Risikolebensversicherung Guide zur Familienabsicherung

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung Gui­de zur Fami­li­en­ab­si­che­rung

Wenn ein Ein­kom­men weg­fällt, blei­ben Mie­te oder Dar­le­hens­ra­te, lau­fen­de Kos­ten und die Ver­sor­gung der Kin­der bestehen. Genau dafür ist eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung gedacht. Die­ser umfas­sen­de Gui­de zur Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung für die Fami­li­en­ab­si­che­rung zeigt, wie Sie den tat­säch­li­chen Bedarf berech­nen, eine pas­sen­de Lauf­zeit wäh­len und Tari­fe sinn­voll ver­glei­chen.

Anders als bei einer kapi­tal­bil­den­den Lebens­ver­si­che­rung wird kein Gut­ha­ben ange­spart. Die Ver­si­che­rung zahlt nur dann die ver­ein­bar­te Sum­me aus, wenn die ver­si­cher­te Per­son wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit stirbt. Erlebt sie das Ver­trags­en­de, endet der Schutz ohne Aus­zah­lung. Das macht die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung in vie­len Fäl­len deut­lich güns­ti­ger — und für Fami­li­en mit Finan­zie­rungs- oder Ein­kom­mens­ri­si­ko beson­ders zweck­mä­ßig.

Wann Fami­li­en eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung brau­chen

Der Bedarf ent­steht nicht erst mit einem Immo­bi­li­en­kre­dit. Ent­schei­dend ist, ob Ange­hö­ri­ge finan­zi­ell von einer Per­son abhän­gig sind. Das betrifft häu­fig Fami­li­en mit klei­nen Kin­dern, Paa­re mit unglei­chen Ein­kom­men, Allein­er­zie­hen­de und Selbst­stän­di­ge. Auch wenn bei­de Part­ner arbei­ten, kann ein Ein­kom­men nötig sein, um die monat­li­chen Fix­kos­ten dau­er­haft zu tra­gen.

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung schützt nicht vor jedem finan­zi­el­len Eng­pass. Sie kann aber ver­hin­dern, dass Hin­ter­blie­be­ne unter Zeit­druck das Eigen­heim ver­kau­fen, Kre­di­te umschul­den oder die Aus­bil­dung der Kin­der ein­schrän­ken müs­sen. Beson­ders klar ist der Bedarf bei gemein­sam unter­schrie­be­nen Dar­le­hen: Stirbt ein Kre­dit­neh­mer, bleibt die Ver­pflich­tung grund­sätz­lich bestehen.

Wer aus­rei­chend Ver­mö­gen auf­ge­baut hat, kei­ne unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen hat und kei­ne Schul­den absi­chern muss, benö­tigt mög­li­cher­wei­se kei­nen oder nur einen begrenz­ten Schutz. Des­halb lohnt es sich, nicht pau­schal eine hohe Sum­me zu wäh­len, son­dern die eige­ne Situa­ti­on zu berech­nen.

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung Fami­li­en­ab­si­che­rung rich­tig berech­nen

Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te eine rea­le finan­zi­el­le Lücke schlie­ßen. Eine ein­fa­che Faust­for­mel wie das Drei- bis Fünf­fa­che des Brut­to­jah­res­ein­kom­mens kann eine ers­te Ori­en­tie­rung geben. Sie ersetzt aber kei­ne indi­vi­du­el­le Rech­nung, denn Dar­le­hens­hö­he, Rück­la­gen, Ein­kom­men des Part­ners und Alter der Kin­der ver­än­dern den Bedarf erheb­lich.

Rech­nen Sie mit zwei Bau­stei­nen: den ein­ma­li­gen Ver­pflich­tun­gen und dem lau­fen­den Finanz­be­darf. Zu den ein­ma­li­gen Ver­pflich­tun­gen gehö­ren Rest­schul­den aus Bau­fi­nan­zie­rung, Moder­ni­sie­rungs­kre­dit oder Raten­kre­dit. Beim lau­fen­den Bedarf geht es um die Dif­fe­renz zwi­schen den monat­li­chen Aus­ga­ben der Fami­lie und den vor­aus­sicht­li­chen Ein­nah­men der Hin­ter­blie­be­nen, etwa aus Gehalt, Hin­ter­blie­be­nen­ren­te oder vor­han­de­nem Ver­mö­gen.

Neh­men wir ein Bei­spiel: Eine Fami­lie hat noch 280.000 Euro Bau­fi­nan­zie­rung offen. Zusätz­lich feh­len nach Abzug aller erwar­te­ten Ein­nah­men monat­lich 1.200 Euro, um Haus­halt und Kin­der zu finan­zie­ren. Soll die­se Lücke für 15 Jah­re abge­si­chert wer­den, ent­ste­hen 216.000 Euro Bedarf. Zusam­men mit dem Kre­dit liegt die not­wen­di­ge Absi­che­rung bei rund 496.000 Euro. Vor­han­de­ne Rück­la­gen kön­nen Sie abzie­hen, soll­ten aber einen Not­gro­schen nicht voll­stän­dig ein­pla­nen.

Bei der Berech­nung hel­fen vor allem die­se vier Fra­gen:

  • Wie hoch sind alle Rest­schul­den zum gewünsch­ten Absi­che­rungs­zeit­punkt?
  • Wel­che monat­li­che Ein­kom­mens­lü­cke ent­steht nach dem Tod einer Per­son?
  • Wie lan­ge brau­chen Kin­der vor­aus­sicht­lich finan­zi­el­le Unter­stüt­zung?
  • Wel­che liqui­den Rück­la­gen, Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen oder sons­ti­gen Ein­künf­te sind rea­lis­tisch ver­füg­bar?

Set­zen Sie die Sum­me lie­ber nach­voll­zieh­bar an als zu knapp. Eine zu nied­ri­ge Ver­si­che­rungs­sum­me spart kurz­fris­tig Bei­trag, löst aber das eigent­li­che Risi­ko nur teil­wei­se. Eine sehr hohe Sum­me kann dage­gen unnö­tig teu­er sein. Ein Tarif­ver­gleich zeigt schnell, wie stark Bei­trag und Leis­tung zusam­men­hän­gen.

Die pas­sen­de Lauf­zeit wäh­len

Die Lauf­zeit soll­te so lan­ge rei­chen, wie Ihre finan­zi­el­le Ver­ant­wor­tung besteht. Bei Fami­li­en ori­en­tiert sie sich häu­fig am Ende der Bau­fi­nan­zie­rung, am geplan­ten Ren­ten­ein­tritt oder dar­an, wann das jüngs­te Kind vor­aus­sicht­lich auf eige­nen Bei­nen steht. In vie­len Haus­hal­ten liegt sie daher zwi­schen 15 und 30 Jah­ren.

Wäh­len Sie die Lauf­zeit nicht zu kurz, nur um den Bei­trag zu sen­ken. Ein spä­ter Neu­ab­schluss kann teu­rer wer­den, weil Sie älter sind oder sich Ihr Gesund­heits­zu­stand ver­än­dert hat. Gleich­zei­tig muss der Ver­trag nicht län­ger lau­fen als nötig. Wenn in zwölf Jah­ren der Kre­dit getilgt ist und die Kin­der dann selbst­stän­dig sind, kann eine 30-jäh­ri­ge Absi­che­rung über­di­men­sio­niert sein.

Prak­tisch sind Tari­fe mit Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie. Damit kön­nen Sie die Ver­si­che­rungs­sum­me bei bestimm­ten Ereig­nis­sen erhö­hen, zum Bei­spiel bei Geburt oder Adop­ti­on eines Kin­des, Hei­rat, Immo­bi­li­en­kauf oder Gehalts­an­stieg. Häu­fig ist dafür kei­ne erneu­te Gesund­heits­prü­fung nötig. Prü­fen Sie den­noch die Höchst­gren­zen, Fris­ten und aner­kann­ten Anläs­se im Ver­trag.

Wel­che Ver­trags­form passt zu Paa­ren?

Paa­re kön­nen zwei ein­zel­ne Ver­trä­ge abschlie­ßen oder eine ver­bun­de­ne Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung wäh­len. Bei zwei Ein­zel­ver­trä­gen ist jede Per­son sepa­rat ver­si­chert. Stirbt ein Part­ner, wird des­sen Ver­si­che­rungs­sum­me aus­ge­zahlt, wäh­rend der Ver­trag des ande­ren wei­ter­läuft. Das ist meist die bes­se­re Wahl, wenn bei­de Ein­kom­men abge­si­chert wer­den sol­len oder eine lan­ge, fle­xi­ble Absi­che­rung wich­tig ist.

Bei einer ver­bun­de­nen Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sind zwei Per­so­nen in einem Ver­trag ver­si­chert. Die Leis­tung wird beim ers­ten Todes­fall aus­ge­zahlt, danach endet der Ver­trag. Die­se Vari­an­te kann güns­ti­ger sein, passt aber nicht zu jeder Lebens­pla­nung. Wenn bei­de Eltern­tei­le abge­si­chert wer­den sol­len, bleibt nach der ers­ten Aus­zah­lung kein Schutz für die zwei­te Per­son bestehen.

Für unver­hei­ra­te­te Paa­re ist außer­dem die Bezugs­be­rech­ti­gung rele­vant. Legen Sie ein­deu­tig fest, wer die Leis­tung erhal­ten soll, und über­prü­fen Sie die­se Anga­be nach Tren­nung, Hei­rat oder Geburt eines Kin­des. Bei grö­ße­ren Sum­men kann auch die steu­er­li­che Behand­lung eine Rol­le spie­len. Hier lohnt sich bei kom­ple­xen Ver­mö­gens- und Fami­li­en­ver­hält­nis­sen eine indi­vi­du­el­le steu­er­li­che oder recht­li­che Prü­fung.

Kon­stan­te oder fal­len­de Ver­si­che­rungs­sum­me?

Eine kon­stan­te Ver­si­che­rungs­sum­me bleibt über die gesam­te Lauf­zeit gleich. Sie eig­net sich, wenn nicht nur ein Kre­dit, son­dern auch der lau­fen­de Unter­halt der Fami­lie abge­si­chert wer­den soll. Die finan­zi­el­le Lücke sinkt in der Pra­xis oft nicht gleich­mä­ßig: Kin­der ver­ur­sa­chen über vie­le Jah­re Kos­ten, und ein Part­ner braucht Zeit, um Ein­kom­men oder Betreu­ung neu zu orga­ni­sie­ren.

Eine fal­len­de Ver­si­che­rungs­sum­me redu­ziert sich im Lau­fe der Jah­re. Sie kann pas­send sein, wenn aus­schließ­lich ein Dar­le­hen abge­si­chert wird, des­sen Rest­schuld eben­falls kon­ti­nu­ier­lich sinkt. Der Bei­trag fällt oft nied­ri­ger aus. Ach­ten Sie aber dar­auf, ob der Ver­lauf der Ver­si­che­rungs­sum­me wirk­lich zum Til­gungs­plan passt. Bei einem Dar­le­hen mit anfäng­lich lang­sa­mer Til­gung kann die Ver­si­che­rungs­sum­me sonst schnel­ler fal­len als die Rest­schuld.

Man­che Fami­li­en kom­bi­nie­ren bei­de Ansät­ze: eine fal­len­de Absi­che­rung für den Kre­dit und einen sepa­ra­ten, kon­stan­ten Ver­trag für Ein­kom­mens­aus­fall und Kin­der. Das kann sinn­voll sein, erhöht aber den Ver­gleichs­auf­wand. Ent­schei­dend ist nicht die Zahl der Ver­trä­ge, son­dern ob die gesam­te Lücke abge­deckt ist.

Gesund­heits­fra­gen ehr­lich und voll­stän­dig beant­wor­ten

Der Bei­trag hängt vor allem von Ein­tritts­al­ter, Lauf­zeit, Ver­si­che­rungs­sum­me, Beruf, Rau­cher­sta­tus und Gesund­heits­zu­stand ab. Jun­ge, gesun­de Nicht­rau­cher erhal­ten häu­fig güns­ti­ge­re Kon­di­tio­nen. Wer früh abschließt, sichert sich daher nicht nur frü­her ab, son­dern kann lang­fris­tig Bei­trag spa­ren.

Bei Gesund­heits­fra­gen gilt: Ant­wor­ten Sie voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß. Ver­schwei­gen Sie kei­ne Dia­gno­sen, Behand­lun­gen oder Unter­su­chun­gen, nach denen kon­kret gefragt wird. Kommt es im Leis­tungs­fall zu fal­schen oder unvoll­stän­di­gen Anga­ben, kann der Ver­si­che­rer unter Umstän­den die Aus­zah­lung prü­fen oder den Ver­trag anfech­ten. Sam­meln Sie vor dem Antrag Arzt­un­ter­la­gen und schau­en Sie bei Unsi­cher­hei­ten in Ihre Pati­en­ten­ak­te.

Nicht jede Vor­er­kran­kung führt auto­ma­tisch zur Ableh­nung. Je nach Dia­gno­se, Zeit­raum und Ver­si­che­rer sind nor­ma­le Bei­trä­ge, Risi­ko­zu­schlä­ge, Leis­tungs­aus­schlüs­se oder eine Ableh­nung mög­lich. Gera­de dann lohnt es sich, Kon­di­tio­nen meh­re­rer Anbie­ter zu ver­glei­chen, statt den ers­ten Antrag unüber­legt abzu­sen­den.

Tari­fe ver­glei­chen: Dar­auf kommt es neben dem Preis an

Ein nied­ri­ger Monats­bei­trag ist ein guter Anfang, aber kein voll­stän­di­ges Aus­wahl­kri­te­ri­um. Ver­glei­chen Sie die­sel­be Ver­si­che­rungs­sum­me und Lauf­zeit, sonst sind Prei­se nicht aus­sa­ge­kräf­tig. Prü­fen Sie zusätz­lich, ob eine Nach­ver­si­che­rung mög­lich ist, ob eine vor­läu­fi­ge Deckung vor­ge­se­hen ist und wie fle­xi­bel sich der Ver­trag anpas­sen lässt.

Ach­ten Sie auch auf die Berufs­an­ga­be. Man­che Ver­si­che­rer unter­schei­den detail­liert nach Tätig­keit und Anteil kör­per­li­cher Arbeit. Beschrei­ben Sie Ihren Beruf prä­zi­se, denn eine pau­scha­le oder unpas­sen­de Ein­ord­nung kann zu fal­schen Bei­trä­gen füh­ren. Rau­cher­sta­tus und gefähr­li­che Hob­bys soll­ten eben­falls kor­rekt ange­ge­ben wer­den.

Mit einem Ver­gleichs­rech­ner kön­nen Sie zunächst Ver­si­che­rungs­sum­me, Lauf­zeit und per­sön­li­che Eck­da­ten ein­ge­ben, Bei­trä­ge gegen­über­stel­len und pas­sen­de Anbie­ter fin­den. Bei Finanz-Ver­gleich-24 lässt sich die Vor­auswahl digi­tal und kos­ten­los tref­fen. Lesen Sie vor dem Abschluss trotz­dem die Tarif­de­tails und beant­wor­ten Sie alle Antrags­fra­gen sorg­fäl­tig.

Über­prü­fen Sie Ihre Absi­che­rung bei gro­ßen Ver­än­de­run­gen: Immo­bi­li­en­kauf, Geburt eines Kin­des, Wech­sel in die Selbst­stän­dig­keit, Tren­nung oder deut­li­cher Ein­kom­mens­an­stieg. Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung muss nicht für immer unver­än­dert blei­ben. Wer Bedarf, Lauf­zeit und Ver­trags­de­tails regel­mä­ßig abgleicht, gibt der eige­nen Fami­lie genau den Schutz, den sie im Ernst­fall wirk­lich nut­zen kann.