Ratenkredit-Voraussetzungen komplett erklärt

Raten­kre­dit-Vor­aus­set­zun­gen kom­plett erklärt

Wer nach „raten­kre­dit vor­aus­set­zun­gen kom­plett erklärt“ sucht, möch­te meist vor dem Antrag eine kla­re Ant­wort: Habe ich rea­lis­ti­sche Chan­cen auf eine Zusa­ge und wel­che Unter­la­gen brau­che ich? Ban­ken prü­fen nicht nur Ihr Ein­kom­men. Ent­schei­dend ist das Gesamt­bild aus Boni­tät, finan­zi­el­ler Belas­tung, Beschäf­ti­gung und den Anga­ben im Antrag. Wer die­se Punk­te vor­her prüft, ver­mei­det unnö­ti­ge Ableh­nun­gen und kann Ange­bo­te geziel­ter ver­glei­chen.

Raten­kre­dit-Vor­aus­set­zun­gen kom­plett erklärt: Das prüft die Bank

Ein Raten­kre­dit ist ein Dar­le­hen mit fes­ter Lauf­zeit, gleich­blei­ben­den Monats­ra­ten und meist frei ver­wend­ba­rem Kre­dit­be­trag. Bevor eine Bank das Geld aus­zahlt, bewer­tet sie das Risi­ko, dass die Raten dau­er­haft bezahlt wer­den kön­nen. Eine pau­scha­le Zusa­ge gibt es des­halb nicht — auch nicht bei gutem Gehalt.

Die Grund­vor­aus­set­zun­gen sind bei den meis­ten Ban­ken ähn­lich. Sie müs­sen voll­jäh­rig sein, einen Wohn­sitz in Deutsch­land haben und in der Regel ein deut­sches Giro­kon­to nut­zen. Hin­zu kommt eine aus­rei­chen­de Boni­tät. Ein­zel­ne Anbie­ter set­zen ein Min­dest­al­ter von 18 Jah­ren vor­aus, ande­re ver­lan­gen ein höhe­res Alter oder schlie­ßen sehr hohe Kre­dit­lauf­zei­ten im fort­ge­schrit­te­nen Alter ein.

Beson­ders wich­tig ist ein regel­mä­ßi­ges, nach­weis­ba­res Ein­kom­men. Die Bank prüft, ob nach Mie­te, bestehen­den Kre­di­ten, Unter­halt, Ver­si­che­run­gen und den übli­chen Lebens­hal­tungs­kos­ten noch genug Geld für die neue Rate bleibt. Nicht allein die Höhe des Gehalts zählt. Ein Ein­kom­men von 2.500 Euro kann für eine klei­ne Rate aus­rei­chen, bei hohen Fix­kos­ten und meh­re­ren Finan­zie­run­gen aber trotz­dem zu knapp sein.

Ein­kom­men: regel­mä­ßig und nach­voll­zieh­bar

Bei Ange­stell­ten sind meh­re­re aktu­el­le Gehalts­ab­rech­nun­gen der häu­figs­te Ein­kom­mens­nach­weis. Vie­le Ban­ken möch­ten außer­dem Kon­to­aus­zü­ge sehen, um die Gehalts­ein­gän­ge und wie­der­keh­ren­den Aus­ga­ben nach­zu­voll­zie­hen. Wer unbe­fris­tet beschäf­tigt ist und die Pro­be­zeit been­det hat, erfüllt übli­cher­wei­se bes­se­re Vor­aus­set­zun­gen als Per­so­nen in einem neu­en oder befris­te­ten Arbeits­ver­hält­nis.

Ein befris­te­ter Ver­trag führt nicht auto­ma­tisch zur Absa­ge. Die Ent­schei­dung hängt unter ande­rem von Rest­lauf­zeit des Ver­trags, Kre­dit­sum­me, Lauf­zeit und bis­he­ri­ger Beschäf­ti­gung ab. Bean­tra­gen Sie etwa einen Kre­dit mit einer Lauf­zeit, die deut­lich über das Ende Ihres Arbeits­ver­trags hin­aus­geht, kann das die Zusa­ge erschwe­ren. Dann kann eine kür­ze­re Lauf­zeit, ein klei­ne­rer Betrag oder ein zwei­ter Kre­dit­neh­mer sinn­voll sein.

Auch Ren­ten, Pen­sio­nen und man­che regel­mä­ßi­gen Neben­ein­künf­te kön­nen berück­sich­tigt wer­den. Ein­kom­men aus Mini­job, Pro­vi­sio­nen, Über­stun­den oder Miet­ein­nah­men wird je nach Bank unter­schied­lich bewer­tet. Rech­nen Sie nicht damit, dass jeder Anbie­ter varia­ble Ein­nah­men voll­stän­dig ansetzt.

Boni­tät und SCHUFA: Mehr als ein ein­zel­ner Score

Zur Kre­dit­prü­fung gehört in Deutsch­land meist eine Boni­täts­aus­kunft, häu­fig bei der SCHUFA. Die Bank gleicht dabei Ihre Anga­ben ab und bewer­tet, ob Hin­wei­se auf Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten, offe­ne For­de­run­gen oder frü­he­re Ver­trags­stö­run­gen vor­lie­gen. Nega­ti­ve Ein­trä­ge kön­nen eine Ableh­nung aus­lö­sen oder zu höhe­ren Zin­sen füh­ren.

Ein guter SCHUFA-Score allein garan­tiert jedoch kei­nen Kre­dit. Ban­ken nut­zen eige­ne Prüf­mo­del­le und berück­sich­ti­gen zusätz­lich Ein­kom­men, Haus­halts­rech­nung, Beruf, Wohn­si­tua­ti­on und bereits lau­fen­de Ver­bind­lich­kei­ten. Umge­kehrt bedeu­tet ein nicht per­fek­ter Score nicht zwin­gend eine Absa­ge. Bei nied­ri­ger Kre­dit­sum­me, sta­bi­len Ein­nah­men und einer über­schau­ba­ren Rate kann ein Ange­bot den­noch mög­lich sein.

Prü­fen Sie Ihre gespei­cher­ten Daten vor dem Kre­dit­an­trag. Fal­sche oder erle­dig­te Ein­trä­ge, die nicht mehr gespei­chert wer­den dür­fen, soll­ten berich­tigt wer­den. Stel­len Sie außer­dem nicht wahl­los vie­le Kre­dit­an­fra­gen. Beim Ange­bots­ver­gleich soll­te die Anfra­ge als Kon­di­ti­ons­an­fra­ge erfol­gen. Sie dient der Zins­er­mitt­lung und ist übli­cher­wei­se nicht wie eine kon­kre­te Kre­dit­an­fra­ge für ande­re Ban­ken sicht­bar.

Haus­halts­rech­nung: Die Rate muss dau­er­haft pas­sen

Die Haus­halts­rech­nung ist der prak­ti­sche Kern der Kre­dit­ent­schei­dung. Sie zeigt, wie viel monat­lich nach allen fes­ten Aus­ga­ben übrig bleibt. Ban­ken rech­nen dabei oft mit Pau­scha­len für Lebens­hal­tungs­kos­ten. Ihre eige­ne Rech­nung darf genau­er sein und soll­te auch unre­gel­mä­ßi­ge Belas­tun­gen berück­sich­ti­gen, etwa Kfz-Repa­ra­tu­ren, jähr­li­che Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge oder Rück­la­gen für Nach­zah­lun­gen.

Set­zen Sie die Monats­ra­te nicht auf den letz­ten frei­en Euro. Ein Raten­kre­dit läuft häu­fig meh­re­re Jah­re. Ändern sich Ein­kom­men oder Aus­ga­ben, muss die Rate trotz­dem bezahl­bar blei­ben. Ein finan­zi­el­ler Puf­fer ist daher wich­ti­ger als eine beson­ders kur­ze Lauf­zeit.

Die Lauf­zeit beein­flusst den Antrag unmit­tel­bar: Eine län­ge­re Lauf­zeit redu­ziert zwar die Monats­ra­te, erhöht aber in der Regel die gesam­ten Zins­kos­ten. Eine kur­ze Lauf­zeit spart Zin­sen, kann aber Ihre Haus­halts­rech­nung zu stark belas­ten. Ver­glei­chen Sie des­halb nicht nur den Soll­zins. Ent­schei­dend sind effek­ti­ver Jah­res­zins, Gesamt­be­trag, Monats­ra­te und Bedin­gun­gen für kos­ten­lo­se Son­der­til­gun­gen.

Die­se Unter­la­gen wer­den häu­fig ver­langt

Digi­ta­le Kre­dit­an­trä­ge las­sen sich oft in weni­gen Minu­ten aus­fül­len, die Bank benö­tigt den­noch prüf­ba­re Anga­ben. Je nach Anbie­ter wer­den Unter­la­gen direkt hoch­ge­la­den oder der Kon­to­um­satz wird nach Ihrer Zustim­mung digi­tal ana­ly­siert. Berei­ten Sie vor allem die­se Nach­wei­se vor:

  • gül­ti­gen Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass, bei Bedarf mit Mel­de­be­schei­ni­gung,
  • aktu­el­le Gehalts­ab­rech­nun­gen und gege­be­nen­falls den Arbeits­ver­trag,
  • Kon­to­aus­zü­ge mit erkenn­ba­ren Ein­kom­mens­ein­gän­gen und regel­mä­ßi­gen Belas­tun­gen,
  • bei bestehen­den Kre­di­ten Anga­ben zu Rest­schuld, Rate und Lauf­zeit,
  • bei Selbst­stän­di­gen zusätz­lich Steu­er­be­schei­de, betriebs­wirt­schaft­li­che Aus­wer­tun­gen oder Ein­nah­men­über­schuss­rech­nun­gen.

Voll­stän­di­ge, kor­rek­te Anga­ben beschleu­ni­gen die Ent­schei­dung. Ver­schwei­gen Sie lau­fen­de Kre­di­te, Unter­halts­pflich­ten oder hohe Fix­kos­ten nicht. Ban­ken erken­nen vie­le Belas­tun­gen über Kon­to­aus­zü­ge und Aus­kunftei­en. Abwei­chun­gen kön­nen zur Ableh­nung füh­ren, selbst wenn Ihr Ein­kom­men grund­sätz­lich aus­rei­chen wür­de.

Beson­de­re Vor­aus­set­zun­gen bei Selbst­stän­di­gen, Stu­die­ren­den und Arbeits­lo­sen

Nicht jede Ein­kom­mens­si­tua­ti­on passt zu den Stan­dard­kri­te­ri­en einer Direkt­bank. Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler müs­sen häu­fig län­ge­re Nach­wei­se lie­fern, weil ihre Ein­nah­men schwan­ken kön­nen. Rele­vant sind die Dau­er der Selbst­stän­dig­keit, die Ent­wick­lung der Gewin­ne und die Bran­che. Man­che Anbie­ter finan­zie­ren Selbst­stän­di­ge gar nicht, ande­re ver­lan­gen min­des­tens zwei oder drei Jah­re Geschäfts­tä­tig­keit.

Stu­die­ren­de erhal­ten einen klas­si­schen Raten­kre­dit oft nur mit eige­nem regel­mä­ßi­gen Ein­kom­men oder einer zwei­ten kre­dit­wür­di­gen Per­son. Ein Neben­job kann hel­fen, reicht für hohe Sum­men aber sel­ten aus. Prü­fen Sie bei klei­ne­ren Finan­zie­rungs­be­dar­fen immer, ob eine nied­ri­ge­re Kre­dit­sum­me und kur­ze Lauf­zeit die ver­nünf­ti­ge­re Lösung sind.

Bei Arbeits­lo­sig­keit ist ein Raten­kre­dit meist schwer zu erhal­ten, da Arbeits­lo­sen­geld und Bür­ger­geld von vie­len Ban­ken nicht als aus­rei­chend dau­er­haf­tes Ein­kom­men akzep­tiert wer­den. Vor­sicht ist bei Ange­bo­ten ohne Boni­täts­prü­fung gebo­ten. Sie sind häu­fig teu­er, unüber­sicht­lich oder mit zusätz­li­chen Ver­mitt­lungs­kos­ten ver­bun­den. Zah­len Sie kei­ne Vor­kos­ten für eine angeb­li­che Kre­dit­zu­sa­ge.

Mit zwei­tem Kre­dit­neh­mer die Chan­cen ver­bes­sern?

Ein zwei­ter Kre­dit­neh­mer kann die Vor­aus­set­zun­gen ver­bes­sern, wenn bei­de Per­so­nen über ein sta­bi­les Ein­kom­men und eine aus­rei­chen­de Boni­tät ver­fü­gen. Die Bank berück­sich­tigt dann bei­de Ein­kom­men und Aus­ga­ben. Das kann zu einer höhe­ren mög­li­chen Kre­dit­sum­me oder bes­se­ren Kon­di­tio­nen füh­ren.

Der Vor­teil hat eine kla­re Kehr­sei­te: Bei­de Kre­dit­neh­mer haf­ten in vol­ler Höhe für den Kre­dit. Kann eine Per­son nicht mehr zah­len, darf die Bank die gesam­te Rate von der ande­ren Per­son ver­lan­gen. Ein gemein­sa­mer Antrag passt daher nur, wenn die Finan­zie­rung gemein­sam getra­gen wird und bei­de die Ver­pflich­tung bewusst ein­ge­hen.

Eine Bürg­schaft ist etwas ande­res als ein gemein­sa­mer Kre­dit. Auch ein Bür­ge über­nimmt ein erheb­li­ches Risi­ko und wird nur bei man­chen Ban­ken akzep­tiert. Ver­glei­chen Sie des­halb vor­her, ob ein klei­ne­rer Ein­zel­kre­dit bereits aus­reicht.

So berei­ten Sie den Raten­kre­dit­an­trag sinn­voll vor

Ermit­teln Sie zunächst den Kre­dit­be­trag so genau wie mög­lich. Für eine Anschaf­fung soll­ten Sie einen nach­voll­zieh­ba­ren Bedarf finan­zie­ren, nicht vor­sorg­lich eine hohe Reser­ve auf­neh­men. Danach legen Sie eine Rate fest, die auch bei uner­war­te­ten Aus­ga­ben trag­bar bleibt. Mit Kre­dit­be­trag, Lauf­zeit und gewünsch­ter Rate kön­nen Sie Ange­bo­te gezielt berech­nen und ver­glei­chen.

Ach­ten Sie beim Ver­gleich auf den Zwei-Drit­tel-Zins. Er zeigt, wel­chen effek­ti­ven Jah­res­zins min­des­tens zwei Drit­tel der Kun­den erhal­ten. Der bewor­be­ne Zins­satz ist oft nur für sehr gute Boni­tät erreich­bar. Ent­schei­dend ist am Ende das per­sön­li­che, ver­bind­li­che Ange­bot nach der Boni­täts­prü­fung.

Prü­fen Sie außer­dem die Ver­trags­de­tails: Sind Son­der­til­gun­gen kos­ten­los mög­lich? Darf der Kre­dit vor­zei­tig abge­löst wer­den und fällt dabei eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung an? Gibt es eine Rest­schuld­ver­si­che­rung, und ist sie wirk­lich not­wen­dig? Eine sol­che Ver­si­che­rung kann die Finan­zie­rung deut­lich ver­teu­ern und ist für die Kre­dit­zu­sa­ge nor­ma­ler­wei­se nicht zwin­gend erfor­der­lich.

Ein Ver­gleich bei Finanz-Ver­gleich-24 hilft Ihnen, Kon­di­tio­nen und Raten ver­schie­de­ner Anbie­ter schnel­ler gegen­über­zu­stel­len. Geben Sie nur rea­lis­ti­sche Daten ein und wäh­len Sie nicht allein nach der nied­rigs­ten Monats­ra­te. Eine pas­sen­de Finan­zie­rung erken­nen Sie dar­an, dass Betrag, Lauf­zeit und Gesamt­kos­ten zu Ihrem Bud­get pas­sen.

Wer sei­ne Ein­nah­men, Aus­ga­ben und Boni­täts­da­ten vor dem Antrag ord­net, spart häu­fig Zeit und ver­bes­sert die Ver­gleich­bar­keit der Ange­bo­te. Bean­tra­gen Sie den Kre­dit erst dann, wenn die Rate auch unter nor­ma­len finan­zi­el­len Schwan­kun­gen ver­läss­lich Platz in Ihrem Monat hat.