Kreditkarte richtig kündigen - schrittweise erklärt

Kre­dit­kar­te rich­tig kün­di­gen — schritt­wei­se erklärt

Die Kar­te liegt unge­nutzt im Porte­mon­naie, die Jah­res­ge­bühr wird aber wei­ter abge­bucht? Dann soll­ten Sie Ihre Kre­dit­kar­te rich­tig kün­di­gen schritt­wei­se — und nicht ein­fach nur zer­schnei­den oder im Online­ban­king löschen. Ent­schei­dend sind der kon­kre­te Kar­ten­ver­trag, noch offe­ne Umsät­ze, vor­han­de­nes Gut­ha­ben und mög­li­che Bonus­punk­te. Wer die­se Punk­te in der rich­ti­gen Rei­hen­fol­ge erle­digt, ver­mei­det Rück­last­schrif­ten, ver­lo­re­ne Vor­tei­le und unnö­ti­ge Gebüh­ren.

Bevor Sie kün­di­gen: Kar­te und Ver­trag prü­fen

Schau­en Sie zuerst in Ihre Ver­trags­un­ter­la­gen oder in den digi­ta­len Kar­ten­be­reich. Dort fin­den Sie den Kar­ten­an­bie­ter, die Kar­ten­num­mer, die Ver­trags­lauf­zeit und die gel­ten­den Kün­di­gungs­be­din­gun­gen. Das ist beson­ders rele­vant, wenn die Kre­dit­kar­te über Ihre Haus­bank aus­ge­ge­ben wur­de: Giro­kon­to und Kre­dit­kar­te kön­nen zwar zusam­men bean­tragt wor­den sein, recht­lich aber getrenn­te Ver­trä­ge dar­stel­len.

Prü­fen Sie außer­dem, ob es sich um eine ech­te Kre­dit­kar­te mit monat­li­cher Abrech­nung, eine Char­ge Card, eine Debit­kar­te oder eine Pre­paid-Kre­dit­kar­te han­delt. Die prak­ti­sche Kün­di­gung ähnelt sich meist, die Abrech­nung und der Umgang mit Gut­ha­ben unter­schei­den sich jedoch. Bei einer Pre­paid-Kar­te muss vor­han­de­nes Gut­ha­ben aus­ge­zahlt wer­den. Bei einer Kre­dit­kar­te mit Kre­dit­rah­men kön­nen dage­gen noch nicht abge­rech­ne­te Belas­tun­gen offen sein.

Ein häu­fi­ger Feh­ler: Die Kar­te wird gekün­digt, obwohl dar­über noch ein Strea­ming­dienst, ein Mobil­funk­ta­rif, eine Rei­se­bu­chung oder ein Pro­be­abo abge­rech­net wird. Aktua­li­sie­ren Sie die­se Zah­lungs­da­ten vor­her. Sonst kann eine Abbu­chung schei­tern — mit Fol­gen wie Mahn­kos­ten, unter­bro­che­nen Leis­tun­gen oder einer Sper­re beim jewei­li­gen Anbie­ter.

Kre­dit­kar­te rich­tig kün­di­gen: schritt­wei­se vor­ge­hen

Die fol­gen­den Schrit­te hel­fen Ihnen, die Kün­di­gung sau­ber abzu­wi­ckeln:

  1. Alter­na­tiv­kar­te oder Kon­to fest­le­gen. Wenn Sie die Kar­te regel­mä­ßig für Online­käu­fe, Rei­sen oder Miet­wa­gen ein­set­zen, bean­tra­gen oder akti­vie­ren Sie zunächst eine pas­sen­de Ersatz­kar­te. Ver­glei­chen Sie dabei Jah­res­ge­bühr, Aus­lands­ein­satz, Bar­geld­ab­he­bung, Ver­si­che­run­gen und Zah­lungs­ziel. Eine kos­ten­lo­se Kar­te ist nicht auto­ma­tisch die bes­te Wahl, wenn sie im Aus­land hohe Gebüh­ren ver­ur­sacht.
  1. Dau­er­haf­te Zah­lun­gen umstel­len. Gehen Sie Ihre Kon­to­aus­zü­ge und Kar­ten­ab­rech­nun­gen der ver­gan­ge­nen Mona­te durch. Ändern Sie bei wie­der­keh­ren­den Zah­lun­gen die hin­ter­leg­te Kar­te. Den­ken Sie auch an digi­ta­le Wal­lets, Händ­ler­kon­ten und Reser­vie­run­gen, bei denen die Kar­te nur als Sicher­heit gespei­chert wur­de.
  1. Gut­ha­ben, Punk­te und Vor­tei­le sichern. Über­wei­sen Sie Kar­ten­gut­ha­ben auf Ihr Refe­renz­kon­to oder for­dern Sie die Aus­zah­lung beim Anbie­ter an. Nut­zen oder über­tra­gen Sie Bonus­punk­te, Mei­len, Cash­back-Gut­ha­ben und Gut­schei­ne, sofern die Bedin­gun­gen das erlau­ben. Man­che Pro­gram­me ver­fal­len mit der Kün­di­gung der Kar­te, ande­re blei­ben über ein sepa­ra­tes Kun­den­kon­to bestehen. Hier ent­schei­det der Ein­zel­fall.
  1. Offe­ne Umsät­ze kon­trol­lie­ren. War­ten Sie nicht nur auf die letz­te regu­lä­re Monats­ab­rech­nung. Hotel­kau­tio­nen, Miet­wa­gen, Trink­gel­der oder nach­träg­li­che Belas­tun­gen kön­nen zeit­ver­setzt auf­tau­chen. Hal­ten Sie das Abrech­nungs­kon­to aus­rei­chend gedeckt, bis die fina­le Abrech­nung voll­stän­dig begli­chen ist.
  1. Kün­di­gung nach­voll­zieh­bar ein­rei­chen. Nut­zen Sie den vom Anbie­ter vor­ge­se­he­nen Weg, etwa das Online-Post­fach, ein Kün­di­gungs­for­mu­lar oder ein unter­schrie­be­nes Schrei­ben. Geben Sie Ihren voll­stän­di­gen Namen, die Kun­den- oder Ver­trags­num­mer, die letz­ten Zif­fern der Kar­te und den gewünsch­ten Kün­di­gungs­ter­min an. For­mu­lie­ren Sie klar, dass Sie den Kre­dit­kar­ten­ver­trag kün­di­gen.
  1. Bestä­ti­gung und Schluss­ab­rech­nung abwar­ten. Spei­chern Sie die Ein­gangs- und Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung. Kon­trol­lie­ren Sie anschlie­ßend die letz­te Abrech­nung sowie Ihr Giro­kon­to. Erst wenn kei­ne offe­nen Belas­tun­gen, Erstat­tun­gen oder Gebüh­ren mehr erschei­nen, ist der Vor­gang prak­tisch abge­schlos­sen.

Wel­che Kün­di­gungs­frist gilt bei Kre­dit­kar­ten?

Eine pau­scha­le Frist gibt es nicht. Vie­le Kar­ten­ver­trä­ge las­sen sich ordent­lich zum Ende eines Abrech­nungs- oder Ver­trags­zeit­raums kün­di­gen, teil­wei­se auch jeder­zeit. Maß­geb­lich sind aber die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen Ihres Kar­ten­an­bie­ters. Bei Kar­ten mit Jah­res­ge­bühr lohnt sich ein Blick auf den Ver­län­ge­rungs­ter­min beson­ders: Wer zu spät kün­digt, zahlt unter Umstän­den für ein wei­te­res Kar­ten­jahr.

Ob eine bereits berech­ne­te Jah­res­ge­bühr antei­lig erstat­tet wird, hängt eben­falls vom Ver­trag ab. Dar­auf soll­ten Sie sich nicht ohne Prü­fung ver­las­sen. Kün­di­gen Sie nicht vor­schnell, wenn Sie eine Leis­tung wie eine Rei­se­ver­si­che­rung, ein Miet­wa­gen-Schutz­pa­ket oder Zugang zu Air­port-Loun­ges zeit­nah benö­ti­gen. Sol­che Zusatz­leis­tun­gen gel­ten oft nur, solan­ge die Kar­te aktiv ist und kön­nen an wei­te­re Bedin­gun­gen gebun­den sein.

Bei einer Pre­paid-Kre­dit­kar­te oder einer Kar­te ohne Jah­res­ge­bühr ist der finan­zi­el­le Zeit­druck meist gerin­ger. Den­noch soll­ten Sie die Kün­di­gung nicht auf­schie­ben, wenn Sie die Kar­te nicht mehr ver­wen­den möch­ten. Eine unge­nutz­te Kar­te kann wei­ter­hin Ziel von Daten­miss­brauch sein, und bei ein­zel­nen Model­len fal­len spä­ter Inak­ti­vi­täts- oder Ersatz­kar­ten­ge­büh­ren an.

So for­mu­lie­ren Sie die Kün­di­gung

Ein kur­zes Schrei­ben reicht in den meis­ten Fäl­len aus. Wich­tig ist, dass der Anbie­ter Ihren Ver­trag ein­deu­tig zuord­nen kann und Ihr Kün­di­gungs­wunsch unmiss­ver­ständ­lich ist. Eine mög­li­che For­mu­lie­rung lau­tet:

> Hier­mit kün­di­ge ich mei­nen Kre­dit­kar­ten­ver­trag mit der Ver­trags­num­mer [Num­mer] frist­ge­recht zum nächst­mög­li­chen Ter­min. Bit­te bestä­ti­gen Sie mir die Kün­di­gung schrift­lich und tei­len Sie mir das Ver­trags­en­de mit. Ein even­tu­ell vor­han­de­nes Gut­ha­ben über­wei­sen Sie bit­te auf mein hin­ter­leg­tes Refe­renz­kon­to.

Wenn Sie zu einem bestimm­ten Datum kün­di­gen möch­ten, ergän­zen Sie die­ses nur dann, wenn die Frist laut Ver­trag ein­ge­hal­ten wird. Andern­falls ist die For­mu­lie­rung „zum nächst­mög­li­chen Ter­min“ sinn­voll. Sie ver­hin­dert, dass ein fal­sches Datum die Wirk­sam­keit der Kün­di­gung infra­ge stellt.

Ver­sen­den Sie die Kün­di­gung so, dass Sie sie spä­ter bele­gen kön­nen. Im Online-Post­fach sind ein Screen­shot oder eine gespei­cher­te Nach­richt hilf­reich. Bei einem Brief emp­fiehlt sich ein Ver­sand­weg mit Nach­weis. Eine tele­fo­ni­sche Kün­di­gung kann mög­lich sein, lie­fert aber ohne schrift­li­che Bestä­ti­gung weni­ger Sicher­heit.

Kar­te nach der Kün­di­gung sicher ent­sor­gen

Die Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung bedeu­tet nicht zwin­gend, dass die phy­si­sche Kar­te sofort nutz­los ist. Bis zum Ver­trags­en­de oder bis zur Sper­rung kön­nen ein­zel­ne Funk­tio­nen noch aktiv sein. Fol­gen Sie daher den Anwei­sun­gen des Anbie­ters. Wird die Kar­te nicht zurück­ver­langt, schnei­den Sie Chip, Magnet­strei­fen, Kar­ten­num­mer und Sicher­heits­code jeweils mehr­fach durch.

Löschen Sie die Kar­te zusätz­lich aus Apple Pay, Goog­le Pay, Brow­sern, Online-Shops und Zah­lungs­diens­ten. Ent­fer­nen Sie sie auch aus Apps, in denen sie als bevor­zug­te Zah­lungs­me­tho­de gespei­chert ist. Das ersetzt zwar kei­ne Ver­trags­kün­di­gung, redu­ziert aber das Risi­ko ver­se­hent­li­cher Belas­tun­gen.

Kün­di­gen oder wech­seln: Was ist sinn­vol­ler?

Nicht jede Kar­te muss ersatz­los weg. Wenn Sie vor allem die Jah­res­ge­bühr stört, kann ein Tarif­wech­sel beim sel­ben Anbie­ter eine ein­fa­che Lösung sein. Wer dage­gen häu­fig reist, online in Fremd­wäh­rung bezahlt oder Bar­geld im Aus­land abhebt, soll­te vor der Kün­di­gung ver­schie­de­ne Kre­dit­kar­ten­an­ge­bo­te ver­glei­chen. Rele­vant sind nicht nur die bewor­be­nen Kos­ten, son­dern auch Fremd­wäh­rungs­ge­büh­ren, Gebüh­ren für Abhe­bun­gen, Akzep­tanz, Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und die Art der Abrech­nung.

Ach­ten Sie beson­ders dar­auf, dass eine neue Kar­te recht­zei­tig vor einer Rei­se oder einem grö­ße­ren Kauf ver­füg­bar ist. Eine Kar­ten­prü­fung, der Ver­sand und die Akti­vie­rung kön­nen eini­ge Tage dau­ern. Für Miet­wa­gen oder Hotels kann zudem eine klas­si­sche Kre­dit­kar­te mit Kre­dit­rah­men geeig­ne­ter sein als eine Debit­kar­te — das hängt von den Annah­me­be­din­gun­gen des jewei­li­gen Unter­neh­mens ab.

Eine sau­ber gekün­dig­te Kre­dit­kar­te schafft Platz für ein Kar­ten­mo­dell, das zu Ihrem tat­säch­li­chen Nut­zungs­ver­hal­ten passt. Prü­fen Sie des­halb nicht nur, wie schnell Sie kün­di­gen kön­nen, son­dern auch, wel­che Kos­ten und Leis­tun­gen Sie künf­tig wirk­lich benö­ti­gen.