Schufa Auskunft kostenlos anfordern leicht gemacht

Schufa Aus­kunft kos­ten­los anfor­dern leicht gemacht

Wer einen Kre­dit bean­tra­gen, eine Woh­nung mie­ten oder einen Mobil­funk­ver­trag abschlie­ßen möch­te, fragt sich oft: Wel­che Daten sieht der Anbie­ter über mich? Sie kön­nen eine Schufa Aus­kunft kos­ten­los anfor­dern und damit Ihre gespei­cher­ten Infor­ma­tio­nen prü­fen. Das ist beson­ders sinn­voll, bevor Sie eine wich­ti­ge Finan­zie­rung ver­glei­chen oder einen Ver­trag unter­schrei­ben. Denn fal­sche, ver­al­te­te oder unvoll­stän­di­ge Daten kön­nen die Ent­schei­dung eines Unter­neh­mens beein­flus­sen.

Die kos­ten­lo­se Vari­an­te ist die Daten­ko­pie nach Art. 15 Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung, kurz DSGVO. Sie dient Ihrer per­sön­li­chen Aus­kunft und ist nicht mit der kos­ten­pflich­ti­gen SCHUFA-Boni­täts­aus­kunft für Ver­mie­ter zu ver­wech­seln. Wer den Unter­schied kennt und die Anga­ben rich­tig prüft, spart unnö­ti­ge Kos­ten und kann bei Feh­lern gezielt han­deln.

Was Sie bei einer kos­ten­lo­sen Schufa Aus­kunft erhal­ten

Die kos­ten­lo­se Daten­ko­pie zeigt, wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bei der SCHUFA zu Ihnen gespei­chert sind. Dazu gehö­ren in der Regel Ihre Stamm­da­ten wie Name, frü­he­re Anschrif­ten und Geburts­da­tum. Außer­dem kön­nen Ver­trags­in­for­ma­tio­nen ent­hal­ten sein, etwa zu Giro­kon­ten, Kre­dit­kar­ten, Raten­kre­di­ten, Lea­sing­ver­trä­gen oder Mobil­funk­ver­trä­gen.

Sie sehen auch, wel­che Unter­neh­men in einem bestimm­ten Zeit­raum Infor­ma­tio­nen abge­fragt haben. Das hilft dabei nach­zu­voll­zie­hen, ob eine Kre­dit­an­fra­ge, Kon­to­er­öff­nung oder Ver­trags­an­fra­ge kor­rekt erfasst wur­de. Je nach Daten­satz ent­hält die Aus­kunft zudem Infor­ma­tio­nen zur Her­kunft der Daten, zu Spei­cher­fris­ten und zu über­mit­tel­ten Wahr­schein­lich­keits­wer­ten, den soge­nann­ten Scores.

Ein Score ist kei­ne auto­ma­ti­sche Zu- oder Absa­ge. Ban­ken, Ver­mie­ter und ande­re Ver­trags­part­ner tref­fen ihre Ent­schei­dung nach eige­nen Kri­te­ri­en. Den­noch kann ein ungüns­ti­ger oder unplau­si­bler Ein­trag Ihre Kon­di­tio­nen ver­schlech­tern oder dazu füh­ren, dass ein Antrag abge­lehnt wird. Gera­de vor einer Kre­dit­auf­nah­me lohnt sich der Check: Ver­glei­chen Sie erst Ange­bo­te und prü­fen Sie par­al­lel, ob Ihre Boni­täts­da­ten stim­mig sind.

Kos­ten­lo­se Daten­ko­pie oder Boni­täts­aus­kunft?

Die Begrif­fe wer­den häu­fig ver­wech­selt, erfül­len aber unter­schied­li­che Zwe­cke. Die Daten­ko­pie nach Art. 15 DSGVO ist kos­ten­los und rich­tet sich an Sie selbst. Sie soll Trans­pa­renz schaf­fen und Ihnen ermög­li­chen, gespei­cher­te Daten zu kon­trol­lie­ren.

Eine Boni­täts­aus­kunft für Drit­te, etwa für eine Ver­mie­tung, ist dage­gen übli­cher­wei­se kos­ten­pflich­tig. Sie ist dafür gedacht, einem Ver­mie­ter Ihre Zah­lungs­zu­ver­läs­sig­keit nach­zu­wei­sen, ohne dass die­ser Ihre voll­stän­di­gen Ver­trags- und Kon­to­da­ten erhält. Wenn Sie nur wis­sen wol­len, was über Sie gespei­chert ist, reicht die kos­ten­lo­se Daten­ko­pie aus.

Für eine Woh­nungs­be­wer­bung kann es je nach Ver­mie­ter anders aus­se­hen. Man­che akzep­tie­ren eine aktu­el­le Eigen­aus­kunft oder fra­gen gar kei­ne Boni­täts­un­ter­la­gen an. Ande­re ver­lan­gen aus­drück­lich eine Aus­kunft zur Vor­la­ge. Bestel­len Sie des­halb nicht vor­schnell ein kos­ten­pflich­ti­ges Doku­ment, son­dern klä­ren Sie vor­her, wel­ches Doku­ment tat­säch­lich benö­tigt wird.

Schufa Aus­kunft kos­ten­los anfor­dern: Schritt für Schritt

Für die Anfra­ge benö­ti­gen Sie vor allem Ihre aktu­el­len per­sön­li­chen Daten. Hal­ten Sie Ihren voll­stän­di­gen Namen, Ihr Geburts­da­tum und Ihre aktu­el­le Anschrift bereit. Falls Sie in den ver­gan­ge­nen Jah­ren umge­zo­gen sind, geben Sie frü­he­re Adres­sen voll­stän­dig an. So kann die Aus­kunf­tei Ihre Daten zuver­läs­sig zuord­nen.

Wäh­len Sie bei der Anfra­ge aus­drück­lich die Daten­ko­pie nach Art. 15 DSGVO. Ach­ten Sie dar­auf, nicht ver­se­hent­lich ein kos­ten­pflich­ti­ges Pro­dukt für die Wei­ter­ga­be an Drit­te aus­zu­wäh­len. Der Antrag kann in der Regel digi­tal vor­be­rei­tet oder schrift­lich ein­ge­reicht wer­den. Je nach gewähl­tem Ver­fah­ren kann ein Iden­ti­täts­nach­weis erfor­der­lich sein, bei­spiels­wei­se eine Kopie eines Aus­weis­do­ku­ments. Nicht benö­tig­te Anga­ben auf der Kopie soll­ten Sie schwär­zen, sofern sie für die Iden­ti­fi­ka­ti­on nicht erfor­der­lich sind.

Prü­fen Sie vor dem Absen­den jede Anga­be. Ein Zah­len­dre­her bei der Haus­num­mer, ein feh­len­der zwei­ter Vor­na­me oder eine nicht genann­te frü­he­re Adres­se kann die Zuord­nung ver­zö­gern. Die Aus­kunft kommt in der Regel nicht sofort, son­dern wird nach Bear­bei­tung zuge­stellt. Pla­nen Sie des­halb vor einer Kre­dit­an­fra­ge oder einem Woh­nungs­wech­sel genü­gend Zeit ein.

Die Aus­kunft selbst zu bestel­len beein­flusst Ihren Score nicht. Eine Selbst­aus­kunft ist kei­ne Kre­dit­an­fra­ge und wird nicht als nega­ti­ves Merk­mal bewer­tet. Das gilt aller­dings nicht auto­ma­tisch für jede Anfra­ge eines Kre­dit­ge­bers. Wenn Sie Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten ver­glei­chen, fra­gen Sie beim Anbie­ter nach, ob er zunächst eine Kon­di­ti­ons­an­fra­ge stellt. Die­se dient dem Ver­gleich und ist nor­ma­ler­wei­se score-neu­tra­ler als eine ver­bind­li­che Kre­dit­an­fra­ge.

Die­se Ein­trä­ge soll­ten Sie genau prü­fen

Neh­men Sie sich nach Erhalt der Daten­ko­pie zehn bis fünf­zehn Minu­ten Zeit und glei­chen Sie die Anga­ben mit Ihren Unter­la­gen ab. Beson­ders rele­vant sind zunächst die per­sön­li­chen Daten. Falsch zuge­ord­ne­te Anschrif­ten oder Namens­va­ri­an­ten kön­nen dar­auf hin­wei­sen, dass Daten­sät­ze nicht ein­deu­tig zusam­men­ge­führt wur­den.

Kon­trol­lie­ren Sie anschlie­ßend lau­fen­de und erle­dig­te Ver­trags­ver­hält­nis­se. Ist ein längst abge­lös­ter Kre­dit als erle­digt mar­kiert? Sind Giro­kon­to oder Kre­dit­kar­te dem rich­ti­gen Insti­tut zuge­ord­net? Taucht ein Ver­trag auf, den Sie nie abge­schlos­sen haben, soll­ten Sie unmit­tel­bar reagie­ren. Das kann auf eine Ver­wechs­lung oder im Aus­nah­me­fall auf miss­bräuch­li­che Nut­zung Ihrer Daten hin­deu­ten.

Auch Zah­lungs­stö­run­gen ver­die­nen beson­de­re Auf­merk­sam­keit. Ein nega­ti­ver Ein­trag ent­steht nicht allein, weil eine Rech­nung weni­ge Tage zu spät bezahlt wur­de. Für die Über­mitt­lung gel­ten Vor­aus­set­zun­gen. Trotz­dem kön­nen Feh­ler vor­kom­men, etwa wenn eine For­de­rung bereits begli­chen war, die Zuord­nung nicht stimmt oder ein Ver­trag bestrit­ten wird. Prü­fen Sie daher Datum, Gläu­bi­ger, Betrag und Sta­tus jedes auf­fäl­li­gen Vor­gangs.

Bei den Score­wer­ten ist der Kon­text ent­schei­dend. Ein ein­zel­ner Wert erklärt nicht, ob Sie einen Kre­dit erhal­ten oder zu wel­chem Zins­satz. Nut­zen Sie ihn eher als Hin­weis, genau­er hin­zu­se­hen. Wer meh­re­re Finanz­pro­duk­te par­al­lel bean­tragt, vie­le neue Kre­dit­li­ni­en eröff­net oder Rech­nun­gen dau­er­haft offen lässt, kann sei­ne Boni­tät belas­ten. Umge­kehrt gibt es kei­nen seriö­sen Schnell­trick für einen per­fek­ten Score.

Was bei fal­schen oder ver­al­te­ten Daten zu tun ist

Ent­de­cken Sie einen Feh­ler, wen­den Sie sich schrift­lich an die SCHUFA und schil­dern Sie den Sach­ver­halt klar. Nen­nen Sie die betrof­fe­ne Posi­ti­on, das Akten- oder Ver­trags­merk­mal, soweit vor­han­den, und den Grund Ihrer Bean­stan­dung. Legen Sie Nach­wei­se bei, zum Bei­spiel eine Erle­di­gungs­be­stä­ti­gung, einen Kon­to­aus­zug, eine Ver­trags­kün­di­gung oder Schrift­ver­kehr mit dem Unter­neh­men.

Par­al­lel kann es sinn­voll sein, den ursprüng­li­chen Ver­trags­part­ner zu kon­tak­tie­ren. Häu­fig kann nur das Unter­neh­men, das einen Ein­trag gemel­det hat, die Daten fach­lich bestä­ti­gen, kor­ri­gie­ren oder eine Löschung ver­an­las­sen. Blei­ben Sie sach­lich und doku­men­tie­ren Sie Ihre Kom­mu­ni­ka­ti­on. Bei unkla­ren For­de­run­gen soll­ten Sie nicht vor­schnell erklä­ren, dass die­se berech­tigt sind.

Eine Kor­rek­tur erfolgt nicht zwin­gend sofort. Die Anga­ben müs­sen geprüft wer­den, und bei strit­ti­gen Fäl­len kann zusätz­li­cher Klä­rungs­be­darf ent­ste­hen. Das ist ein guter Grund, die Daten­ko­pie nicht erst am Tag vor dem Immo­bi­li­en­kre­dit oder der Woh­nungs­be­sich­ti­gung anzu­for­dern. Wer früh prüft, behält Hand­lungs­spiel­raum.

Boni­tät vor Kre­dit und Kon­to sinn­voll vor­be­rei­ten

Eine sau­be­re Daten­la­ge ist nur ein Bau­stein. Für gute Kre­dit­kon­di­tio­nen zäh­len auch Ein­kom­men, Haus­halts­rech­nung, Lauf­zeit, Eigen­ka­pi­tal bei Bau­fi­nan­zie­run­gen und bestehen­de Ver­pflich­tun­gen. Ver­glei­chen Sie des­halb nicht nur die Monats­ra­te, son­dern den effek­ti­ven Jah­res­zins, die Gesamt­kos­ten und Mög­lich­kei­ten für Son­der­til­gun­gen.

Bei einem Giro­kon­to oder einer Kre­dit­kar­te lohnt sich eben­falls ein genau­er Blick auf die Bedin­gun­gen. Kos­ten­lo­se Kon­to­füh­rung kann an einen Min­dest­geld­ein­gang gebun­den sein. Kre­dit­kar­ten ohne Jah­res­ge­bühr kön­nen dafür Fremdwährungs‑, Abhe­bungs- oder Soll­zin­sen ver­ur­sa­chen. Ein schnel­ler Ver­gleich schafft Über­blick, ersetzt aber nicht die Prü­fung, ob das Pro­dukt zu Ihrem Nut­zungs­ver­hal­ten passt.

Ihre SCHUFA-Daten soll­ten Sie nicht aus Sor­ge stän­dig abru­fen, son­dern anlass­be­zo­gen kon­trol­lie­ren: vor einer grö­ße­ren Finan­zie­rung, nach einem Iden­ti­täts­dieb­stahl, bei uner­war­te­ten Ableh­nun­gen oder wenn Sie Unstim­mig­kei­ten ver­mu­ten. So behal­ten Sie den Über­blick, ohne aus einer kos­ten­lo­sen Selbst­aus­kunft unnö­tig ein Pro­blem zu machen.

Wer sei­ne Daten recht­zei­tig prüft, kann Kredit‑, Kon­to- und Ver­si­che­rungs­ent­schei­dun­gen mit einer bes­se­ren Aus­gangs­la­ge tref­fen. Erst Daten kon­trol­lie­ren, dann Kon­di­tio­nen ver­glei­chen und den pas­sen­den Anbie­ter auf Basis nach­voll­zieh­ba­rer Kos­ten aus­wäh­len.