand­lung. Gera­de bei schwan­ken­den Ein­nah­men soll­te der Bei­trag auch in einem schwa­chen Geschäfts­jahr trag­bar blei­ben.

Haft­pflicht: Der Schutz gegen exis­tenz­be­dro­hen­de For­de­run­gen

Eine Pri­vat­haft­pflicht bleibt auch für Selbst­stän­di­ge sinn­voll, deckt beruf­li­che Schä­den aber nor­ma­ler­wei­se nicht ab. Sobald ein Scha­den durch die beruf­li­che Tätig­keit ent­steht, ist eine sepa­ra­te gewerb­li­che Absi­che­rung nötig.

Berufs­haft­pflicht oder Betriebs­haft­pflicht?

Die Betriebs­haft­pflicht schützt vor Per­so­nen- und Sach­schä­den, die im Rah­men des Betriebs ent­ste­hen. Ein Bei­spiel: Ein Hand­wer­ker beschä­digt beim Ein­satz das Eigen­tum eines Kun­den, oder eine Kun­din ver­letzt sich in Ihren Geschäfts­räu­men. Häu­fig sind auch dar­aus ent­ste­hen­de Ver­mö­gens­fol­ge­schä­den mit­ver­si­chert.

Die Berufs­haft­pflicht ist vor allem für bera­ten­de, medi­zi­ni­sche, krea­ti­ve und pla­ne­ri­sche Beru­fe rele­vant. Sie greift, wenn durch einen beruf­li­chen Feh­ler ein Scha­den ent­steht. Für Ärz­tin­nen, Archi­tek­ten, Steu­er­be­ra­ter, Rechts­an­wäl­tin­nen und wei­te­re Berufs­grup­pen ist sie teils gesetz­lich oder berufs­recht­lich vor­ge­schrie­ben. Prü­fen Sie daher vor dem Start in die Selbst­stän­dig­keit die Regeln Ihrer Kam­mer oder Berufs­ord­nung.

Bei der Aus­wahl zäh­len die Ver­si­che­rungs­sum­me, der räum­li­che Gel­tungs­be­reich und die kon­kret ver­si­cher­te Tätig­keit. Wer neben Bera­tung auch Schu­lun­gen, Soft­ware­ent­wick­lung oder Pro­jekt­ma­nage­ment anbie­tet, soll­te jede Leis­tung im Antrag kor­rekt ange­ben. Sonst kann es im Scha­dens­fall zu Lücken kom­men.

Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht für bera­ten­de Beru­fe

Ein rei­ner finan­zi­el­ler Scha­den ohne Per­so­nen- oder Sach­scha­den braucht häu­fig eine Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht. Das betrifft zum Bei­spiel feh­ler­haf­te Berech­nun­gen, Frist­ver­säum­nis­se oder fal­sche Bera­tung. Für Unter­neh­mens­be­ra­ter, Buch­hal­ter, IT-Dienst­leis­ter, Mak­le­rin­nen und Agen­tu­ren kann die­ser Schutz wich­ti­ger sein als eine klas­si­sche Betriebs­haft­pflicht.

Ach­ten Sie auf Nach­haf­tung und rück­wir­ken­den Ver­si­che­rungs­schutz. Ansprü­che wer­den oft erst Mona­te oder Jah­re nach Pro­jek­ten­de gestellt. Beson­ders bei lang­fris­ti­gen Kun­den­ver­trä­gen und grö­ße­ren Auf­trags­sum­men soll­te die Deckung nicht nur knapp kal­ku­liert sein.

Arbeits­kraft und Ein­kom­men absi­chern

Selbst­stän­di­ge erhal­ten im Krank­heits­fall nicht auto­ma­tisch eine Lohn­fort­zah­lung. Fällt die eige­ne Arbeits­leis­tung aus, feh­len oft sofort Ein­nah­men — wäh­rend Mie­te, Lea­sing­ra­ten, Soft­ware-Abos und pri­va­te Kos­ten wei­ter­lau­fen.

Ein Kran­ken­ta­ge­geld schließt die Lücke bei einer län­ge­ren Krank­heit. Gesetz­lich Ver­si­cher­te kön­nen einen Tarif mit Kran­ken­geld­an­spruch wäh­len oder pri­vat vor­sor­gen. Ent­schei­dend ist, ab wel­chem Tag gezahlt wird und wie hoch der Tages­satz sein muss. Rech­nen Sie dabei nicht nur mit pri­va­ten Aus­ga­ben, son­dern auch mit lau­fen­den Betriebs­kos­ten.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sichert ein lang­fris­ti­ges Risi­ko ab. Sie zahlt eine ver­ein­bar­te Ren­te, wenn Sie Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf aus gesund­heit­li­chen Grün­den vor­aus­sicht­lich dau­er­haft nicht mehr aus­üben kön­nen. Für Selbst­stän­di­ge ist eine kla­re Defi­ni­ti­on der beruf­li­chen Tätig­keit beson­ders wich­tig. Tarif­be­din­gun­gen zur kon­kre­ten Ver­wei­sung, zur Umor­ga­ni­sa­ti­on des Betriebs und zur Nach­ver­si­che­rung ver­die­nen genaue Auf­merk­sam­keit.

Kann eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wegen Vor­er­kran­kun­gen oder hoher Bei­trä­ge nicht pas­send abge­schlos­sen wer­den, sind Grund­fä­hig­keits- oder Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen mög­li­che Alter­na­ti­ven. Sie leis­ten jedoch unter ande­ren Vor­aus­set­zun­gen und erset­zen den Berufs­schutz nicht voll­stän­dig.

Betriebs­un­ter­bre­chung, Inven­tar und digi­ta­le Risi­ken

Nicht jeder Betrieb braucht die­sel­ben Sach­ver­si­che­run­gen. Wer aus­schließ­lich am Lap­top im Home­of­fice arbei­tet, hat ande­re Risi­ken als ein Café, ein Laden­ge­schäft oder eine Werk­statt.

Eine Inhalts­ver­si­che­rung schützt Geschäfts­ein­rich­tung, Waren und Tech­nik etwa gegen Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl oder Sturm. Prü­fen Sie, ob die Ver­si­che­rungs­sum­me dem tat­säch­li­chen Neu­wert ent­spricht. Unter­ver­si­che­rung kann die Leis­tung im Scha­den­fall deut­lich redu­zie­ren.

Eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ersetzt je nach Ver­trag fort­lau­fen­de Kos­ten und ent­gan­ge­nen Gewinn, wenn ein ver­si­cher­ter Sach­scha­den den Betrieb lahm­legt. Sie ist beson­ders rele­vant, wenn Räu­me, Maschi­nen oder Waren für den Umsatz unver­zicht­bar sind.

Für digi­tal arbei­ten­de Selbst­stän­di­ge kann eine Cyber­ver­si­che­rung sinn­voll sein. Sie kann je nach Tarif bei Hacker­an­grif­fen, Daten­ver­lust, Betriebs­un­ter­bre­chung, IT-Foren­sik oder der Infor­ma­ti­on betrof­fe­ner Kun­den hel­fen. Trotz­dem ersetzt sie kei­ne IT-Sicher­heit: Back­ups, star­ke Zugän­ge, Updates und kla­re Berech­ti­gun­gen blei­ben die ers­te Schutz­li­nie.

Rechts­schutz: Nütz­lich, aber nicht für jeden Kon­flikt

Ein gewerb­li­cher Rechts­schutz kann Kos­ten für Anwalt, Gericht und Gut­ach­ten abde­cken, etwa bei Ver­trags­strei­tig­kei­ten, Streit mit Ver­mie­tern oder steu­er­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Gera­de bei vie­len Kun­den­ver­trä­gen, Ange­stell­ten oder hohen Pro­jekt­wer­ten kann das sinn­voll sein.

Wich­tig sind War­te­zei­ten, Selbst­be­tei­li­gung und aus­ge­schlos­se­ne Berei­che. Bereits abseh­ba­re oder lau­fen­de Kon­flik­te sind übli­cher­wei­se nicht ver­si­chert. Prü­fen Sie außer­dem, ob Ver­trags­recht, Arbeits­recht, Steu­er­recht und Inkas­so tat­säch­lich im gewünsch­ten Umfang ent­hal­ten sind. Ein güns­ti­ger Basis­ta­rif deckt nicht auto­ma­tisch alle geschäft­li­chen Streit­fäl­le ab.

Pflicht­ver­si­che­run­gen und Son­der­fäl­le

Neben der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung kön­nen wei­te­re Pflich­ten ent­ste­hen. Wer Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, benö­tigt in der Regel eine Anmel­dung bei der zustän­di­gen Berufs­ge­nos­sen­schaft. Die­se über­nimmt die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung für Beschäf­tig­te. Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer sind nicht in jedem Fall auto­ma­tisch selbst ver­si­chert, kön­nen aber oft eine frei­wil­li­ge Absi­che­rung bean­tra­gen.

Für man­che Beru­fe ist eine Berufs­haft­pflicht vor­ge­schrie­ben. Das betrifft ins­be­son­de­re freie Beru­fe mit hoher Ver­ant­wor­tung gegen­über Man­dan­ten oder Pati­en­ten. Auch bei Finan­zie­run­gen, Miet­ver­trä­gen oder Auf­trä­gen ver­lan­gen Geschäfts­part­ner gele­gent­lich Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­men. Lesen Sie sol­che Vor­ga­ben vor Ver­trags­ab­schluss, nicht erst nach einer Scha­dens­mel­dung.

Eine frei­wil­li­ge Unfall­ver­si­che­rung kann für kör­per­lich arbei­ten­de Selbst­stän­di­ge ergän­zend sinn­voll sein. Sie zahlt aber nicht bei jeder krank­heits­be­ding­ten Arbeits­un­fä­hig­keit und ist kein Ersatz für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

So ver­glei­chen Sie Tari­fe sinn­voll

Bevor Sie Anbie­ter ver­glei­chen, hal­ten Sie Ihre Tätig­keit und Risi­ken schrift­lich fest: Umsatz, Mit­ar­bei­ter­zahl, Kun­den­struk­tur, größ­te Pro­jek­te, genutz­te Tech­nik, Betriebs­räu­me und vor­han­de­ne Rück­la­gen. Die­se Anga­ben hel­fen dabei, den Schutz pas­send zu berech­nen und ver­gleich­ba­re Ange­bo­te zu erhal­ten.

Ver­glei­chen Sie anschlie­ßend nicht nur Bei­trä­ge, son­dern vor allem Leis­tungs­aus­schlüs­se, Selbst­be­tei­li­gung, Ver­si­che­rungs­sum­men und Ver­trags­lauf­zei­ten. Bei Haft­pflicht- und Berufs­un­fä­hig­keits­ta­ri­fen lohnt sich ein Blick in die Bedin­gun­gen beson­ders. Ein nied­ri­ger Preis hilft wenig, wenn der zen­tra­le Scha­dens­fall aus­ge­schlos­sen ist.

Finanz-Ver­gleich-24 unter­stützt bei der schnel­len Ori­en­tie­rung über Tari­fe und Leis­tungs­merk­ma­le. Für kom­ple­xe Tätig­kei­ten, Pflicht­ver­si­che­run­gen oder hohe Haf­tungs­ri­si­ken kann zusätz­lich eine fach­li­che Prü­fung der kon­kre­ten Ver­trags­be­din­gun­gen sinn­voll sein.

Begin­nen Sie mit den Risi­ken, die Ihre Selbst­stän­dig­keit sofort gefähr­den wür­den: Haf­tungs­an­sprü­che, Krank­heit und län­ge­rer Ein­kom­mens­aus­fall. Danach ergän­zen Sie den Schutz dort, wo Ihre Bran­che, Ihre Kun­den oder Ihr Betriebs­mo­dell es erfor­dern. So bleibt die Absi­che­rung bezahl­bar und erfüllt trotz­dem ihren Zweck, wenn sie wirk­lich gebraucht wird.